Rechtsprechung
BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- IWW
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § ... 242 BGB, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrund der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
- bag-urteil.com
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
- rewis.io
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
- Bundesarbeitsgericht
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrund der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
- datenbank.nwb.de
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
(Mittelbare) Vertretungsbefristung - und der erforderliche Kausalzusammenhang
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristungskontrollklage - institutioneller Rechtsmissbrauch und der erweiterte Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang - Rechtsmissbrauch
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit der Befristung
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Befristung wegen mittelbarer Vertretung - Gestaltungsmissbrauch
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.11.2015 - 21 Ca 161/15
- LAG Hamburg, 19.05.2016 - 8 Sa 2/16
- BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16
Papierfundstellen
- NZA 2018, 1003
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 2 Sa 476/21
Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht ( BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15 ).Gemäß den zutreffenden Ausführungen des Arbeitsgerichts durfte das beklagte Land mit der Rückkehr der in Elternzeit befindlichen Stammkraft Frau T. auf ihren Arbeitsplatz rechnen ( vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 Rn. 14 ).
Der Arbeitgeber muss die Vertretungskraft nicht für den gesamten Zeitraum der prognostizierten Abwesenheit der Stammkraft einstellen, sondern kann die Vertretung auch nur für einen kürzeren Zeitraum regeln ( BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 19 ).
Im Hinblick darauf, dass das beklagte Land rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, der vorübergehend abwesenden Stammkraft Frau T. im Falle ihrer Anwesenheit die der Klägerin zugewiesenen Aufgaben im Umfang von 19/27 LWS zu übertragen, ist auch durch die nach außen erkennbar erfolgte gedankliche Zuordnung gewährleistet, dass die Einstellung der Klägerin als Vertreterin auf der Abwesenheit der zu vertretenden Frau T. beruht hat ( vgl. zur sog. gedanklichen Zuordnung BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15 ).
Für den Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG bzw. § 21 Abs. 1 BEEG kommt es nur auf den Wegfall des durch die Abwesenheit der Stammkraft verursachten vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs an ( vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 20 ).
Von besonderer Bedeutung sind - neben anderen Umständen - die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen ( BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 25 ).
Liegt ein Sachgrund vor, kann also von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt bereits acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart ( BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 26 ).
Danach besteht in Bezug auf die Befristung zum 29. August 2021, die in der sechsten Vertragsverlängerung vereinbart und nach der sich die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses auf ca. fünf Jahre (26. August 2016 bis 29. August 2021) beläuft, kein Anlass zur Missbrauchskontrolle ( vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 27 ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
Befristung zur Vertretung
Wird die Tätigkeit des zeitweise ausgefallenen Mitarbeiters nicht von dem Vertreter, sondern von einem anderen Arbeitnehmer oder von mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt und deren Tätigkeit dem Vertreter übertragen (mittelbare Vertretung), hat der Arbeitgeber zur Darstellung des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter darzulegen (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15 mwN.).Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (…st. Rspr., vgl. nur BAG 21.02.2018 - 7 AZR 765/16 - Rn. 16;… 17.05.2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 12; 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15, jeweils mwN.).
Er kann sich daher auch darauf beschränken, nur Teile des Vertretungsbedarfs abzudecken (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 18 mwN.).
Liegt ein Sachgrund vor, kann also von der Befristung des Arbeitsverhältnisses Gebrauch gemacht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht die Gesamtdauer von sechs Jahren überschreitet und zudem nicht mehr als neun Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, es sei denn, die Gesamtdauer übersteigt bereits acht Jahre oder es wurden mehr als zwölf Vertragsverlängerungen vereinbart (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 26;… 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 26).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 88/19
Missbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung
Der Sachgrund liegt zum einen vor, wenn der befristet zur Vertretung eingestellte Mitarbeiter die vorübergehend ausfallende Stammkraft unmittelbar vertritt und die von ihr bislang ausgeübten Tätigkeiten erledigt, zum anderen wenn die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zwar mit anderen Aufgaben, aber wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgt, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15;… 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 17, jeweils mwN.).In einem solchen Fall sind besondere Ausführungen des Arbeitgebers dazu, dass mit der Rückkehr des Vertretenen zu rechnen ist, regelmäßig nicht veranlasst (BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 14 mwN.).
Er kann sich daher auch darauf beschränken, nur Teile des Vertretungsbedarfs abzudecken (BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 18 mwN.).
Der Arbeitgeber muss die Vertretungskraft auch nicht für den gesamten Zeitraum der prognostizierten Abwesenheit der Stammkraft einstellen, sondern kann die Vertretung auch nur für einen kürzeren Zeitraum regeln (BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 19 mwN.).
- LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 576/18
Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung …
In einem solchen Fall sind besondere Ausführung dazu, dass mit der Rückkehr des Vertretenen zu rechnen ist, regelmäßig nicht veranlasst (BAG 21.02.2018 7 AZR 696/16, Rn. 14).Die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzung- und Umsetzungsbefugnis des Arbeitgebers unberührt (BAG 21.02.2018 - 7 AZR 696/16, Rn. 15).
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18
Befristung - Vertretung - Folgevertrag unter Vorbehalt - Wissenszurechnung
Ausgehend vom Vorbringen des beklagten Landes ist nicht erkennbar, dass für die Beschäftigung des Klägers aufgrund der Abwesenheit von Frau H. nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis bestand ( zu den Anforderungen an den Kausalzusammenhang zwischen dem zeitweisen Ausfall der oder des Vertretenen und der Einstellung einer Vertretungskraft BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15 mwN. ).