Rechtsprechung
BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs nach ordentlicher Kündigung - Erhebung der Kündigungsschutzklage während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Angebot der Arbeitsleistung - Arbeitsaufforderung durch den Arbeitgeber
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 23.06.1983 - 5 Ca 788/83
- LAG Niedersachsen, 16.12.1983 - 3 Sa 123/83
- BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2662
- NZA 1985, 778
- BB 1985, 1468
- DB 1985, 1744
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68
Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Der Fünfte Senat hatte bereits im Urteil vom 10. Juli 1969 (BAG 22, 111 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit) angenommen, es könne bei der einseitig und deshalb unberechtigt angeordneten vorübergehenden Schließung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung auf ein wörtliches Angebot verzichtet werden, weil der Arbeitgeber seiner kalendermäßig festgelegten Mitwirkungshandlung nicht nachgekommen sei, für die arbeitstechnischen Voraussetzungen zur Fortsetzung der Arbeit zu sorgen und den Arbeitnehmern mitzuteilen, daß sie arbeiten dürfen (zustimmend Herschel, AuR 1969, 383, 384;… BGB-RGRK-Alff, 12. Aufl., § 296 Rz 2; Beitzke, SAE 1970, 4).Er ist daher den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil vom 10. Juli 1969 (aaO) gefolgt und hat diese Rechtsprechung fortgeführt.
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Der Senat hat im Urteil vom 9. August 1984 (- 2 AZR 374/83 - NZA 1985, 119, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für den Annahmeverzug bei fristloser Kündigung geändert.Nach den Grundsätzen des Urteils vom 9. August 1984 (aaO) hat in einem solchen Falle der Arbeitgeber von diesem Zeitpunkt an grundsätzlich dem Arbeitnehmer wieder einen funktionsfähigen Arbeitsplatz einzurichten und ihm Arbeit zuzuweisen, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (§ 296 BGB).
- BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach …
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Soweit sich das Landesarbeitsgericht für seine Auffassung auf das Urteil des Senats vom 21. Mai 1981 (BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB) beruft, übersieht es, daß in jenem Falle der Senat darüber entschieden hatte, was der Arbeitgeber tun muß, um den Annahmeverzug zu beenden, in den er durch die Nichtannahme des Arbeitsangebots des Klägers nach fristloser Kündigung geraten war.Hierzu hat der Senat im Urteil vom 21. Mai 1981 (aaO) nicht die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber müsse von sich aus den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung auffordern, wenn dieser nach Ausspruch der Kündigung arbeitsunfähig krank geworden sei.
- BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59
Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in der Erhebung der Kündigungsschutzklage dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig war, im Falle der fristlosen Kündigung für den Zeitraum nach deren Zugang, für die ordentliche Kündigung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. BAG 10, 202 = AP Nr. 18; 14, 31 = AP Nr. 22; 14, 156 = AP Nr. 23; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB). - BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70
Erhebung der Kündigungsschutzklage als wörtliches Angebot
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in der Erhebung der Kündigungsschutzklage dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig war, im Falle der fristlosen Kündigung für den Zeitraum nach deren Zugang, für die ordentliche Kündigung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. BAG 10, 202 = AP Nr. 18; 14, 31 = AP Nr. 22; 14, 156 = AP Nr. 23; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB). - BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung …
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bisher ein wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB genügen lassen und in der Erhebung der Kündigungsschutzklage dann ein wörtliches Angebot gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig war, im Falle der fristlosen Kündigung für den Zeitraum nach deren Zugang, für die ordentliche Kündigung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. BAG 10, 202 = AP Nr. 18; 14, 31 = AP Nr. 22; 14, 156 = AP Nr. 23; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 sowie Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31, alle zu § 615 BGB). - BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 169/81
Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Soweit dem nicht veröffentlichten Senatsurteil vom 26. Mai 1983 (- 2 AZR 169/81 -), dem besondere Fallumstände zugrundelagen, etwas anderes zu entnehmen sein sollte, wird dies hiermit vorsorglich aufgegeben.
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme
Nach einer unwirksamer Kündigung müsse deshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle, die Arbeit wieder zuweisen (BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu II 5 b der Gründe; vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; vom 21. Januar 1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. Ramrath; vom 21. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31; vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 496/97 - n.v.). - BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …
Damit hat sie ihre Mitwirkungshandlung nicht erbracht, so dass ein Angebot des Klägers gem. § 296 BGB überflüssig war (BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234 = AP BGB § 615 Nr. 34 = EzA BGB § 615 Nr. 43; 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 = EzA BGB § 615 Nr. 44) . - BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Das Landesarbeitsgericht hat seine entgegenstehende Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet: In Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) sei davon auszugehen, daß der zu Unrecht kündigende Arbeitgeber auch ohne ein entsprechendes Arbeitsangebot des Arbeitnehmers in Annahmeverzug gerate, wenn er den Arbeitnehmer für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht zur Arbeitsaufnahme aufgefordert habe; indessen gerate der Arbeitgeber nur in Annahmeverzug, wenn der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ihm die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit mitgeteilt und ihn vergeblich aufgefordert habe, ihm Arbeit zuzuweisen.Dies gilt nach dem Senatsurteil vom 21. März 1985 (- 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) zwar dann nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig erkrankt war und dem Arbeitgeber die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mitgeteilt hatte.
Er hält zunächst daran fest, daß im Falle einer unwirksamen Kündigung der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn er den arbeitsbereiten Arbeitnehmer - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (Senatsurteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/82 - BAGE 46, 234 und vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - jeweils AP, aaO).
Im Streitfall kann nicht schon davon ausgegangen werden, die Klägerin habe die Beklagte im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (Senatsurteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP, aa0) aufgefordert, ihr nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Arbeit zuzuweisen.
- BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst
Diese Grundsätze gelten bei unrechtmäßiger Anordnung von Kurzarbeit ebenso wie im Fall einer unwirksamen Kündigung (vgl. zu dieser: BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB , zu B II 5 b der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB ; BAGE 65, 98, 101 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB , zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50 zu § 615 BGB ). - BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene …
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 9. August 1984 -, BAG 46, 234 - sowie vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 -, EzA § 615 BGB Nr. 43 und 44) bedarf es nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch keines wörtlichen Dienstleistungsangebots des Arbeitnehmers, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, ihm ferner Arbeit zuweisen muß und somit eine nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung vorzunehmen hat.Deshalb hat der erkennende Senat für die Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers auch in seiner neueren Rechtsprechung diese Vorschriften angewandt (BAG 46, 234 sowie Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 -, aaO).
- BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
b) Der Senat hat aber in den Urteilen vom 09.08.1904 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB /EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) entschieden, der Arbeitgeber gerate in Annahmeverzug, wenn er nach einer unwirksamen Kündigung nicht von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordere, ohne daß es zuvor eines (wörtlichen) Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedürfe.Der Senat hält jedoch an den Grundsatzurteilen vom 09.08.1984 (…-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP, aaO [EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) fest, wonach auf die kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers mit der Begründung (vgl. Senatsurteil vom 21.03.1985 -- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35, aaO, zu A I der Gründe) abgestellt worden ist (…ebenso in den Urteilen vom 29.04.1990 und 24.10.1991, aaO), der Arbeitgeber müsse dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm Arbeit zuweisen.
- BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht - im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB ).Auf das fortdauernde Arbeitsangebot der Klägerin hätte daher die Beklagte mit einer Arbeitszuweisung reagieren müssen (Senatsrechtsprechung BAGE 46, 234 und Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …
Dies ist aber eine gemäß § 296 BGB nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung, weil der Zeitpunkt durch den Ablauf der Kündigungsfrist bzw. den Zugang der Kündigung aus wichtigem Grund festgelegt ist (BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234 = AP BGB § 615 Nr. 34 = EzA BGB § 615 Nr. 43; 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 = EzA BGB § 615 Nr. 44). - LAG Hamburg, 20.06.1991 - 2 Sa 21/91 Das Erscheinen des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung zur Ableistung der vereinbarten Dienste bzw. wenigstens ein wörtliches Angebot der Arbeitskraft wird insoweit ausschließlich im Zusammenhang mit einem möglichen Annahmeverzug des Arbeitgebers erörtert (BAG, U.v. 24.11.60, AP Nr. 18 § 615 BGB ; U.v. 18.1.63, AP Nr. 22 § 615 BGB ; U.v.9.8.84, NZA 85, 119; U.V. 21.3.85, NZA 85, 778; U.V. 19.4.90, NZA 91, 228; Schaub, § 46, 2, § 48 II.3).
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BAG ist für den Annahmeverzug des Arbeitgebers nach einer unberechtigten fristlosen oder ordentlichen Kündigung ein Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer überflüssig i.S. des § 296 BGB , da es zur Erbringung der Arbeitsleistung einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, deren Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, nämlich der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und der Zuweisung der Arbeit, bedarf (BAG, U.v. 9.8.84, NZA 85, 119; U.v. 21.3.85, NZA 85, 778; U.v. 19.4.90, NZA 91, 228).
Insoweit folgt die Kammer nicht der früher vom BAG in mehreren Urteilen vertretenen Ansicht (…BAG, U.v. 9.8.84, a.a.O., 120f; U.v. 21.3.85, a.a.O.), daß der zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. bei Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach seiner Gesundung gern, § 295 Satz 2 BGB auffordern müsse, ihm Arbeit zuzuweisen, da dem Arbeitgeber andernfalls das Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht erkennbar sei.
- BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84
Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung
In den Urteilen vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - (NZA 1985, 119 f.) und vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat hierzu klargestellt, daß es sich bei dem Arbeitsvertrag um ein Fixgeschäft handelt, soweit es um die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers geht (vgl. auch MünchKomm-Emmerich, BGB, § 323 Rz 14; Neumann-Duesberg, DB 1969, 261;… Fabricius, Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis, 1970, S. 118), so daß der Verzug auch ohne Mahnung eintritt. - BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische …
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89
Annahmevertrag; Ausschlußfrist
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92
Annahmeverzug - Arbeitsangebot
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
Annahmeverzug und Betriebsübergang
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1021/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung - …
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
- BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87
Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung; …
- BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93
Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene …
- BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei …
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 230/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 199/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
- BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85
Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die …
- BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen …
- ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit; …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1551/13
Verdachtskündigung ohne vorherige Abmahnung
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84
Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des …
- LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04
Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung - …
- BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 189/87
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 6 Sa 373/13
Annahmeverzug des Arbeitgebers - Schikane
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines …
- BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
Präklusionswirkung eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden und die …
- LAG Hamm, 09.11.2006 - 17 Sa 172/06
Erfolglose Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber - keine Arglist des …
- LAG Hamburg, 15.12.1992 - 3 Sa 65/92
Annahmeverzug; Kündigungsschutprozess; Anzeige der Arbeitsfähigkeit; …
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
- LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1356/00
Nachhaftung eines ehemaligen Gesellscahfters einer Personengesellschaft; Klage …
- BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und damit …
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92
Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs - …
- BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses
- LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 5 Sa 756/11
Aktivlegitimation bei Rückforderung einer zu Unrecht ausgezahlten …
- BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 81/97
Betriebsübergang bei Anpachtung von Grundstücken ohne Erhaltung des Sortiments an …
- BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91
Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung …
- LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08
Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des …
- LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Auswahlfehler - Betriebszugehörigkeit
- LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz; …
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 1 Sa 194/08
Lohnansprüche, Annahmeverzug, Arbeitsangebot, Kündigung, außerordentlich, …
- LAG Düsseldorf, 16.12.1998 - 1 Sa 1495/98
Zinsen vom Bruttobetrag
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1554/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
- LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12
Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 18.11.1998 - 1 Sa 1495/98
- BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89
Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat - …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1553/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
- LAG Düsseldorf, 17.07.1997 - 5 Sa 642/97
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90
Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit; …
- BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85
Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 10 Sa 194/06
Anschlussberufung gegen Drittwiderklagen - Verzugslohn
- LAG Hessen, 09.09.1996 - 11 Sa 721/95
Arbeitsentgelt: Beweislast bei fehlender Vergütung i.S. von § 612 Abs. 2 BGB
- BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines …
- BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 249/86
Anspruch eines Forstwirtes gegen Land auf Ersatz eines Verdiensausfalles wegen …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 3 Sa 63/11
Vergleich (gerichtlicher), Ausgleichsquittung, Auslegung, Treu und Glauben, …
- ArbG Köln, 28.02.2007 - 3 (4) Ca 1702/06
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 59/96
Übernahme eines Auszubilden in das reguläre Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag …
- LAG Hessen, 23.06.1989 - 15 Sa 1474/88
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch eines …
- BAG, 15.12.1988 - 2 AZR 189/88
Beendigungsmöglichkeiten für das Lohnzahlungsklageverfahren - Beendigung durch …
- BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86
Annahmeverzug bei Betriebsübergang
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 Sa 754/08
Gleichwertiges Parteivorbringen
- LAG München, 12.06.2007 - 6 TaBV 58/07
Betriebsratswahl
- BAG, 07.02.1990 - 8 AZR 469/88
Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH - Änderung des Gesellschaftszwecks durch …
- LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des …
- BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 461/84
Ermittlung des Beginns der Schwangerschaft - Nachweis der Schwangerschaft durch …
- ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2004 - 15 Ca 12850/03
- LAG Hessen, 04.12.1992 - 9 Sa 1936/91
Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens; Grundsatz der Meistbegünstigung ; …
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 13 Sa 35/88
Anspruch eines Wachmannes auf Annahmeverzugslohn; Vornahme der …
- BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 302/85
Beachtlichkeit einer tariflichen Ausschlussfrist für die Geltendmachung …
- LAG Thüringen, 07.07.2000 - 9 Ta 30/00
Eröffnung des Rechtswegs zum Arbeitsgericht für Streitigkeit eines Fußballvereins …
- LAG Köln, 13.02.1998 - 11 Sa 1163/97
Zeitlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Annahmeverzug durch …
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2002 - 15 Ca 8792/01
Zahlungsansprüche wegen der Nichtgewährung von Flugprivilegien …
- LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 365/00
Anspruch eines Arbeiters auf Lohnzahlung infolge eines Annahmeverzugs des …
- LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 2446/96
Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers aus Annahmeverzug
- LAG Nürnberg, 20.10.1992 - 2 (4) Sa 123/91
Unwirksame Kündigung; Annahmeverzug des Arbeitgebers; Arbeitsaufnahme; …
- ArbG Duisburg, 11.08.2021 - 4 Ca 659/21
Annahmeverzugslohn - unzumutbares Arbeitsangebot des Arbeitgebers
- ArbG Magdeburg, 11.03.1998 - 11 Ca 2986/97
Anspruch auf Zahlung von Auszubildendenvergütung; Funktion und Zweck der …