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   BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83   

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https://dejure.org/1985,8350
BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83 (https://dejure.org/1985,8350)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1985 - 2 AZR 519/83 (https://dejure.org/1985,8350)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1985 - 2 AZR 519/83 (https://dejure.org/1985,8350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unberechtigte fristlose Arbeitgeberkündigung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage - Anforderungen an Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung - Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung - Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83
    Der Fünfte Senat hatte bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1969 (BAG 22, 111 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit) angenommen, es könne bei der einseitig und deshalb unberechtigt angeordneten vorübergehenden Schließung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung auf ein wörtliches Angebot verzichtet werden, weil der Arbeitgeber seiner kalendermäßig festgelegten Mitwirkungshandlung, für die arbeitstechnischen Voraussetzungen zur Fortsetzung der Arbeit zu sorgen und den Arbeitnehmern mitzuteilen, daß sie arbeiten dürfen, nicht nachgekommen sei (zustimmend auch in der Begründung Herschel, AuR 1969, 383, 384; BGB-RGRK- Alff, 12. Aufl., § 296 Rz 2; Beitzke, SAE 1970, 4).

    Er folgt daher den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil vom 10. Juli 1969 (aaO) und führt diese Rechtsprechung fort.

  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83
    Hierbei war zu beachten, daß es sich bei dem Schreiben vom 10. Dezember 1980 um eine nichttypische Willenserklärung handelt, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB und BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83
    Der Senat hat unter Berücksichtigung der Kritik von Schrifttum und Instanzgerichten an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei fristloser Kündigung durch Urteil vom 9. August 1984 (- 2 AZR 374/83 - NZA 1985, 119, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) die Rechtsprechung zum Annahmeverzug bei fristloser Kündigung auf eine neue Grundlage gestellt:.
  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83
    Hierbei war zu beachten, daß es sich bei dem Schreiben vom 10. Dezember 1980 um eine nichttypische Willenserklärung handelt, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB und BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70

    Erhebung der Kündigungsschutzklage als wörtliches Angebot

    Auszug aus BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 519/83
    Dies hätte schon ausgereicht, um bei der Beklagten klarzustellen, sie müsse von nun an dem Kläger wieder Arbeit zuweisen, um nicht in Annahmeverzug zu geraten (vgl. zur Manifestierung der Leistungsbereitschaft W. Blomeyer, Anm. zum Senatsurteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB).
  • LAG Köln, 27.11.2013 - 11 Sa 407/13

    Verhaltensbedingter wichtiger Kündigungsgrund

    a) Der Arbeitgeber muss nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung den Arbeitnehmer wie zur Arbeit auffordern, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (BAG, Urt. v. 21.03.1985 - 2 AZR 519/83 - m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.11.1988 - 4 Sa 382/88

    Alkoholabhängigkeit ; Maschinenarbeiter; Arbeitsleistung; Annahmeverzug;

    BAG-Urt. v. 30.4.1987 -- 2 AZR 299/86; BAG-Urt. v. 21.3.1985 -- 2 AZR 519/83; BAG-Urt. v. 10.5.1973 -- 5 AZR 493/72, DB 1973 S. 1604 und ArbG Krefeld, Urt. v. 9.4.1959 -- 1 Ca 158/59, MuA 1959 S. 188, vgl. hierzu auch Winterfeld, SAE 1986 S. 15 ff. (17 u. 19).
  • LAG Köln, 16.04.2013 - 11 Sa 47/13

    Nichterbringen der vollen Arbeitsleistung - falsche Angaben - Minderleistung -

    Der Arbeitgeber muss nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit auffordern, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (BAG, Urt. v. 21.03.1985 - 2 AZR 519/83 - m.w.N.).
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