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   BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94   

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BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94 (https://dejure.org/1995,1613)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1995 - 1 ABR 46/94 (https://dejure.org/1995,1613)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 (https://dejure.org/1995,1613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats bei Neueingruppierung - Neueingruppierung bei Übertragung neuer Arbeitsbereiche - Mitbestimmungsrechte als Gegenstand eines Feststellungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung bei Zuweisung einer Tätigkeit mit wesentlichen neuen Arbeitsinhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2224
  • DB 1996, 480
  • NZA-RR 1996, 76
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
    Überprüft werden soll die tarifgerechte Bewertung des Arbeitsplatzes (vgl. etwa BAG Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - AP Nr. 110 zu § 99 BetrVG 1972 sowie BVerwGE 50, 186, 189).

    Sein Initiativrecht gem. § 70 BPersVG umfaßt nämlich nach überwiegender Ansicht nicht die Befugnis, selbst eine Höhergruppierung zu beantragen (BVerwGE 50, 176 und 50, 186; a.A. etwa Dietz/Richardi, aaO., § 70 Rz 24, 25).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
    Erforderlich ist, daß die neue Tätigkeit sich von der bisherigen Tätigkeit so deutlich unterscheidet, daß sie sich ihrem Gesamtbild nach als eine andere Tätigkeit darstellt (vgl. insoweit zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
    Sein Initiativrecht gem. § 70 BPersVG umfaßt nämlich nach überwiegender Ansicht nicht die Befugnis, selbst eine Höhergruppierung zu beantragen (BVerwGE 50, 176 und 50, 186; a.A. etwa Dietz/Richardi, aaO., § 70 Rz 24, 25).
  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92

    Training von Bewerbern in Unterrichtsmethode als Einstellung

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
    Nach ständiger Rechtsprechung können das Bestehen und der Inhalt von Mitbestimmungsrechten Gegenstand eines Feststellungsverfahrens sein, wenn eine konkrete Maßnahme streitig geworden ist und ein Klärungsbedürfnis fortbesteht (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
    Überprüft werden soll die tarifgerechte Bewertung des Arbeitsplatzes (vgl. etwa BAG Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - AP Nr. 110 zu § 99 BetrVG 1972 sowie BVerwGE 50, 186, 189).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94
    Das Mitwirkungsrecht ist nicht davon abhängig, ob es zu einer Änderung der Vergütungsgruppe kommt (BAGE 68, 104 = AP Nr. 105 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG soll dazu beitragen, dass dabei möglichst zutreffende Ergebnisse erzielt werden (BAG 9. März 1993 - 1 ABR 48/92 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 113; 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - zu B II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 127).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).

    Nicht der Arbeitsplatz als personenunabhängiger räumlich-technischer Bereich wird eingruppiert, sondern der Arbeitnehmer mit der ihm übertragenen Tätigkeit (vgl. BAG, Beschluss vom 21. März 1995 a.a.O. Bl. 162).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Nicht weniger einleuchtend ist es, als Gegenstand dieser Einreihung in erster Linie auf die zu verrichtende Tätigkeit abzustellen, die bei der Einreihung einem nach Tätigkeitsmerkmalen festgelegten Vergütungssystem zuzuordnen ist (vgl. auch BAGE 60, 330, 342 und Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - PersR 1995, 498, 499; s. aber auch BAGE 64, 254, 258; 66, 48, 52; 68, 104, 108).

    Das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500) hat den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG zu Recht als "eingruppierungsneutral" bezeichnet.

    Ob Sinn und Zweck der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG es erfordern können, daß Umsetzungen auf andere Arbeitsplätze, die bereits einmal von der Dienststelle unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden sind, erneut die Mitbestimmung bei der Eingruppierung auslösen, kann daher offenbleiben (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500).

    Das Bundesarbeitsgericht setzt voraus, daß die neue Tätigkeit sich von der bisherigen so deutlich unterscheidet, daß sie sich ihrem Gesamtbild nach als eine andere Tätigkeit darstellt (Beschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - a.a.O. S. 500 mit Hinweis auf den Beschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 AP Nr. 33 zu § 95 BetrVG 1972).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

    Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG soll dazu beitragen, dass dabei möglichst zutreffende Ergebnisse erzielt werden (BAG 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - zu B II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 127).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Herabgruppierung ist die vom Arbeitgeber vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit des Arbeitnehmers zu einer niedrigeren Lohn- oder Vergütungsgruppe als derjenigen, in welche er zuvor eingruppiert war; kennzeichnend für diese Maßnahme ist der Gruppenwechsel (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 1991, a.a.O., S. 101; Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 - AP Nr. 36 zu § 75 BPersVG Bl. 312; Beschluss vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 160 R, 161; vgl. auch Beschluss vom 17. April 1970 - BVerwG 7 P 8.69 - BVerwGE 35, 164, 165; Beschluss vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8 S. 12; Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 6 P 14.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 92 S. 23).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

    Zur Abgrenzung bedarf es keines Rückgriffs auf die Grundsätze zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O. S. 163, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 161 R und vom 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972 Rn. 33).

    Nicht der Arbeitsplatz als personenunabhängiger räumlich-technischer Bereich wird eingruppiert, sondern der Arbeitnehmer mit der ihm übertragenen Tätigkeit (vgl. BAG, Beschluss vom 21. März 1995 a.a.O. Bl. 162).

  • KAGH, 15.05.2020 - M 17/19
    Sie dient der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen (vgl. BAG vom 21.03.1995 - 1 ABR 46/94 Rdnr. 17 mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche Änderung der Tätigkeit erfordert eine neue Eingruppierungsbeurteilung (vgl. BAG vom 21.03.1995 - 1 ABR 46/94 Rdnr. 19).

    Denn dieser anders definierte Versetzungsbegriff ist für sich gesehen eingruppierungsneutral (vgl. BAG vom 21.03.1995 - 1 ABR 46/94 für den personalvertretungsrechtlichen Versetzungsbegriff).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - 62 PV 6.10

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Neu-Eingruppierung; Umsetzung;

    Die eingruppierungsneutrale Umsetzung eines Arbeitnehmers auf einen bereits mitbestimmt bewerteten Arbeitsplatz, der sich nach den zu verrichtenden Tätigkeiten wesentlich vom alten Arbeitsplatz unterscheidet, stellt keine Neu-Eingruppierung dar und ist deshalb nicht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2, 3. Fall BPersVG mitbestimmungspflichtig (Abgrenzung zu BVerwGE 110, 151 und zu BAG, PersR 1995, 498).(Rn.18) (Rn.20).

    Es spräche jedoch einiges dafür, in diesen Fällen mit dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 -, juris Rn. 23 [= PersR 1995, 498]) anzunehmen, dass die Mitbestimmung bei einer "Neu-Eingruppierung" schon dann ausgelöst wird, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Arbeitsbereich übertragen wird, der sich von dem bisherigen erheblich unterscheidet, auch wenn der Dienststellenleiter die bisherige Eingruppierung beibehalten will.

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Die mitbestimmte Eingruppierung eines vergleichbaren Arbeitnehmers kann zwar ein Indiz bieten, aber die Eingruppierungsentscheidung nicht entbehrlich machen (vgl. Senatsbeschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Denn dies kann erst das Ergebnis der Prüfung anhand der neuen Eingruppierungsmerkmale sein und soll deshalb vom Betriebsrat mitvollzogen werden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 2a der Gründe).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2000 - A 5 S 12/99

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Übertragung einer

  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

  • VG Potsdam, 15.10.1997 - 10 K 1542/96

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung bei Eingruppierung in

  • OVG Hamburg, 23.10.2019 - 8 Bf 198/17

    Es bedarf der Mitbestimmung des Personalrats, wenn ein Antragsteller anlässlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - 1 A 2222/96

    Personalrat; Umfang des Mitbestimmungsrechts; Eingruppierung eines Arbeitnehmers;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2014 - 4 TaBV 17/13

    Mitwirkungsrecht -Betriebsvertretung - Eingruppierung - Sondergehaltsbestimmungen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Höhergruppierung eines/einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2011 - 16 TaBV 2202/10

    Zur Eingruppierung von Wagenmeistern - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

  • KAGH, 15.12.2017 - M 2/17
  • VG Düsseldorf, 02.04.2009 - 34 K 6401/08

    Auslösung des Mitbestimmungstatbestands der Eingruppierung bei der Überprüfung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2000 - A 5 S 6/99

    Übertragung einer grundlegend anderen Tätigkeit durch die Umsetzung;

  • ArbG Dortmund, 22.09.2011 - 3 BV 36/11

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken,

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