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   BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93   

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https://dejure.org/1995,31423
BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93 (https://dejure.org/1995,31423)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1995 - 9 AZR 686/93 (https://dejure.org/1995,31423)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1995 - 9 AZR 686/93 (https://dejure.org/1995,31423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    a) Nach § 258 ZPO kann der Schuldner bei sog. Wiederkehrschuldverhältnissen schon vor Fälligkeit des Anspruches zur Leistung verurteilt werden, ohne daß die Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden muß (Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 257 Rz 1; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 257 Rz 1; MünchKommZPO-Lüke, a.a.O.; vgl. auch BAGE 24, 63, 74 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu IV 2 b der Gründe).

    Dies gilt nach den §§ 258, 323 ZPO jedoch nur für einseitige Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so daß die einzelne Leistung nach der Lage zur Zeit des Urteils mit einiger Gewißheit nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 1986, 3142; BAGE 24, 63, 73 = AP, a.a.O., zu IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur künftigen Gewährung des Zusatzurlaubs setzt - wie beim Grundurlaub - voraus, daß der Zusatzurlaub im laufenden Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall innerhalb der Fristen des § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 BAT rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird (vgl. BAGE 52, 258, 260 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; BAGE 53, 328, 330 = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).

    Ansonsten ist der Urlaubsanspruch als Freistellungsanspruch vom Arbeitgeber nicht erfüllbar ( BAGE 53, 328, 330 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 23.02.1984 - 6 AZR 186/81

    Urlaub: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Anlaß war dafür das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu § 16 UrlVO Rheinland-Pfalz, in dem das Bundesarbeitsgericht als Maßstab die persönliche Arbeitszeit des Angestellten zugrundegelegt hatte (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1984 - 6 AZR 186/81 - AP Nr. 3 zu § 49 BAT).
  • BAG, 08.08.1978 - 6 AZR 251/77

    Anspruch auf Zusatzurlaub - Gesundheitsgefährdende Arbeiten - Überwiegender teil

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Deshalb kann es gerechtfertigt sein, von den Beschäftigten im Pflegedienst als Anspruchsvoraussetzung zusätzlich das zeitliche Überwiegen der Arbeiten zu verlangen, bei denen eine Verbindung zu Infektionskranken besteht (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur künftigen Gewährung des Zusatzurlaubs setzt - wie beim Grundurlaub - voraus, daß der Zusatzurlaub im laufenden Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall innerhalb der Fristen des § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 BAT rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird (vgl. BAGE 52, 258, 260 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; BAGE 53, 328, 330 = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Für den von der Klägerin nach § 12 EUV beanspruchten besonderen Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung ist entscheidungserheblich, daß dieser Zusatzurlaub - anders als der Grundurlaubsanspruch (vgl. BAGE 37, 382, 385 = AP Nr. 11 zu § 3 BurlG Rechtsmißbrauch, zu II 2 b aa der Gründe; 44, 75, 76 = AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 der Gründe) - von der Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig ist.
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    a) Die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers beruht auf § 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 249 BGB (vgl. BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG. zu II 1 der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • RG, 24.03.1916 - VII 441/15

    Verurteilung zu künftiger Zahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Soweit im Verlauf eines Rechtsstreits die Fälligkeit eintritt, ist trotz des abweichenden Wortlauts des Antrags auf sofortige Leistung zu erkennen; denn die künftige Leistung ist infolge Zeitablaufs in eine gegenwärtige umgewandelt worden (vgl. RGZ 88, 178).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Dies gilt nach den §§ 258, 323 ZPO jedoch nur für einseitige Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so daß die einzelne Leistung nach der Lage zur Zeit des Urteils mit einiger Gewißheit nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 1986, 3142; BAGE 24, 63, 73 = AP, a.a.O., zu IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
    Ohne Geltendmachung ist der Arbeitgeber nicht zur Gewährung des Urlaubs verpflichtet (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 9 AZR 57/91 - EzBAT § 48 BAT Nr. 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

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