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   BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95   

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https://dejure.org/1996,278
BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95 (https://dejure.org/1996,278)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2 AZR 543/95 (https://dejure.org/1996,278)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 (https://dejure.org/1996,278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Weiterbeschäftigung - Abschluß eines Aufhebungsvertrages - Übergang von Leistungsklage auf Feststellungsklage - Widerrechtliche Bestimmung zur Abgabe einer Willenserklärung durch Drohung - Androhung einer außerordentlichen Kündigung - Inadäquanz von Mittel ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123, 626; ZPO § 264
    Aufhebungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 123, 626
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 676
  • ZIP 1996, 1757
  • MDR 1997, 581
  • NZA 1996, 1030
  • BB 1996, 1892
  • BB 1997, 420
  • DB 1996, 1879
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993, aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).

    Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO).

    Nur wenn unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO).

  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Es handelt sich um eine noch in der Revisionsinstanz zulässige Klageeinschränkung i.S. des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BAGE 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23).

    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993, aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).

    Der Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrages streitig ist (Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 -, aaO).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Für die Vergangenheit hat sich der Weiterbeschäftigungsantrag der Klägerin in der Hauptsache erledigt, es besteht aber schon im Hinblick auf die persönlichkeitsrechtliche Natur des Beschäftigungsanspruchs gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nach wie vor ein rechtliches Interesse der Klägerin an der Feststellung, daß bis zur Entscheidung über die Revision eine Beschäftigungspflicht der Beklagten bestanden hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu A der Gründe).

    Der Arbeitnehmer kann in einem derartigen Fall unmittelbar eine Leistungsklage auf Weiterbeschäftigung erheben, die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages ist dann als Vorfrage zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Diesen Anspruch kann die Klägerin nach § 259 ZPO geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985, aaO, zu C der Gründe).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Täuscht ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nur vor, so begeht er dadurch eine schwere Vertragsverletzung, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann (Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP Nr. 112 zu § 626 BGB).

    Auch der dringende Verdacht, die Klägerin habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen, kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 320; Senatsurteil vom 26. August 1993, aaO).

    Der Senat hat den Beweiswert des ärztlichen Attestes z.B. als erschüttert angesehen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit vollschichtig einer gleichschweren Arbeit nachgegangen ist, wie er sie bei seinem Arbeitgeber zu verrichten hatte (Senatsurteil vom 26. August 1993, aaO).

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N.).

    Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Die Drohung muß nicht ausdrücklich ausgesprochen werden, sie kann vielmehr auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281 [BAG 30.09.1993 - 2 AZR 268/93] = AP Nr. 37 zu § 123 BGB).

    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993, aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).

  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Es handelt sich um eine noch in der Revisionsinstanz zulässige Klageeinschränkung i.S. des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BAGE 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Der Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrages streitig ist (Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 -, aaO).
  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
    Einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu (BAG Urteil vom 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - BAGE 28, 144, 146 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks (Hinnahme einer fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitnehmer bzw. Verzicht einer gerichtlichen Überprüfung) kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (Senat 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; zuletzt 5. Dezember 2002 aaO).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (Senat 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1).

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAGE 28, 144, 146 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 326/77 - AP Nr. 3 zu § 3 LohnFG, zu II 3 a der Gründe; BAGE 48, 115, 119 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG, zu I 1 a der Gründe; BAGE 71, 9 [BAG 15.07.1992 - 5 AZR 312/91] = AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG = EzA § 3 LohnFG Nr. 17, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP Nr. 42 zu § 123 BGB, zu B I 2 e der Gründe).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht zunächst zu den am 1. Juni 1994 außer Kraft getretenen Vorschriften des Lohnfortzahlungsgesetzes (Art. 60, 68 Abs. 4 Pflege VG vom 26. Mai 1994 - BGBl. I 1994, S. 1014, 1069, 1070) entwickelt, dann aber auch auf Angestellte übertragen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 -, aaO).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 26).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 -aaO).

    Dementsprechend kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - BAGE 109, 22, 27).

    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags streitig ist (BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42).

    Diesen Anspruch kann der Kläger nach § 259 ZPO geltend machen (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - aaO).

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