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   BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10   

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BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10 (https://dejure.org/2012,18229)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 4 AZR 254/10 (https://dejure.org/2012,18229)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 (https://dejure.org/2012,18229)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Kontrollschaffners gemäß Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen; Tarifvertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Kontrollschaffners gemäß Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen - Tarifvertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 TVG
    Eingruppierung eines Kontrollschaffners gemäß Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen - Tarifvertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Kontrollschaffners gemäß Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen - Tarifvertragsauslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin; Auslegung eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin; Auslegung eines Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Tarifvertrags (hier: Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1064
  • DB 2012, 1817
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    Das Arbeitsgericht habe sich zu Recht auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 25. Februar 2009 (- 4 AZR 41/08 - Rn. 24 ff., BAGE 129, 355) bezogen und der Klage stattgegeben.

    Dies hat der Senat für einen ebenfalls bei der Beklagten beschäftigten Kontrollschaffner mit einem wörtlich identischen Tätigkeitsbereich bereits entschieden (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - Rn. 32, BAGE 129, 355) .

    (1) Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 2009 (- 4 AZR 41/08 - Rn. 25 ff., BAGE 129, 355) ausgeführt hat, hat der Begriff der "Kontrolle" mehrere Bedeutungen und ist im vorliegenden Zusammenhang als "Überwachung" und "Prüfung" zu verstehen (vgl. Duden Deutsches Universalwörterbuch 5. Aufl. Stichworte "Kontrolle", "Kontrolleur" und "kontrollieren") .

    Als "Kontrolleur im Außendienst" ist deshalb jede Tätigkeit von Kontrolleuren anzusehen, die nicht im Innendienst verrichtet wird und für die es keine spezielle Regelung gibt (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - Rn. 32, BAGE 129, 355) .

    Soweit die Beklagte hier auf die in der Lohngruppe 2.0.18 LTV NRW 2008 aufgeführten Anforderungen verweist, ist diese offenkundig nicht einschlägig (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - Rn. 31, BAGE 129, 355) .

    Ebenso wenig ist das Tätigkeitsmerkmal der Lohngruppe 2.0.10 LTV NRW 2008 einschlägig; dies hat der Senat für eine identische Tätigkeit bereits entschieden (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 - Rn. 20 ff., aaO).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    a) Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110).

    (a) Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar einen Niederschlag gefunden hat (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110; 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 181) .

    So sind sie weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - aaO; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41) noch etwaige "Vorgängertarifverträge" ausfindig zu machen.

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 692/01

    Sonderzuwendung - Kürzung bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    So sind sie weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - aaO; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41) noch etwaige "Vorgängertarifverträge" ausfindig zu machen.
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    Dabei folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (näher dazu zB BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35, jeweils mwN) .
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    So sind sie weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - aaO; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41) noch etwaige "Vorgängertarifverträge" ausfindig zu machen.
  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    (a) Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar einen Niederschlag gefunden hat (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110; 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 181) .
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    Dabei folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (näher dazu zB BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35, jeweils mwN) .
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 631/04

    Persönlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    So sind sie weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - aaO; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30; 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41) noch etwaige "Vorgängertarifverträge" ausfindig zu machen.
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2010 - 8 Sa 1204/09

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin im öffentlichen Personennahverkehr;

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. März 2010 - 8 Sa 1204/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur ausnahmsweise dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .

    Die Tarifvertragsparteien können einem vom Wortlaut der tariflichen Vorschrift abweichenden Regelungswillen vielmehr dadurch Rechnung tragen, dass sie diesen in einer auch für Außenstehende erkennbaren Weise zum Ausdruck bringen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - aaO) .

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    (1) Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40) .
  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 457/15

    Eingruppierung einer in einer Mensa tätigen Küchenhilfe in Teil IIEntgeltO TV-L

    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40) .
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    (3) Ein von der Beklagten für ihre Auffassung angeführter etwaiger Wille der Tarifvertragsparteien, es sollten lediglich die bei airberlin zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Tarifverträge - Mantel- und ein Vergütungstarifvertrag - für neu eingestellte Mitarbeiter gelten, hat in den von der Beklagten geschlossenen Tarifverträgen Sideletter und TV Gemeinsame Vereinbarung keinen Niederschlag gefunden (zu diesem Erfordernis BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Man mag dem kritisch gegenüberstehen (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 39 f. mwN); ein solches Vorgehen ist aber jedenfalls dann vorzugwürdig, wenn eine unterbliebene Ermittlung der Anwendungsgrundlagen das Gericht zur Annahme der Nichtigkeit einer Tarifnorm führen würde und die Tarifvertragsparteien, die in dem betreffenden Individualrechtsstreit nicht als Partei beteiligt sind, tatenlos zusehen müssten, wie ihre Tarifnormen von den Gerichten ignoriert würden.
  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

    (a) Der Wille der Tarifvertragsparteien kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .

    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40) .

    Die Tarifvertragsparteien können einem vom Wortlaut der tariflichen Vorschrift abweichenden Regelungswillen vielmehr dadurch Rechnung tragen, dass sie diesen in einer auch für Außenstehende erkennbaren Weise zum Ausdruck bringen (BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 28; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22, BAGE 150, 184; 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - aaO) .

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

    (a) Der Wille der Tarifvertragsparteien kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .

    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40) .

    Die Tarifvertragsparteien können einem vom Wortlaut der tariflichen Vorschrift abweichenden Regelungswillen vielmehr dadurch Rechnung tragen, dass sie diesen in einer auch für Außenstehende erkennbaren Weise zum Ausdruck bringen (BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 28; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22, BAGE 150, 184; 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - aaO) .

  • LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
    (a) Der Wille der Tarifvertragsparteien kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110) .

    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse Dritter, die an den Tarifvertragsverhandlungen nicht beteiligt waren, kann der Wille der Tarifvertragsparteien im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nur ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40) .

    Die Tarifvertragsparteien können einem vom Wortlaut der tariflichen Vorschrift abweichenden Regelungswillen vielmehr dadurch Rechnung tragen, dass sie diesen in einer auch für Außenstehende erkennbaren Weise zum Ausdruck bringen (BAG 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 28; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22, BAGE 150, 184; 21. März 2012 - 4 AZR 254/10 - aaO) .

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 64/13

    Auflage zu einer Erlaubnis nach dem AÜG

    Sie sind weder verpflichtet, Auskünfte ihrer Koalitionen einzuholen, noch etwaige Vorgängertarifverträge ausfindig zu machen (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 254/10, AP Nr. 229 zu § 1 TVG Auslegung und juris mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 975/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlung unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtsicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG 21.03.2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40, zitiert nach juris).

    Die Tarifvertragsparteien haben es in der Hand, eine vom Wortlaut der Regelung des Tarifvertrages abweichende Absicht der Kontinuität des Inhalts der Regelung in einer auch für Außenstehende erkennbaren Weise zum Ausdruck zu bringen (vgl. BAG 21.03.2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40, zitiert nach juris).

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 342/17

    Kalendertägliche Gewährung des Erholungsurlaubs und Berechnung der Pauschale bei

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1165/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1162/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1330/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1150/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1160/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1429/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1149/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1364/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1151/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1161/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1187/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 995/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1331/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1332/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 994/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1152/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1164/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1163/16

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für

  • LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1003/16

    Berechnung der tarifvertraglich geregelten Pauschale zur Abgeltung von

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 340/17

    Kalendertägliche Berechnung einer Pauschale zu den Krankenbezügen nach Maßgabe

  • LAG Köln, 16.08.2012 - 5 TaBV 66/11

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Aufstellung eines Dienstplans

  • LAG München, 19.06.2018 - 7 Sa 20/18

    Auslegung Tarifvertrag; Nachtarbeit

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 702/13

    Eingruppierung und Vergütung eines Anlagenführers

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 26/11

    Eingruppierung eines Straßenwärters in der Tätigkeit als Bauaufseher

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 702/12

    Eingruppierung - Lagermeister - Großbäckerei; Eingruppierung - Lagermeister -

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 726/12

    Eingruppierung; Eingruppierung

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Sachsen, 11.07.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers in einem Unternehmen der Abfallwirtschaft

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1248/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 848/12

    Eingruppierung - Lagermeister - Großbäckerei; Eingruppierung - Lagermeister -

  • LAG Sachsen, 05.06.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 15 Sa 849/12

    Eingruppierung - Lagermeister - Großbäckerei; Eingruppierung - Lagermeister -

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1246/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Sachsen, 21.08.2013 - 4 Sa 534/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1247/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG München, 05.03.2020 - 3 TaBV 108/19

    Eingruppierung, Druckindustrie, Helfer, Rotationsmaschine

  • ArbG Düsseldorf, 18.09.2013 - 3 Ca 2775/13
  • LAG Köln, 10.12.2012 - 5 TaBV 63/12

    Einrichtung von Arbeitszeitkonten durch Betriebsvereinbarung; MTV Wach- und

  • ArbG Mönchengladbach, 26.08.2020 - 6 Ca 630/20

    Tarifliches Zusatzgeld, Freistellungstage, Krankeit

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