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   BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10   

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https://dejure.org/2012,6007
BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10 (https://dejure.org/2012,6007)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 6 AZR 596/10 (https://dejure.org/2012,6007)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 (https://dejure.org/2012,6007)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • openjur.de

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 2 KSchG, § 17 Abs 2 KSchG, § 17 Abs 1 KSchG, § 20 SGB 10
    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beabsichtigte Massenentlassungen; Unterrichtung des Betriebsrats; Stellungnahme des Betriebsrats in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Massenentlassungsanzeige mit in einen Interessenausgleich ohne Namensliste aufgenommener Stellungnahme des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • hensche.de

    Betriebsrat, Massenentlassung

  • Betriebs-Berater

    Die in einen Interessenausgleich ohne Namensliste integrierte Stellungnahme des Betriebsrats kann den Anforderungen des § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG genügen

  • Betriebs-Berater

    Beifügung von Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beabsichtigte Massenentlassungen; Unterrichtung des Betriebsrats; Stellungnahme des Betriebsrats in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bevorstehende Massenentlassungen und der Interessenausgleich ohne Namensliste

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen bei Interessenausgleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beifügung von Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Massenentlassungsanzeige - Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats - Interessenausgleich ohne Namensliste - Untersuchungsgrundsatz im Verwaltungsverfahren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Die Stellungnahme des Betriebsrates zu einer geplanten Massenentlassung gemäß § 17 Abs.3 KSchG kann durch einen Interessenausgleich ohne Namensliste ersetzt werden

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 2

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Bevorstehende Massenentlassungen - Wenn Kündigungen unvermeidlich sind

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Betriebsrats bei Massenentlassung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Betriebsrats zu bevorstehenden Massenentlassungen in einem Interessenausgleich ohne Namensliste

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stellungnahme des Betriebsrats bei bevorstehenden Massenentlassungen durch Interessenausgleich ohne Namensliste möglich - Interessenausgleich muss Auffassung des Betriebsrats zur Unvermeidbarkeit der Kündigungen eindeutig widergeben

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Formelle Anforderungen an die Stellungnahme des Betriebsrats bei bevorstehenden Massenentlassungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1259
  • NZA 2012, 1058
  • NZI 2012, 550
  • BB 2012, 1535
  • BB 2012, 1996
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Eine Verletzung der Konsultationspflicht gemäß § 17 Abs. 2 KSchG hat der Kläger nicht gerügt (vgl. zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für das ordnungsgemäße Verfahren nach § 17 KSchG BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 31) .

    Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht aus § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 KSchG, die uneingeschränkt auch für den Insolvenzverwalter gilt (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 29) , als solche liegt nicht vor.

    Die Agentur für Arbeit soll die Möglichkeit haben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Entlassenen zu sorgen (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45) .

    Sie soll zugleich belegen, dass soziale Maßnahmen mit dem Betriebsrat beraten und ggf. getroffen worden sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45) .

    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu beantwortende Frage betrifft damit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern ausschließlich die Anwendung nationalen Rechts (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 48; zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte bei der Auslegung von Unionsrecht vgl. BVerfG 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 - Rn. 18 ff., ZLR 2011, 608; 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 - Rn. 25 ff.) .

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Hauptziel der MERL ist im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen, solchen Entlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern und die Unterrichtung der zuständigen Behörde vorangehen zu lassen (vgl. EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor] Rn. 44, Slg. 2009, I-11621) .

    Die Konsultation mit den Arbeitnehmervertretern erstreckt sich auf die Möglichkeit, Massenentlassungen zu vermeiden oder zu beschränken, sowie auf die Möglichkeit, ihre Folgen durch soziale Begleitmaßnahmen, die insbesondere Hilfen für eine anderweitige Verwendung oder Umschulung der entlassenen Arbeitnehmer zum Ziel haben, zu mildern (vgl. EuGH 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor] Rn. 43, aaO; 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes] Rn. 56, NZA 2011, 337) .

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Beim Interessenausgleich handelt es sich nicht um einen zweiseitigen Vertrag, sondern um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, deren Rechtsqualität nicht abschließend geklärt ist (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 27, BAGE 118, 131) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Die zu II 3 c bb dargestellten Grundsätze zum Verständnis der MERL sind durch die angeführte jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, so dass ein erneutes Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV nicht erforderlich war (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 14, Slg. 1982, 3415; 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151) .
  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu beantwortende Frage betrifft damit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern ausschließlich die Anwendung nationalen Rechts (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 48; zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte bei der Auslegung von Unionsrecht vgl. BVerfG 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 - Rn. 18 ff., ZLR 2011, 608; 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 - Rn. 25 ff.) .
  • BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 2109/09

    Kennzeichnung von sogenanntem "3-mm-Fleisch" als "Separatorenfleisch" iSv Anh 1

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Die im vorliegenden Rechtsstreit zu beantwortende Frage betrifft damit keine unionsrechtliche Fragestellung, sondern ausschließlich die Anwendung nationalen Rechts (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 48; zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte bei der Auslegung von Unionsrecht vgl. BVerfG 7. Juni 2011 - 1 BvR 2109/09 - Rn. 18 ff., ZLR 2011, 608; 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 - Rn. 25 ff.) .
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (BGH 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 - zu II 2 b aa der Gründe, NJW 1999, 1404) .
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Die Kündigungsfrist hat entgegen der Auffassung des Klägers mit dem Zugang der Kündigungserklärung und nicht erst mit dem Ende der Sperrfrist zu laufen begonnen (vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 27 ff., BAGE 128, 256) .
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Die zu II 3 c bb dargestellten Grundsätze zum Verständnis der MERL sind durch die angeführte jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, so dass ein erneutes Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV nicht erforderlich war (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rechtssache 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 14, Slg. 1982, 3415; 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151) .
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10
    Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich bereits daraus, dass der unter das Kündigungsschutzgesetz fallende Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage nach § 4 Satz 1 KSchG erheben muss, um den Eintritt der Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG zu verhindern (BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 20) .
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 14 Sa 14/10
  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des Rates - Art.

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Ob man die örtlich zuständige Agentur für Arbeit dabei anhand einer richtlinienkonformen Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG (so NK-GA/Boemke § 17 KSchG Rn. 105) oder des § 327 Abs. 4 SGB III (so MHdB ArbR/Spelge 4. Aufl. Bd. 2 § 121 Rn. 129; ohne nähere Begründung BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 582/18 - Rn. 25; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 27; 14. August 1986 - 2 AZR 683/85 - zu B I 6 der Gründe) bestimmt, kann der Senat offenlassen.

    e) Es kann dahinstehen, ob die Agentur für Arbeit bei Zweifeln hinsichtlich ihrer Zuständigkeit aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes des § 20 SGB X verpflichtet ist, beim Arbeitgeber entsprechend nachzufragen (§ 20 Abs. 3 KSchG; vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 27) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Der Interessenausgleich ist zwar kein zweiseitiger Vertrag, sondern eine kollektive Vereinbarung besonderer Art von nicht geklärter Rechtsqualität (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 24, ZIP 2012, 1259) .

    bb) Nach dem Sinn und Zweck des § 17 KSchG, der die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen auffangen und deshalb ua. der Agentur für Arbeit die Möglichkeit geben soll, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 21, ZIP 2012, 1259) , sind jedenfalls die Arbeitnehmer, bei denen im Zeitpunkt der Massenentlassungsanzeige noch nicht feststeht, dass sie in eine Transfergesellschaft wechseln werden, bei der Berechnung des Schwellenwerts mitzuzählen.

    b) Ausgehend vom Zweck des § 17 KSchG, der ua. der Agentur für Arbeit die Möglichkeit geben soll, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 21, ZIP 2012, 1259) , kommt es nicht darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage das Arbeitsverhältnis beendet wird.

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, ZIP 2012, 1193; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, ZIP 2012, 1259) .

    Eine solche Beurteilung setzt voraus, dass sich die der Massenentlassungsanzeige beigefügte Stellungnahme des Betriebsrats auf die angezeigten Kündigungen bezieht und eine abschließende Meinungsäußerung des Betriebsrats zu diesen Kündigungen enthält (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22, 33, aaO) , wobei auch die eindeutige Äußerung, keine Stellung nehmen zu wollen, ausreichend ist.

    (1) Kommt es im Zusammenhang mit der vom Arbeitgeber beabsichtigten Massenentlassung zum Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste und legt der Arbeitgeber seiner Massenentlassungsanzeige diesen Interessenausgleich bei, ersetzt dies gemäß § 125 Abs. 2 InsO bzw. § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG die Stellungnahme des Betriebsrats auch dann, wenn dieser im Interessenausgleich nicht ausdrücklich Stellung zu den beabsichtigten Entlassungen nimmt (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 15, ZIP 2012, 1259) .

    (2) Auch eine in einen Interessenausgleich ohne Namensliste integrierte Stellungnahme des Betriebsrats genügt den Anforderungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, wenn der Betriebsrat damit zur beabsichtigten Massenentlassung abschließend Stellung genommen hat (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 14 ff., ZIP 2012, 1259) .

    Die Agentur für Arbeit hat von Amts wegen festzustellen, ob die formellen Voraussetzungen der Massenentlassungsanzeige erfüllt sind (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 27, ZIP 2012, 1259) .

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Zudem handelte es sich bei der Frage des Betriebs und der in ihm regelmäßig Beschäftigten nicht um eine formelle Voraussetzung der Anzeige, deren Vorliegen die Agentur für Arbeit von Amts wegen festzustellen hätte (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 27) .

    Daneben soll sie Kenntnis von einer - eventuell dem Arbeitgeber ungünstigen - Sichtweise des Betriebsrats erlangen (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 44, BAGE 144, 366; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 21 f.) .

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