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   BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16   

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https://dejure.org/2017,13326
BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16 (https://dejure.org/2017,13326)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16 (https://dejure.org/2017,13326)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2017 - 3 AZN 1165/16 (https://dejure.org/2017,13326)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Im Übrigen hat der Senat mit dem von der Beschwerde in anderem Zusammenhang zitierten Urteil (11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 -) erkannt, dass eine Kappungsgrenze jedenfalls nicht grundsätzlich unwirksam ist.

    Die Beschwerde des Klägers hat auch keinen Erfolg, soweit sie auf eine Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zum herangezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2012 (- 3 AZR 634/10 -) gestützt wird.

    Jedenfalls hat der Senat in der herangezogenen Entscheidung (11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 -) keinen davon abweichenden Rechtssatz aufgestellt.

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    ist nicht klärungsbedürftig, denn sie ist durch Rechtsprechung des Senats (18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - BAGE 147, 291) geklärt.

    Die Beschwerde zeigt Anhaltspunkte dafür, weshalb durch die Entscheidung des Senats (18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - aaO) die Rechtslage nicht geklärt ist, ebenso wenig auf wie gewichtige Gründe gegen die damalige Entscheidung des Senats.

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung ist auch, der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (vgl. BAG 11. November2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 36).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Der Beschwerdeführer muss unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl konkret darlegen, welcher Vortrag übergangen worden sein soll (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 19, BAGE 128, 13; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu || 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145 für die Verfahrensrüge).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - Rn. 10, BAGE 138, 180; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe, BAGE 114, 200; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu || 2 der Gründe, BAGE 95, 372).
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZN 941/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes sind so substantiiert vorzutragen, dass allein anhand der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision geprüft werden kann (BAG . 20. Januar 2005 - 2 AZN 941/04 - BAGE 113, 195).
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - Rn. 10, BAGE 138, 180; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe, BAGE 114, 200; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu || 2 der Gründe, BAGE 95, 372).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Dies schließt im Einzelfall zwar eine differenzierte Formulierung nicht aus; unzulässig ist jedoch eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort ,,Kann sein" hinausläuft (vgl. etwa BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 6, BAGE 121, 52).
  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    a) Will der Beschwerdeführer geltend machen, das Landesarbeitsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es seine Ausführungen nicht berücksichtigt habe, muss er konkret und im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben soll (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229).
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Der Beschwerdeführer muss unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl konkret darlegen, welcher Vortrag übergangen worden sein soll (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 19, BAGE 128, 13; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu || 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145 für die Verfahrensrüge).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

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