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   BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15   

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BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15 (https://dejure.org/2017,19599)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2017 - 3 AZR 619/15 (https://dejure.org/2017,19599)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2017 - 3 AZR 619/15 (https://dejure.org/2017,19599)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse - Vereinssatzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 667 BGB, § 1b Abs 4 BetrAVG, § 39 BGB, § 57 BGB
    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse - Vereinssatzung

  • IWW

    §§ 675, ... 667 BGB, § 667 BGB, § 675 Abs. 1, § 4d EStG, § 6 Abs. 6 KStG, § 812 BGB, §§ 242, 315 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 242 BGB, § 315 BGB, § 561 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, §§ 263, 266 StGB, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamer Ausschluss von Rückforderungsansprüchen in der Satzung einer Unterstützungskasse; Keine AGB-Kontrolle im Gesellschaftsrecht und im Vereinsrecht; Richterliche Inhaltskontrolle bei Satzungsregelungen

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse

  • bag-urteil.com

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse

  • rewis.io

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse - Vereinssatzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse

  • rechtsportal.de

    Rechtswirksamer Ausschluss von Rückforderungsansprüchen in der Satzung einer Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine Gruppenunterstützungskasse - Vereinssatzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderungsansprüche eines Trägerunternehmens können in der Satzung einer Gruppenunterstützungskasse ausgeschlossen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 990
  • BB 2017, 1587
  • DB 2017, 1788
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 766/14

    Anschlussberufung - eigenständige Beschwer - Rückzahlungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 25; 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 22 f.; BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 21) .

    Dies ergibt die nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmende Auslegung der Satzung, die der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung unterliegt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 20; BGH 29. Juli 2014 - II ZR 243/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 202, 202; 24. April 2012 - II ZB 8/10 - Rn. 17) .

    Sie lassen ausdrücklich Ansprüche auf Übertragung des gebildeten Kassenvermögens auf andere Versorgungseinrichtungen zu, deren Auswahl nach der Satzung nicht im ausschließlichen Belieben des Beklagten liegt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 24) .

  • BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 25; 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 22 f.; BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 21) .

    Dies gilt auch für das Vereinsrecht (BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 26; 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06 - Rn. 40) .

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 834/05

    Auskunft über Rentenanwartschaft bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Auskunftsansprüche können auch nach einer Beendigung der Mitgliedschaft und der vertraglichen Beziehungen noch bestehen (vgl. BAG 22. Mai 2007 - 3 AZR 834/05 - Rn. 19, BAGE 122, 365) .
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Dies ergibt die nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmende Auslegung der Satzung, die der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung unterliegt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 20; BGH 29. Juli 2014 - II ZR 243/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 202, 202; 24. April 2012 - II ZB 8/10 - Rn. 17) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Daneben kann Vorbringen berücksichtigungsfähig sein, wenn es von der Gegenseite unstreitig gestellt worden ist (BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 25) .
  • KG, 24.03.1995 - 7 U 5722/94
    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Denn sie gelten auch, wenn die Mitgliedschaft durch sofortigen Austritt aus wichtigem Grund endet, was durch die Satzung nicht beschränkt werden kann (KG 24. März 1995 - 7 U 5722/94 - zu 4 a der Gründe; zur außerordentlichen Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft vgl. LG Hamburg 29. April 1999 - 302 S 128/98 -) .
  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Dies ergibt die nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmende Auslegung der Satzung, die der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung unterliegt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 20; BGH 29. Juli 2014 - II ZR 243/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 202, 202; 24. April 2012 - II ZB 8/10 - Rn. 17) .
  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Allerdings ist § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, berücksichtigungsfähig sind, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (BGH 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 - Rn. 27) .
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 25; 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 22 f.; BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 21) .
  • LG Hamburg, 29.04.1999 - 302 S 128/98
    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15
    Denn sie gelten auch, wenn die Mitgliedschaft durch sofortigen Austritt aus wichtigem Grund endet, was durch die Satzung nicht beschränkt werden kann (KG 24. März 1995 - 7 U 5722/94 - zu 4 a der Gründe; zur außerordentlichen Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft vgl. LG Hamburg 29. April 1999 - 302 S 128/98 -) .
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87

    Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

  • LAG München, 27.10.2015 - 7 Sa 1000/14

    Betriebliche Altersversorgung; Unterstützungskasse; Geschäftsbesorgungsvertrag;

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Es wurde weder von der Gegenseite unstreitig gestellt noch betrifft es Tatsachen, die in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten sind (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 619/15 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

    a) Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse - wie vorliegend die Satzung des Beklagten - Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus § 675 Abs. 1, § 667 BGB vor (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 619/15 - Rn. 18 mwN) .

    (2) Soweit die Satzungsregelungen keine Übertragung des segmentierten Kassenvermögens auf andere Versorgungseinrichtungen bei der Beendigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund zulassen, berücksichtigen sie zwar das berechtigte Interesse des Trägerunternehmens, Missbräuchen vorzubeugen, nicht ausreichend (vgl. dazu etwa BAG 21. März 2017 - 3 AZR 619/15 - Rn. 32 ff.; 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 24) .

    Jedoch führt eine Unwirksamkeit des Ausschlusses der Übertragung auf eine andere Versorgungseinrichtung auch in - hier nicht vorliegenden - Missbrauchsfällen nicht dazu, dass der satzungsgemäße Rückforderungsausschluss generell unwirksam wäre (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 619/15 - Rn. 34) .

  • LAG Köln, 18.10.2017 - 11 Sa 104/17

    Berücksichtigung von Zeiten der Altersteilzeit bei der Ermittlung der Höhe der

    Die Auslegung der Satzungsregelung erfolgt nach objektiven Grundsätzen (vgl. z.B.: BAG Urt. v. 21.03.2017 - 3 AZR 619/15 - m. w. N.).
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