Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20424
BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15 (https://dejure.org/2017,20424)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2017 - 3 AZR 718/15 (https://dejure.org/2017,20424)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2017 - 3 AZR 718/15 (https://dejure.org/2017,20424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 EGRL 94/2008, § 47 InsO
    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

  • IWW

    § 47 InsO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 47 Satz 1 Alt. 2 InsO, § 91 BGB, Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG, Art. 3 der Richtlinie 2008/94/EG, Art. 4 der Richtlinie 2008/94/EG, § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, Art. 288 Abs. 3 AEUV, § 47 Satz 1 InsO, § 35 Abs. 1 InsO, § 47 Satz 2 InsO, § 48 InsO, Art. 267 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Art und Inhalt des Aussonderungsrechts im Insolvenzrecht; Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit von Aussonderungsgegenständen in der Insolvenzmasse; Europäisches Recht zum Schutz der Arbeitnehmerforderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Ermessensspielraum der ...

  • Betriebs-Berater

    Begründung eines Aussonderungsrechts nach § 47 InsO an den vom Arbeitgeber nicht an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen

  • bag-urteil.com

    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

  • Betriebs-Berater

    Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers - Begründung eines Aussonderungsrechts nach § 47 InsO

  • rewis.io

    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz; Aussonderungsrecht; Pensionskassenbeiträge

  • rechtsportal.de

    Art und Inhalt des Aussonderungsrechts im Insolvenzrecht

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Aussonderungsrecht des Arbeitnehmers an nicht gezahlten Altersvorsorgebeiträgen aus der Insolvenzmasse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Aussonderungsrecht von nicht gezahlten Pensionskassenbeiträgen mangels Bestimmbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Aussonderungsrechts nach § 47 InsO an den vom Arbeitgeber nicht an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Altersvorsorgebeiträge in der Insolvenz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 244
  • ZIP 2017, 1340
  • MDR 2017, 1086
  • NZA 2017, 948
  • NZI 2017, 660
  • BB 2017, 1587
  • BB 2017, 1971
  • DB 2017, 1594
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 24.11.2016 - C-454/15

    Webb-Sämann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) vom 24. November 2016 (- C-454/15 - [Webb-Sämann] Rn. 28) ergänzt die Bestimmung den durch Art. 3 der Richtlinie 2008/94/EG gewährten Schutz.

    Zur Begründung hat er ausgeführt, die Mitgliedstaaten verfügten über einen weiten Ermessensspielraum, um sowohl den Mechanismus als auch das Schutzniveau der Ansprüche auf Leistungen bei Alter aus einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers festzulegen; eine Pflicht zum vollständigen Schutz bestehe nicht (EuGH 24. November 2016 - C-454/15 - [Webb-Sämann] Rn. 34) .

    Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmung setze daher voraus, dass ein Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers mindestens die Hälfte der Leistungen bei Alter erhält, die sich aus seinen erworbenen Rentenansprüchen ergeben, für die er Beiträge im Rahmen einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung entrichtet hat (vgl. bereits EuGH 25. Januar 2007 - C-278/05 - [Robins ua.] Rn. 57; 25. April 2013 - C-398/11 - [Hogan ua.] Rn. 51) , ohne dass jedoch ausgeschlossen sei, dass unter anderen Umständen die erlittenen Verluste - auch wenn ihr Prozentsatz ein anderer sei - als offensichtlich unverhältnismäßig angesehen werden könnten (EuGH 24. November 2016 -  C-454/15 - [Webb-Sämann] Rn. 35) .

    In Bezug auf den Ausgangsfall des dortigen Vorlageverfahrens hat der Gerichtshof angenommen, der von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG geforderte Mindestschutz sei nicht unterschritten, da sich die Rentenansprüche des Arbeitnehmers infolge der Nichtzahlung der Altersversorgungsbeiträge lediglich um einen Betrag von bis 7, 00 Euro pro Monat verringerten (EuGH 24. November 2016 - C-454/15 - [Webb-Sämann] Rn. 36) .

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Auch schuldrechtliche Ansprüche können jedoch bei einer den Normzweck beachtenden Betrachtungsweise zu einer von der dinglichen Rechtslage abweichenden Vermögenszuweisung führen (vgl. etwa BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 19 mwN, BAGE 146, 1; BGH 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10 - Rn. 19 mwN) .

    Auch für eine Aussonderung aufgrund eines Treuhandverhältnisses ist es daher erforderlich, dass das Treugut, soweit es sich um vertretbare Gegenstände iSd. § 91 BGB handelt, vom eigenen Vermögen des Treuhänders getrennt ist (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 22, BAGE 146, 1; 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 c bb (1) der Gründe mwN, BAGE 108, 1; BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06 - Rn. 6; 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - zu I 2 a der Gründe) .

    Bei einer Treuhandabrede gehört der fragliche Gegenstand nach den außerhalb des Insolvenzverfahrens geltenden Gesetzen iSd. § 47 Satz 2 InsO lediglich dann nicht mehr zum Vermögen des späteren Insolvenzschuldners und unterliegt deshalb auch nicht der Einzelzwangsvollstreckung, wenn er bereits zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldnervermögen getrennt und deshalb bei normativer Wertung nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sachlich dem Vermögen des Treugebers zugeordnet war (vgl. etwa BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 22, BAGE 146, 1; BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02 - zu IV 3 b der Gründe, BGHZ 155, 199) .

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Auch für eine Aussonderung aufgrund eines Treuhandverhältnisses ist es daher erforderlich, dass das Treugut, soweit es sich um vertretbare Gegenstände iSd. § 91 BGB handelt, vom eigenen Vermögen des Treuhänders getrennt ist (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 22, BAGE 146, 1; 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 c bb (1) der Gründe mwN, BAGE 108, 1; BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06 - Rn. 6; 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - zu I 2 a der Gründe) .

    Eine geteilte Berechtigung von Treuhänder und Treugeber an aus Eigen- und Treugut bestehenden Vermögensgegenständen ist rechtlich nicht möglich (BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - zu I 2 b der Gründe) .

    Eine gemeinsame Zuordnung von Vermögen zugunsten des späteren Schuldners und Dritter kommt nach dem Gesetz nicht in Betracht (BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - zu I 2 b der Gründe) .

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Die Pflicht zur Verwirklichung eines Richtlinienziels im Auslegungsweg findet ihre Grenzen an dem nach innerstaatlicher Rechtstradition methodisch Erlaubten (BVerfG 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 ua. - Rn. 41; 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47, BVerfGK 19, 89) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47, BVerfGK 19, 89) .

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Wegen der im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrags bestehenden Beschränkung der Rechtsmacht des Treuhänders ist der treuhänderisch übertragene Gegenstand sachlich und wirtschaftlich dem Vermögen des Treugebers zuzuordnen (vgl. etwa BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 c bb (1) der Gründe mwN, BAGE 108, 1; 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 269) .

    Auch für eine Aussonderung aufgrund eines Treuhandverhältnisses ist es daher erforderlich, dass das Treugut, soweit es sich um vertretbare Gegenstände iSd. § 91 BGB handelt, vom eigenen Vermögen des Treuhänders getrennt ist (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 22, BAGE 146, 1; 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 c bb (1) der Gründe mwN, BAGE 108, 1; BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06 - Rn. 6; 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - zu I 2 a der Gründe) .

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    aa) Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehalten, bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (vgl. etwa EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24 mwN) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25 mwN) .

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 132/06

    Schicksal der Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Voraussetzung hierfür ist ein Treuhandverhältnis, das nicht nur schuldrechtliche Beziehungen aufweist, sondern auch eine vollzogene dingliche Komponente besitzt (vgl. etwa BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06 - Rn. 6 mwN) .

    Auch für eine Aussonderung aufgrund eines Treuhandverhältnisses ist es daher erforderlich, dass das Treugut, soweit es sich um vertretbare Gegenstände iSd. § 91 BGB handelt, vom eigenen Vermögen des Treuhänders getrennt ist (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 22, BAGE 146, 1; 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 c bb (1) der Gründe mwN, BAGE 108, 1; BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06 - Rn. 6; 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - zu I 2 a der Gründe) .

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Eine solche Durchbrechung des in sich geschlossenen Systems der in der Insolvenzordnung vorgesehenen Gläubigerbefriedigung ist weder im Wege einer Auslegung noch einer Rechtsfortbildung möglich (vgl. auch BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 ua. - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 65, 182) .
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Hiermit wäre es unvereinbar, wenn allein ein schuldrechtlicher Anspruch - ohne eine dingliche Komponente - und damit auch ein reiner Zahlungsanspruch eine Aussonderung rechtfertigen könnten (vgl. auch BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01 - BGHZ 155, 227) .
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 229/06

    Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung

    Auszug aus BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
    Zwar sind die Anforderungen an eine Unterscheidbarkeit iSd. § 48 InsO geringer als die an eine für eine Aussonderung aufgrund eines Treuhandverhältnisses nach § 47 InsO erforderliche Separierung des Treuguts (vgl. etwa BGH 8. Mai 2008 - IX ZR 229/06 - Rn. 7 mwN) .
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 9/12

    Insolvenz des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an Mieten wegen nicht

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 49/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - 6 Sa 18/15
  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 628/15

    Revision - Zulässigkeit - Revisionsbegründung

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10

    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17

    Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben

    cc) Entsprechend ist eine Auslegung des nationalen Rechts geboten, die einer Berufung des Arbeitgebers auf einen Verfall von Urlaubsansprüchen in diesem Fall entgegensteht (vgl. zur gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung BAG, Urteil vom 21. März 2017 - 3 AZR 718/15 -, BAGE 158, 244-255, Rn. 30) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17

    Erstattung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

    Eine (Vorab-)Aussonderung (vgl. § 47 InsO; insoweit wäre erforderlich, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ein "fremder" Vermögensgegenstand in der Insolvenzmasse vorliegt, in Bezug auf den dingliche oder schuldrechtliche Herausgabeansprüche bestehen; allein ein schuldrechtlicher Anspruch reicht nicht aus; BAG, Urteil vom 21.03.2017 - 3 AZR 718/15 = BAGE 158, 244-255, Rn. 37) aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin in Höhe der für den Kläger zu zahlenden Beiträge ist gerade nicht erfolgt; die Zahlung erfolgte zweifelsfrei aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin mit der Folge dessen unmittelbarer Minderung zum Nachteil der Insolvenzgläubiger.
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

    auch BAG 14.05.2019 - 3 AZR 112/18, BAGE 166, 323; 21.03.2017 - 3 AZR 718/15, BAGE 158, 244; 28.09.2016 - 7 AZR 128/14, BAGE 157, 44; BGH 21.09.2000 - VIII ZB 11/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht