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   BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16   

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https://dejure.org/2018,6134
BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16 (https://dejure.org/2018,6134)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 10 AZR 560/16 (https://dejure.org/2018,6134)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 (https://dejure.org/2018,6134)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beschäftigungsanspruch - Vollstreckungsabwehrklage

  • IWW

    § 275 BGB, § ... 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 767 Abs. 1 ZPO, § 767 Abs. 2 ZPO, § 767 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 242 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB, § 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB, § 275 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 275 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 275 Abs. 1 nF BGB, § 767 Abs. 3 ZPO, §§ 280, 283 bis 285, 311a, 326 BGB, § 275 Abs. 4 BGB, § 283 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 249 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 611, 613, Art. 1, Art. 2 GG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • bag-urteil.com

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

  • Betriebs-Berater

    Beschäftigungsanspruch im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Beschäftigungsanspruch - Vollstreckungsabwehrklage

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigungsanspruch - Vollstreckungsabwehrklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unmöglichkeit der Beschäftigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes und Dolo-agit-Einrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wegfall des Arbeitsplatzes bedeutet nicht, dass die Beschäftigung unmöglich geworden ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsanspruch - und die Vollstreckungsabwehrklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Beschäftigungstitel - wegen Unmöglichkeit der Beschäftigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vollstreckbarkeit eines Beschäftigungstitels: Wann ist ein Arbeitsplatz "vertragsgemäß"?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unmögliche Beschäftigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erfüllung eines titulierten Beschäftigungsanspruchs trotz Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsvollstreckung eines titulierten Beschäftigungsanspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit - "Dolo-agit-Gegenrecht"

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung, obwohl Arbeitsplatz weg ist?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Wegfall des Arbeitsplatzes - Vollstreckung dennoch möglich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsgegenklage gegen Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung ist vollstreckbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitsplatz ist vollstreckbar

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Umstrukturierung schützt nicht vor Weiterbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall Arbeitsplatz - vollstreckbarer Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Durchsetzung der Beschäftigung trotz Wegfall des Arbeitsplatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 162, 221
  • NZA 2018, 1071
  • BB 2018, 2429
  • DB 2018, 1802
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verbietet die Durchsetzung eines Anspruchs, wenn der Gläubiger das Erlangte wieder an den Schuldner zurückzugewähren hätte ("dolo agit qui petit quod statim redditurus est"; zB BGH 1. Juni 2017 - VII ZR 95/16 - Rn. 33; 14. März 2017 - II ZR 227/15 - Rn. 15) .

    Mehrere Senate des Bundesarbeitsgerichts sind demgegenüber von einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Dolo-agit-Einwand ausgegangen (bspw. BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - Rn. 22, BAGE 157, 273; 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 74 mwN; siehe auch BGH 1. Juni 2017 - VII ZR 95/16 - Rn. 33; 14. März 2017 - II ZR 227/15 - Rn. 15) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Der erforderliche Weisungsumfang hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 60 mwN) .

    Nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Weisung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 71 mwN) .

  • BGH, 14.03.2017 - II ZR 227/15

    Beendigung einer stillen Gesellschaft: Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verbietet die Durchsetzung eines Anspruchs, wenn der Gläubiger das Erlangte wieder an den Schuldner zurückzugewähren hätte ("dolo agit qui petit quod statim redditurus est"; zB BGH 1. Juni 2017 - VII ZR 95/16 - Rn. 33; 14. März 2017 - II ZR 227/15 - Rn. 15) .

    Mehrere Senate des Bundesarbeitsgerichts sind demgegenüber von einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Dolo-agit-Einwand ausgegangen (bspw. BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - Rn. 22, BAGE 157, 273; 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 74 mwN; siehe auch BGH 1. Juni 2017 - VII ZR 95/16 - Rn. 33; 14. März 2017 - II ZR 227/15 - Rn. 15) .

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Die unterschiedlichen Sachverhaltsgestaltungen bestanden in einer Zerstörung des Betriebs durch einen Brand (BAG 17. Dezember 1968 - 5 AZR 149/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 21, 263) , einer vorübergehenden witterungsbedingten Schließung (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) , einer Schließung der Abteilung (BAG 4. September 1985 - 5 AZR 90/84 - zu I 2 a der Gründe) , einer Umorganisation (BAG 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 - zu I 1 a der Gründe) und einer Betriebsstilllegung (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 344/98 - zu I 3 der Gründe) .

    Wirtschaftlich so gestellt, wie er ohne den Ausschluss der auf die titulierte Beschäftigung bezogenen Leistungspflicht stünde, würde der Beklagte in erster Linie durch die Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Beschäftigung (vgl. BAG 13. Juni 1990 - 5 AZR 350/89 - zu I 2 der Gründe) .

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Mehrere Senate des Bundesarbeitsgerichts sind demgegenüber von einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Dolo-agit-Einwand ausgegangen (bspw. BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - Rn. 22, BAGE 157, 273; 20. Oktober 2016 - 6 AZR 715/15 - Rn. 74 mwN; siehe auch BGH 1. Juni 2017 - VII ZR 95/16 - Rn. 33; 14. März 2017 - II ZR 227/15 - Rn. 15) .
  • BGH, 10.10.2017 - II ZR 353/15

    Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    (a) Das nimmt der Bundesgerichtshof zum Teil an (vgl. zB BGH 18. Oktober 2017 - I ZR 6/16 - Rn. 24; 10. Oktober 2017 - II ZR 353/15 - Rn. 18: Dolo-agit-Einrede) .
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Es kommt vielmehr darauf an, den Geschädigten wirtschaftlich möglichst so zu stellen, wie er ohne das schadensstiftende Ereignis stünde (BGH 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14 - Rn. 25) .
  • BGH, 29.01.2015 - V ZR 93/14

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsversteigerung aus einer

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    Der Schuldner kann im Rahmen einer anhängigen Vollstreckungsabwehrklage alle Einwendungen vorbringen, die er spätestens bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachenrechtszugs geltend machen kann (vgl. BGH 29. Januar 2015 - V ZR 93/14 - Rn. 12) .
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 6/16

    Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    (a) Das nimmt der Bundesgerichtshof zum Teil an (vgl. zB BGH 18. Oktober 2017 - I ZR 6/16 - Rn. 24; 10. Oktober 2017 - II ZR 353/15 - Rn. 18: Dolo-agit-Einrede) .
  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
    bb) Art und Umfang des Schadensersatzes bestimmen sich nach der auf den Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB uneingeschränkt anwendbaren Bestimmung des § 249 BGB (BGH 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17 - Rn. 26) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 90/84

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf tatsächliches Tätigwerden entsprechend seinem

  • RG, 15.06.1903 - V 48/03

    Vollstreckungsgegenklage

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 179/08

    Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung eines Vertragspartners durch eine

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 149/68

    Lohnfortzahlung bei vom Arbeitgeber zu vertretender Unmöglichkeit - Zerstörung

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 344/98
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 203/11

    Bauvertrag: Mängelrechte bei Errichtung einer Stahlbeton-Glasfassade mit spontan

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Durch die Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 Satz 2 GewO wird regelmäßig erst die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Beschäftigte seine Arbeit leisten und das Rechtsverhältnis praktisch durchgeführt werden kann (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 35, BAGE 162, 221) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Eine subjektive Unmöglichkeit ist gegeben, wenn zwar andere die Leistung erbringen könnten, der Schuldnerin oder dem Schuldner selbst jedoch diese Fähigkeit fehlt oder verloren gegangen ist, weil sie oder er das Leistungshindernis, das auch in der notwendigen Mitwirkung einer oder eines anderen bestehen kann, nicht überwinden kann ( BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 18 mwN. ).
  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Mit Urteil vom 21. März 2018 (- 10 AZR 560/16 - BAGE 162, 221) wies der Senat die Vollstreckungsabwehrklage ab.

    Aufgrund des Urteils des Senats vom 21. März 2018 (- 10 AZR 560/16 - BAGE 162, 221) stehe jedoch fest, dass sich die Vollstreckungsschuldnerin nicht auf den Einwand der Unmöglichkeit berufen könne.

    Damit ist die titulierte Tätigkeit unmöglich geworden iSv. § 275 Abs. 1 BGB (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 20 ff., BAGE 162, 221) .

    cc) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Vollstreckungsgläubigers nicht aus dem Umstand, dass die Vollstreckungsschuldnerin im Verfahren nach § 767 ZPO wegen des Dolo-agit-Gegenrechts mit dem Einwand der Unmöglichkeit im Ergebnis nicht durchdringen konnte (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 24 ff., BAGE 162, 221) .

    Der Senat ist vielmehr auch hinsichtlich der Vollstreckungsabwehrklage davon ausgegangen, dass die titulierte Tätigkeit unmöglich geworden ist und der Vollstreckungsgläubiger lediglich verlangen kann, ihm eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 30 ff., aaO) .

    cc) Der Vollstreckungsgläubiger kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, einer zurückweisenden Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO stehe das Urteil des Senats vom 21. März 2018 (- 10 AZR 560/16 - BAGE 162, 221) entgegen.

    (1) Der Senat hat darauf hingewiesen, dass der Vollstreckungsgläubiger von der Vollstreckungsschuldnerin verlangen kann, ihm eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen, wenn sie sich weiterhin auf die Unmöglichkeit der Zuweisung der titulierten Beschäftigung berufen sollte (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 30, BAGE 162, 221) .

    Die Vollstreckungsschuldnerin ist durch den eng gefassten Beschäftigungstitel insbesondere nicht daran gehindert, dem Vollstreckungsgläubiger nach § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB iVm. § 106 GewO eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 34 ff., aaO) .

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19

    Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche

    a) Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf Leistung kraft Gesetzes ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 17, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Die Ergebnisse der Rechtsprechung zum Begriff der Unmöglichkeit iSv. § 275 BGB aF können für die Unmöglichkeit iSv. § 275 Abs. 1 nF BGB weiter verwandt werden (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 18, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Unmöglichkeit iSv. § 275 Abs. 1 BGB nF ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Arbeit unmittelbar aufgrund der Witterung bzw. anderer von außen einwirkender Umstände "zum Erliegen gekommen" ist oder wenn dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung der Arbeit nur mit wirtschaftlich nicht sinnvollen und damit nicht zumutbaren Mitteln möglich wäre (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 19, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Dass es sich so verhält, ist vom Schuldner darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 28, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Es kommt vielmehr darauf an, den Geschädigten wirtschaftlich möglichst so zu stellen, wie er ohne das schadensstiftende Ereignis stünde (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 29, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Wirtschaftlich so gestellt, wie er ohne den Ausschluss der auf die titulierte Beschäftigung bezogenen Leistungspflicht stünde, wird der Arbeitnehmer in erster Linie durch die Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Beschäftigung (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 32 mwN, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

  • LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19

    Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche

    a) Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf Leistung kraft Gesetzes ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 17, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Die Ergebnisse der Rechtsprechung zum Begriff der Unmöglichkeit iSv. § 275 BGB aF können für die Unmöglichkeit iSv. § 275 Abs. 1 nF BGB weiter verwandt werden (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 18, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Unmöglichkeit iSv. § 275 Abs. 1 BGB nF ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Arbeit unmittelbar aufgrund der Witterung bzw. anderer von außen einwirkender Umstände "zum Erliegen gekommen" ist oder wenn dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung der Arbeit nur mit wirtschaftlich nicht sinnvollen und damit nicht zumutbaren Mitteln möglich wäre (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 19, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Dass es sich so verhält, ist vom Schuldner darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 28, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Es kommt vielmehr darauf an, den Geschädigten wirtschaftlich möglichst so zu stellen, wie er ohne das schadensstiftende Ereignis stünde (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 29, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

    Wirtschaftlich so gestellt, wie er ohne den Ausschluss der auf die titulierte Beschäftigung bezogenen Leistungspflicht stünde, wird der Arbeitnehmer in erster Linie durch die Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Beschäftigung (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, Rn. 32 mwN, BAGE 162, 221 ff. = NZA 2018, 1071 ff.).

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    a) Der Arbeitgeber konkretisiert die Arbeitspflicht durch Ausübung des Weisungsrechts, wenn diese zwar dem Umfang nach, aber im Übrigen im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben ist, hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 35 mwN, BAGE 162, 221; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 60 mwN, BAGE 160, 296) .

    Nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Weisung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 36, aaO; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 71 mwN, aaO) .

    bb) Der Beschäftigungsanspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers, zB wegen Auftragsmangels (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122) oder einer Umorganisation, die auf einer rechtmäßigen unternehmerischen Entscheidung beruht (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 162, 221; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 71) , nicht (mehr) möglich ist.

  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG durch einen eng gefassten Beschäftigungstitel nicht gehindert ist, dem Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB i.V. mit § 106 GewO eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen (BAG 05.02.2020 - 10 AZB 31/19; 21.03.2018 - 10 AZR 560/16).
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Allerdings fehlen bislang Feststellungen, dass die Beklagte den Eintritt des Leistungshindernisses nicht zu vertreten hat und sie dem Kläger deshalb nicht eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuweisen muss (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 24 ff., BAGE 162, 221) .
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Ein Fall der objektiven oder subjektiven Unmöglichkeit iSv. § 275 BGB (vgl. dazu BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 18 mwN, BAGE 162, 221) liegt deshalb nicht vor.
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Entscheidend ist die letzte im Rechtsmittelzug ergangene Entscheidung, sie bestimmt Umfang und Tragweite der Rechtskraft (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 12 mwN, BAGE 162, 221) .

    Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Vollstreckung des Titels durch die Beklagte unzweifelhaft nicht mehr drohte (vgl. BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 15 mwN, BAGE 162, 221) .

    Die Klägerin war nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht gehalten, die Einwendung mit einer Berufung geltend zu machen, selbst wenn ihr dies möglich gewesen wäre (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 14 mwN, BAGE 162, 221) .

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 21 Sa 11/24

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch -

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2019 - 13 Ta 402/18

    Vollstreckung eines Titels auf Beschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der

  • LAG Hessen, 01.02.2022 - 19 Ta 507/21

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Bezeichnung anhand tatsächlicher

  • LAG Hessen, 26.05.2023 - 10 Ta 55/23

    Erfüllungseinwand bei Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels;

  • LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18

    Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch -

  • LAG Hessen, 20.06.2023 - 10 Ta 24/23

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels auf Beschäftigung; Vollstreckung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19

    Kündigung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Kündigungserklärung - Schriftform

  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 SaGa 1576/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigung

  • LAG Hamm, 14.07.2022 - 18 Sa 1548/21

    Sozialauswahl anhand einer "Qualifizierungs-Matrix"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - Einschränkung durch Gesundheitsattest - Weisungsrecht

  • LAG Hessen, 22.10.2019 - 8 Ta 373/19

    Beschäftigungsanspruch; Versetzung; Zwangsvollstreckung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Anfechtung wegen Täuschung

  • LAG Hessen, 21.03.2019 - 8 Ta 22/19

    Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch einen Vollstreckungstitel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 232/20

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Köln, 16.01.2019 - 11 Sa 381/18

    Beschäftigung, Unmöglichkeit

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