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   BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16   

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BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16 (https://dejure.org/2018,6126)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 7 ABR 29/16 (https://dejure.org/2018,6126)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 (https://dejure.org/2018,6126)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • IWW

    § 25 BPersVG, § 9 Abs. 2 Satz 2,... § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SchwbVWO, § 6 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SchwbVWO, § 6 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 1, §§ 17, 21 SchwbVWO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 14 BetrVG, §§ 9 ff. SchwbVWO, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbVWO, § 14 Abs. 1 BetrVG, Art. 38 GG, Art. 38 Abs. 1 GG, § 12 Abs. 1 Satz 2 SchwbVWO, § 11 SchwbVWO, § 11 Abs. 3 SchwbVWO, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SchwbVWO, § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO, § 19 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Gerichtsbarkeit zuständig für Wahlanfechtung bei in Deutschland stationierten US-Streitkräften; Getrennte Anfechtung der Wahl des Vertrauensmanns der Hauptschwerbehindertenvertretung und der Wahl der Stellvertreter; Beteiligte im Wahlanfechtungsverfahren der ...

  • bag-urteil.com

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • rewis.io

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Gerichtsbarkeit zuständig für Wahlanfechtung bei in Deutschland stationierten US-Streitkräften

  • datenbank.nwb.de

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 948
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Daher handelt es sich bei der Wahl des Vertrauensmanns der Hauptschwerbehindertenvertretung und seiner Stellvertreter - ebenso wie bei der Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stellvertreter (vgl. dazu BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17; 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20) - nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen.

    Schließlich kann eine gesonderte Nachwahl des Stellvertreters unter den in §§ 17, 21 SchwbVWO bestimmten Voraussetzungen erfolgen (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17) .

    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens - auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13 mwN) .

    Die rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung von Beteiligten ist als Verfahrensfehler ohne eine darauf gerichtete Rüge für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht von Bedeutung (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13 mwN) .

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Er ist vielmehr verpflichtet, für eine unbeobachtete Kennzeichnung des Stimmzettels zu sorgen (zur Briefwahl BVerfG 24. November 1981 - 2 BvC 1/81 - zu II 2 b der Gründe, BVerfGE 59, 119) .

    Bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat der Wahlvorstand darüber zu wachen und im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt (vgl. zur Briefwahl BVerfG 24. November 1981 - 2 BvC 1/81 - zu II 2 c der Gründe, BVerfGE 59, 119) .

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist kein Kollegialorgan (zur Schwerbehindertenvertretung vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 19) .

    Daher handelt es sich bei der Wahl des Vertrauensmanns der Hauptschwerbehindertenvertretung und seiner Stellvertreter - ebenso wie bei der Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stellvertreter (vgl. dazu BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 17; 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Rn. 20) - nicht um eine einheitliche, sondern um zwei getrennte Wahlen.

  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Dies dient dem Zweck, den Wähler vor jeglichem sozialen Druck zu schützen (vgl. zu § 14 BetrVG: BAG 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 32; 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11 - Rn. 20, BAGE 145, 225) .

    Diese Grundsätze sind insbesondere durch das Verfahren über die Stimmabgabe, den Wahlvorgang und die Stimmauszählung in §§ 9 ff. SchwbVWO formalisiert und unabdingbar ausgestaltet (vgl. zu § 14 BetrVG BAG 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Den danach erfolgten Änderungen des deutschen Rechts der Schwerbehindertenvertretungen haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht unterworfen (vgl. ausführlich BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10 ff.) .

    b) Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, an dem Verfahren beteiligt (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 A 5195/04

    Wahlanfechtungsverfahren betreffend die Feststellung der Ungültigkeit einer

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Das kann anzunehmen sein, wenn der beim Wahlakt anwesende Dritte ein Wahlbewerber ist (OVG Nordrhein-Westfalen 31. März 2006 - 1 A 5195/04.PVL - Dörner in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 4. Aufl. § 19 Rn. 8) oder wenn mehrere Wähler unter gegenseitiger Kontrolle abstimmen.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 TaBV 24/15

    Anfechtung der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlgeheimnis

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2016 - 1 TaBV 24/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
    b) Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, an dem Verfahren beteiligt (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .
  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16

    Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 61/12

    Hauptschwerbehindertenvertretung - vereinfachtes Wahlverfahren - räumliche Nähe

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Bei der Stimmabgabe wird die Wahrung des Wahlgeheimnisses dadurch gewährleistet, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und in den Wahlumschlag einlegt (vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 31) .
  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Bei der schriftlichen Stimmabgabe ist es dem Wählenden zwar dadurch selbst aufgegeben, für die Einhaltung des Wahlgeheimnisses Sorge zu tragen, indem er nach § 25 Satz 1 Nr. 1 WO verpflichtet ist, den Stimmzettel unbeobachtet persönlich zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag einzulegen (BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - aaO; vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 31) .
  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    Eine solche freiwillige Mitteilung gefährdet - anders als die beobachtete Stimmabgabe oder die Anbringung eines besonderen Merkmals auf dem Stimmzettel, der einen Rückschluss auf den Wähler zulassen könnte - die Wahlfreiheit nicht, da sie nicht geeignet ist, eine Drucksituation bei der Stimmabgabe herbeizuführen (vgl. zur Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 35) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Den danach erfolgten Änderungen des deutschen Rechts der Personalvertretungen haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht unterworfen (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 13; ausführlich 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10 ff.) .

    An dem Verfahren über die Anträge der Betriebsvertretung ist neben der Antragstellerin die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika, die Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, beteiligt (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 21; 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2020 - 4 TaBV 5/19

    Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Die Wahlen können und müssen deshalb jeweils eigenständig angefochten werden (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    Unabhängig von der durch nichts belegten Einschätzung des Beteiligten zu 2. im Tatsächlichen gilt es im Übrigen zu betonen, dass das im Interesse aller Wähler und der demokratischen Wahl schlechthin geschützte Wahlgeheimnis rechtlich nicht der Disposition des einzelnen Wählers unterliegt, also nicht wie ein Individualrechtsgut verzichtbar ist (vgl. hierzu grundlegend OVG Lüneburg, Urt. v. 17.12.1957 - II OVG A 92/57 -, OVGE (MüLü) 12, 418 f.; BAG, Beschl. v. 21.3.2018 - 7 ABR 29/16 -, juris Rn. 34).
  • ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22

    Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des

    Die Wahlen können und müssen deshalb jeweils eigenständig angefochten werden (BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16 - BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 -).
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 21 BV 640/18
    Dies folgt bereits aus dem von der Beteiligten vorgebrachten Anfechtungsgrund der Verkennung des Betriebsbegriffes, der sowohl für die Wahl der Vertrauensperson als auch für die Wahl der Stellvertreter einheitlich gewertet werden muss (vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 21. März 2018, 7 ABR 29/16, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 01. Dezember 2011, 9 TaBV 130/11, juris).
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