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   BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92   

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https://dejure.org/1993,26935
BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92 (https://dejure.org/1993,26935)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 4 AZR 546/92 (https://dejure.org/1993,26935)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 4 AZR 546/92 (https://dejure.org/1993,26935)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92

    Sitzung des BAG in Erfurt

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 546/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f. [BVerfG 18.09.1990 - 2 BvE 2/90]; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148 ) .
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92

    Verhandlung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f. [BVerfG 18.09.1990 - 2 BvE 2/90]; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148 ) .
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f. [BVerfG 18.09.1990 - 2 BvE 2/90]; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148 ) .
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N.).
  • RG, 28.01.1904 - VI 227/03

    Preuß. Ausf.-Ges. zum G.V.G. § 39. C.P.O. § 219 Abs. 1.

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Die Beurteilung dessen, was erforderlich ist, liegt nämlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (RGZ 56, 357, 359; MünchKommZPO-Feiber, § 219 Rz 3; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 219 Rz 4; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 219 Anm. A II b; Zöller/Stöber, ZPO, 18. Aufl., § 219 Rz 2).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können vielmehr auch Ausnahmevorschriften entsprechend ihrem Regelungszweck weit auszulegen und sogar der Analogie zugänglich sein (zuletzt BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - EzA § 611 BGB Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 38, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f. [BVerfG 18.09.1990 - 2 BvE 2/90]; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148 ) .
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