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   BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92   

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BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92 (https://dejure.org/1993,2920)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 5 AZR 413/92 (https://dejure.org/1993,2920)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 (https://dejure.org/1993,2920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Verfahrensfehler bei Erlass eines Urteils ohne Tatbestand - Aufhebung eines Urteils oder Zurückweisung eines Rechtsstreits bei einem Verfahrensfehler von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 5, § 543 Abs. 2
    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87

    Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Der bezeichnete Mangel macht eine revisionsgerichtliche Überprüfung des Berufungsurteils unmöglich (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 36, 312 = AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977, jeweils m.w.N.).

    Ist hingegen die Revision statthaft, muß das Berufungsurteil einen Tatbestand enthalten, für den allerdings die Erleichterungen des § 543 Abs. 2 ZPO gelten (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977).

    Soweit das Landesarbeitsgericht unter dem mit Tatbestand überschriebenen Teil seiner Entscheidung festhält, worüber sich die Parteien streiten, handelt es sich lediglich um die Darstellung einer Streitstruktur genereller Art. Einen Tatbestand im Sinne von Sachverhaltsdarstellungen enthält das Urteil damit nicht (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977).

    Schließlich sind auch die in den Entscheidungsgründen enthaltenen Tatsachenfeststellungen nicht hinreichend deutlich, um eine revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils zu ermöglichen (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BGH Urteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81]).

  • BAG, 22.11.1984 - 6 AZR 103/82

    Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Der bezeichnete Mangel macht eine revisionsgerichtliche Überprüfung des Berufungsurteils unmöglich (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 36, 312 = AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977, jeweils m.w.N.).

    Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstandes zu ermöglichen; deshalb kommt es für die Frage, ob die Revision als im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO statthaft anzusehen ist, nicht auf die Sicht des Berufungsgerichts an, das die Revision nicht zugelassen hat, sondern auf die Lage im Revisionsverfahren (BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BGHZ 73, 248 = AP Nr. 1 zu § 543 ZPO).

  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 617/82

    Berufungsurteil - Tatbestand - Revision

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Ist hingegen die Revision statthaft, muß das Berufungsurteil einen Tatbestand enthalten, für den allerdings die Erleichterungen des § 543 Abs. 2 ZPO gelten (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977).

    Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstandes zu ermöglichen; deshalb kommt es für die Frage, ob die Revision als im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO statthaft anzusehen ist, nicht auf die Sicht des Berufungsgerichts an, das die Revision nicht zugelassen hat, sondern auf die Lage im Revisionsverfahren (BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BGHZ 73, 248 = AP Nr. 1 zu § 543 ZPO).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Für die Frage, ob eine im Leistungsbereich erfolgte Abmahnung zu Recht ergangen ist, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAG Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 625/87 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Schließlich sind auch die in den Entscheidungsgründen enthaltenen Tatsachenfeststellungen nicht hinreichend deutlich, um eine revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils zu ermöglichen (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BGH Urteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81]).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86

    Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Für die Frage, ob eine im Leistungsbereich erfolgte Abmahnung zu Recht ergangen ist, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAG Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 625/87 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Mit der Abmahnung verdeutlicht der Arbeitgeber, daß er die erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig nicht mehr hinzunehmen gewillt ist; der Arbeitnehmer erhält die Gelegenheit, sich in Zukunft vertragsgerecht zu verhalten (BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstandes zu ermöglichen; deshalb kommt es für die Frage, ob die Revision als im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO statthaft anzusehen ist, nicht auf die Sicht des Berufungsgerichts an, das die Revision nicht zugelassen hat, sondern auf die Lage im Revisionsverfahren (BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BGHZ 73, 248 = AP Nr. 1 zu § 543 ZPO).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Mit der Abmahnung verdeutlicht der Arbeitgeber, daß er die erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig nicht mehr hinzunehmen gewillt ist; der Arbeitnehmer erhält die Gelegenheit, sich in Zukunft vertragsgerecht zu verhalten (BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 04.11.1981 - 5 AZR 646/79

    Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92
    Der bezeichnete Mangel macht eine revisionsgerichtliche Überprüfung des Berufungsurteils unmöglich (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAGE 36, 312 = AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und insbesondere dessen Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, im Einzelfall deshalb erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang ergibt (BAG 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 7 = EzA ZPO § 543 Nr. 6; 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA ZPO § 543 Nr. 8; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Unabhängig davon war jedoch von Amts wegen zu prüfen (siehe auch BAG Urteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA § 543 ZPO Nr. 8), welcher Tatbestand der Beurteilung des Revisionsgerichts gemäß § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt.
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01

    Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und insbesondere dessen Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu eröffnen, im Einzelfall deshalb erreicht werden kann, weil sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang ergibt (BAG 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - EzA ZPO § 543 Nr. 6; 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA ZPO § 543 Nr. 8; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - aaO).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 386/01

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und insbesondere dessen Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, im Einzelfall deshalb erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichendem Umfang ergibt (BAG 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 7 = EzA ZPO § 543 Nr. 6; 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA ZPO § 543 Nr. 8; BGH 26. September 1991 - I ZR 149/89 - BGHZ 115, 210, 211).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es allerdings allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist; nicht entscheidend ist jedoch, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 7. November 1979 - 5 AZR 962/77, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urt. v. 30. März 1982 - 1 AZR 265/80, BAGE 38, 207 = AP Nr. 74 zu Art. Nr. 9 GG Arbeitskampf; Urt. v. 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81, AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urt. v. 7. September 1988 - 5 AZR 625/87, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; Urt. v. 10. Januar 1992 - 7 AZR 194/91, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972; Urt. v. 21. April 1993 - 5 AZR 413/92, EzA § 543 ZPO Nr. 8; a.A. LAG Köln, Urt. v. 2. November 1988 - 2 Sa 850/88, DB 1989, 1294), weil mit der Abmahnung die erbrachte Arbeitsleistung oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgerecht gerügt werden soll und der Arbeitgeber damit verdeutlicht, er wolle solches künftig nicht mehr hinnehmen.
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 500/96

    Erfordernis des Enthaltensein eines Tatbestands in einem Urteil - Absehen von der

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Revision erst durch das Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 617/82 - BAGE 46, 179 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 22. November 1984 - 6 AZR 103/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977; BAG Urteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 - EzA § 543 ZPO Nr. 8).
  • LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02
    Hiervon unberührt bleibt jedoch die Berechtigung des Arbeitgebers, ein objektiv pflichtwidriges Verhalten abzumahnen (vgl. BAG vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 , NZA 1988, 474 und vom 21. April 1993 - 5 AZR 413/92 , AuR 1993, 252; KR-Etzel, 6. Aufl. § 626 Rn 256 a).
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