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   BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07   

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BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 (https://dejure.org/2009,1805)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 (https://dejure.org/2009,1805)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 (https://dejure.org/2009,1805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für eine ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung mit "gespaltener Rentenformel"; Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Berücksichtigung der infolge höherer Beitragszahlungen erhöhten gesetzlichen ...

  • hensche.de

    Beitragsbemessungsgrenze, Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    SGB VI § 159; ; SGB VI § 160; ; SGB VI § 275c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 159; SGB VI § 160; SGB VI § 275c
    Grundsätze für eine ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung mit "gespaltener Rentenformel"; Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Berücksichtigung der infolge höherer Beitragszahlungen erhöhten gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 159 ; SGB VI § 160 ; SGB VI § 275c
    Grundsätze für eine ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung mit "gespaltener Rentenformel"; Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Berücksichtigung der infolge höherer Beitragszahlungen erhöhten gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Besprechungen u.ä.

  • heldt-zuelch.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkungen der außerplanmäßigen Erhöhung der BBG auf Zusagen mit gespaltener Rentenformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1376 (Ls.)
  • DB 2009, 2164
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08
    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsache 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 -.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren - 3 AZR 695/08 - entschieden hat, sind Versorgungsordnungen, die - wie auch die vorliegende - eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, also für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der BBG höhere Leistungen vorsehen als für den Teil bis zur BBG, durch die außerplanmäßige Erhöhung der BBG um 500, 00 Euro im Jahre 2003 nach § 275c SGB VI regelmäßig lückenhaft geworden.

    Wegen der Begründung wird auf das Urteil vom 21. April 2009 im Verfahren - 3 AZR 695/08 - Bezug genommen.

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
    Fehlt es hieran, kommt eine Lückenschließung nur dann in Betracht, wenn eine bestimmte Regelung nach objektiver Betrachtung zwingend geboten ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31; 12. Juli 1989 - 5 AZR 494/88 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 494/88

    Anspruch auf einen Zuschuss zum Altersruhegeld - Maßgeblichkeit der Nettorente

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
    Fehlt es hieran, kommt eine Lückenschließung nur dann in Betracht, wenn eine bestimmte Regelung nach objektiver Betrachtung zwingend geboten ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - zu I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31; 12. Juli 1989 - 5 AZR 494/88 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu A 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62).
  • LAG Hessen, 14.03.2007 - 8 Sa 906/06

    Zur Berechnung der Betriebsrente nach der Pensionsordnung der Allgemeinen

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. März 2007 - 8 Sa 906/06 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Es bedarf mithin in der ersten Alternative einer nach objektiver Betrachtung zwingend durch höherrangiges Recht vorgegebenen und damit gebotenen Regelung zur Lückenschließung und in der zweiten Alternative der Feststellung einer von den Betriebsparteien bereits angelegten zwingenden Regelungsmöglichkeit zum Lückenschluss (BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15, juris, Rz. 23; BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 471/07, juris, Rz. 23).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

    An der gegenteiligen Rechtsprechung aus den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 471/07 - und - 3 AZR 695/08 -) hält der Senat nicht fest.

    Mit der am 16. November 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat sich der Kläger unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) aufgestellten Grundsätze gegen die von der Beklagten vorgenommene Berechnung seiner vorzeitigen Altersleistung gewandt und die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand August 2012 ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 521/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Denn die vorliegende Pensionsordnung enthält - was zwischen den Parteien unstreitig ist - nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 522/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Denn die vorliegende Pensionsordnung enthalte nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem Folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 618/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ( BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Denn die vorliegende Pensionsordnung enthält - was zwischen den Parteien unstreitig ist - nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem Folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 523/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-versicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Denn die vorliegende Pensionsordnung enthält - was zwischen den Parteien unstreitig ist - nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem Folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Gegen diese Berechnung hat sich der Kläger unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) aufgestellten Grundsätze gewandt.

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

    Selbst wenn man mit dem Senat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1 und - 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214) und dem Landesarbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung die nachträgliche Entstehung einer Regelungslücke im VersTV 1993 annehmen wollte, müsste eine Lückenschließung durch den Senat im Wege der ergänzenden Tarifauslegung unterbleiben, weil unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbliebe und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben müsste, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden, zumal die Tarifvertragsparteien in Anhang 2 zum VersTV 1993 zum Ausdruck gebracht haben, dass sie eventuell erforderlich werdende Anpassungen des Tarifvertrags im Falle von Änderungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung selbst vornehmen wollen.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 181/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    46 1. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 182/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1292/11

    Betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 4 Sa 89/12

    Versorgungsordnung mit "gespaltener Rentenformel" - außerplanmäßige Erhöhung der

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 120/10

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Erhöhung der

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 195/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

  • LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07

    Versorgungszusage mit gespaltener Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der

  • LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10

    Betriebliche Altersversorgung - Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 515/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

  • LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1578/11

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1579/11

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2011 - 18 Sa 75/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Erhöhung der

  • LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13

    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 24/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 3 Sa 152/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 Sa 454/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 936/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10

    Höhe der Betriebsrente bei außerplanmäßiger Anhebung der

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 939/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 937/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 938/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 941/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 826/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 244/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 940/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 209/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 852/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 942/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

  • LAG Hessen, 16.03.2011 - 8 Sa 1415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - außerordentliche

  • LAG Hessen, 16.03.2011 - 8 Sa 1420/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - außerordentliche

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 6 Sa 146/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Erhöhung der

  • LAG Hessen, 12.10.2011 - 6 Sa 684/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Anhebung der

  • LAG Hessen, 10.08.2011 - 6 Sa 669/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Erhöhung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 978/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 102/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Anhebung der

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15

    Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 134/12

    Rentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Konzerneinbindung

  • LAG Hessen, 05.09.2012 - 6 Sa 194/12

    Beitragsbemessungsgrenze - außerplanmäßige Erhöhung

  • LAG Hessen, 02.06.2010 - 8 Sa 188/10

    Betriebsrentenanspruch bei Teilzeitbeschäftigung - Cockpitpersonal

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09

    Benachteiligung durch Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; Beginn der

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 1158/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche

  • LAG Köln, 07.03.2013 - 13 Sa 1023/12

    Betriebsrente; Teilzeitgrad; Gesamtversorgungszusage; Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 03.04.2012 - 12 Sa 1043/11

    Betriebliche Altersversorgung; Diskriminierungsverbot; Mittelbare Benachteiligun

  • LAG Niedersachsen, 20.03.2012 - 3 Sa 384/11

    Lückenhafte Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei außerordentlicher

  • LAG Hessen, 11.01.2012 - 6 Sa 904/11

    Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

  • LAG Hessen, 11.01.2012 - 6 Sa 940/11

    Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

  • ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12
  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 1015/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 987/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche

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