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   BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08   

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https://dejure.org/2010,1424
BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08 (https://dejure.org/2010,1424)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2010 - 4 AZR 750/08 (https://dejure.org/2010,1424)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 (https://dejure.org/2010,1424)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets beschäftigte Arbeitnehmer der neuen Bundesländer - Regelungslücke im TV-L

  • openjur.de

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets beschäftigte Arbeitnehmer der neuen Bundesländer; Regelungslücke im TV-L

  • Bundesarbeitsgericht

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets beschäftigte Arbeitnehmer der neuen Bundesländer - Regelungslücke im TV-L

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 TV-L, § 38 Abs 1 TV-L, § 15 Abs 1 BAT, § 4 Abs 5 TVG
    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets beschäftigte Arbeitnehmer der neuen Bundesländer - Regelungslücke im TV-L

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachwirkung vorangegangener tarifvertraglicher Arbeitszeitregelungen bei nicht im Tarifgebiet Ost beschäftigten Arbeitnehmer infolge einer unbewussten Tariflücke

  • rewis.io

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets beschäftigte Arbeitnehmer der neuen Bundesländer - Regelungslücke im TV-L

  • ra.de
  • rewis.io

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets beschäftigte Arbeitnehmer der neuen Bundesländer - Regelungslücke im TV-L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachwirkung vorangegangener tarifvertraglicher Arbeitszeitregelungen bei nicht im Tarifgebiet Ost beschäftigten Arbeitnehmer infolge einer unbewussten Tariflücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
    Hierfür ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (vgl. nur BAG 6. November 2003 - 6 AZR 454/02 - zu II 1 a der Gründe mwN, AP BAT-O § 1 Nr. 19).

    Wird das Arbeitsverhältnis auf nicht absehbare Zeit außerhalb des Beitrittsgebiets fortgesetzt, gilt das westliche Tarifrecht selbst dann, wenn der Beschäftigte weiter einer Dienststelle mit Sitz im Tarifgebiet Ost angehört (BAG 6. November 2003 - 6 AZR 454/02 - aaO; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

  • LAG Sachsen, 27.11.1996 - 10 Sa 824/95

    Pflicht zur rückwirkenden Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
    Das Arbeitsverhältnis unterfalle nicht dem BAT-O, da es nicht in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages (EV) genannten Gebiet begründet worden sei (Sächsisches Landesarbeitsgericht 27. November 1996 - 10 Sa 824/95 -).

    Deshalb hat auch das Sächsische Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit der Parteien über die Verpflichtung des Beklagten zu einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach § 46 BAT zu Recht zu Gunsten des Klägers entschieden (27. November 1996 - 10 Sa 824/95 -).

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
    Wird das Arbeitsverhältnis auf nicht absehbare Zeit außerhalb des Beitrittsgebiets fortgesetzt, gilt das westliche Tarifrecht selbst dann, wenn der Beschäftigte weiter einer Dienststelle mit Sitz im Tarifgebiet Ost angehört (BAG 6. November 2003 - 6 AZR 454/02 - aaO; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).
  • LAG Sachsen, 14.08.2008 - 5 Sa 534/07
    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. August 2008 - 5 Sa 534/07 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Schließt eine Vereinigung ohne Tariffähigkeit einen Tarifvertrag ab, ist dieser Tarifvertrag unwirksam und damit nichtig (vgl. BAG Urteil vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - in AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Wurde die Tarifunfähigkeit nämlich bereits einmal festgestellt, bedarf es auch dann keiner Aussetzung des Rechtsstreits, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tariffähigkeit vorher bestanden haben könnte (BAG v. 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Brors in JurisPR-ArbR 18/2011 Anm. 1).

    Der gute Glaube auf die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt (BAG v. 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - AP Nr. 34 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit

    a) Die Tarifvertragsparteien wollten mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen (vgl. § 1 TV EntgO-L; zu anderen Tarifwerken zB BAG 11. Juli 2019 - 6 AZR 548/18 - Rn. 44; 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 25; 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 37) .
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