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   BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15   

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BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15 (https://dejure.org/2016,19523)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2016 - 2 AZR 609/15 (https://dejure.org/2016,19523)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 (https://dejure.org/2016,19523)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 6 KSchG, § 7 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG
    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 15 Abs. 2 TzBfG, § 15 Abs. 2, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 313 BGB, § 242 BGB, Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG, § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 4 Satz 1, § 6 KSchG, § 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes - Sonderurlaubsverordnung - (SUrlV), § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV, § 2 KBV, § 13 SUrlV, § 4 PostPersRG, § 8 KBV, § 275 Abs. 1 BGB, § 19 AFG, § 275 Abs. 3 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 92 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit einer der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist; Umfang der Anhörung des Betriebsrats bzgl. der Kündigungsgründe gem. § 102 Abs. 1 BetrVG; Rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus Gründen in der Person der Arbeitnehmerin; Nichtverlängerung der Beurlaubung als Beamtin der Deutsche Post AG; Beendigung des Sonderurlaubs einer Bundesbeamtin

  • rechtsportal.de

    1. Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit einer der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufen auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - und die Verwirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündidgung wegen Unfähigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenstand der Kündigungsschutzklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverhältnis mit einer Postbeamtin - und die Beendigung des Sonderurlaubs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus Gründen in der Person der Arbeitnehmerin - Nichtverlängerung der Beurlaubung als Beamtin der Deutsche Post AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2679
  • NZA 2016, 941
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 26; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 51) .

    Das Gleiche gilt, wenn nicht die Beschäftigung mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, der Arbeitgeber aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, gesetzliche Verpflichtungen, die mit der Beschäftigung verbunden sind, nicht erfüllen kann (zur fehlenden Möglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetags BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 114, 51) .

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    Es ist schon zweifelhaft, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor unstreitig - als ein solches - begründet worden ist (ebenfalls kritisch dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44; zur Möglichkeit einer Verwirkung des Rechts, sich auf die Entstehung eines nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; dies bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59) .

    Die Verwirkung eines Arbeitsverhältnisses und nicht nur von sich daraus ergebenden Ansprüchen erscheint auch deshalb problematisch, weil dadurch Rechtspositionen erlöschen könnten, für die gesetzlich festgelegt ist, dass ihre Verwirkung ausgeschlossen ist (unter Hinweis auf § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59) .

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 976/06

    Personenbedingte Kündigung - studentische Hilfskraft

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    Die Erreichung des Vertragszwecks muss durch den in der Sphäre des Arbeitnehmers liegenden Umstand nicht nur vorübergehend zumindest teilweise unmöglich sein (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 976/06 - Rn. 22; Krause in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 15. Aufl. § 1 Rn. 295) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 26; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 51) .
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    (aa) Der Verlust einer öffentlich-rechtlichen Befugnis (Erlaubnis) bzw. ein damit einhergehendes Beschäftigungsverbot kann eine Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers rechtfertigen (zur Fahrerlaubnis BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 28; zur Erlaubnis nach § 19 AFG BAG 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - zu C II und C II 2 a der Gründe; zur Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 139) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    (aa) Der Verlust einer öffentlich-rechtlichen Befugnis (Erlaubnis) bzw. ein damit einhergehendes Beschäftigungsverbot kann eine Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers rechtfertigen (zur Fahrerlaubnis BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 28; zur Erlaubnis nach § 19 AFG BAG 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - zu C II und C II 2 a der Gründe; zur Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 139) .
  • LAG Hamburg, 24.04.2014 - 1 Sa 46/13

    Kündigung aus personenbedingtem Grund - Arbeitsverhältnis mit einem

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    Für die Arbeit bei der Beklagten war die Beurlaubung dagegen ohne Bedeutung (vgl. ebenso LAG Hamburg 24. April 2014 - 1 Sa 46/13 - zu 2 b aa der Gründe) .
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    (aa) Der Verlust einer öffentlich-rechtlichen Befugnis (Erlaubnis) bzw. ein damit einhergehendes Beschäftigungsverbot kann eine Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers rechtfertigen (zur Fahrerlaubnis BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 28; zur Erlaubnis nach § 19 AFG BAG 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - zu C II und C II 2 a der Gründe; zur Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 139) .
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    Es ist schon zweifelhaft, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor unstreitig - als ein solches - begründet worden ist (ebenfalls kritisch dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44; zur Möglichkeit einer Verwirkung des Rechts, sich auf die Entstehung eines nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; dies bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59) .
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

    Auszug aus BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
    Dies spricht dafür, sie insofern mit dinglichen Rechten wie zB dem Eigentum für vergleichbar zu halten, die ebenfalls nicht verwirken können, sondern nur die aus ihnen folgenden Ansprüche (dazu BGH 16. Mai 2014 - V ZR 181/13 - Rn. 17; ebenso MüKoBGB/Schubert 7. Aufl. § 242 Rn. 358) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15

    Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90

    Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Besteht kein Arbeitsverhältnis, kann ein der Klage stattgebendes Urteil nicht ergehen; vielmehr ist die Klage schon aus diesem Grund abzuweisen (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10; 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckt haben, dass er sein Recht nicht mehr wahrnehmen wolle, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstandsmoment) (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 24) .

    Wenn die Beklagte ohne weitere Begründung meint, auf das Umstandsmoment verzichten zu können, so steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 21. April 2016  2 AZR 609/15 - Rn. 24; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 70; 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 25; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Die betreffende Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 1892/15

    Auflösende Bedingung - § 4 Abs 3 Anl 1 MTV TSI - außerordentliche Kündigung

    Der Kläger war weder tatsächlich noch rechtlich an der Erbringung einer Arbeitsleistung für die Beklagte gehindert (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15, Rn. 35).

    Ein Kündigungsgrund kann daher auch darin bestehen, dass eine für die Tätigkeit des Arbeitnehmers notwendige und sachlich gerechtfertigte Anforderung entfällt (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15, Rn. 35).

    Für die Arbeit bei der Beklagten war die Beurlaubung ohne Bedeutung (vgl. auch BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15, Rn. 38).

    Ein solcher Fall lag hier nicht vor (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15, Rn. 43).

    Das Fehlen einer weiteren Beurlaubung als Beamter führte nicht zu einem (gesetzlichen oder behördlichen) Beschäftigungsverbot, so dass die Beklagte aus diesem Grunde gehindert gewesen wäre, den Kläger weiter zu beschäftigen (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15, Rn. 44).

    Diese war trotz der möglichen Pflichtenkollision in der Person des Klägers nicht gehindert, dessen Arbeitsleistung entgegenzunehmen (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15, Rn. 46).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Das Aufleben des Beamtenverhältnisses führt zwar nicht zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Tätigkeit im Arbeitsverhältnis (BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 43) .

    Sie führt weder zur Unmöglichkeit der Arbeitsleitung noch begründet sie ein gesetzliches oder behördliches Beschäftigungsverbot (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 43 ff.) .

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Sachverhalte, die zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen, sind daher ggf. daraufhin zu prüfen, ob sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können (BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 19; 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 - Rn. 23, BAGE 148, 227) .
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des

    Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt allein, ob es alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 24; vgl. auch BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

    Das Aufleben des Beamtenverhältnisses führt zwar nicht zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Tätigkeit im Arbeitsverhältnis (BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 43) .
  • LAG München, 25.01.2017 - 11 Sa 764/16

    Auflösende Bedingung; Beurlaubung; Beamter

    Dies unterscheidet daher auch den vorliegenden Fall von dem in der Entscheidung des BAG vom 21.04.2016 (2 AZR 609/15), in dem es einzig um eine personenbedingte Kündigung ging.

    Eine rechtliche Unmöglichkeit hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis tritt daher durch das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses nicht ein, selbst wenn dieses grundsätzlich Vorrang vor dem Arbeitsverhältnis haben sollte (vgl. BAG Urteil v. 21.04.2016 - 2 AZR 609/15).

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob die im Rahmen der Entscheidung des BAG Urteils v. 21.04.2016 - 2 AZR 609/15 - angestellten Überlegungen auf den vorliegenden Fall übertragbar sind, wurde die Revision zugelassen.

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Im Gegensatz zur Verjährung reicht für die Annahme der Verwirkung der Zeitablauf allein nicht aus (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15).

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15; BAG vom 24.05.2006, 7 AZR 201/05).

    Ein Recht darf nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit, es in Anspruch zu nehmen, längere Zeit verstrichen ist - Zeitmoment - und besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzutreten - Umstandsmoment -, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • LAG München, 10.05.2017 - 11 Sa 941/16

    Auflösende Bedingung, Sonderurlaub, Beamtenstatus

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16

    Die Bedingungsabrede in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16

    Pflichtenkollision bei befristetem Sonderurlaub zur Aufnahme eines

  • LAG Hessen, 21.04.2017 - 14 Sa 229/16

    Art. 29 Abs. 1 Brüssel I. VO, § 1 KSchG, § 21 TzBfG

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20

    Personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses

  • LAG Hamburg, 09.11.2017 - 7 Sa 70/17

    Befristung - Sachgrund - In-Sich-Beurlaubung eines Beamtenverhältnisses

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
  • LAG München, 20.10.2020 - 3 Sa 450/20

    Wirksamkeit einer Kündigung

  • LAG Thüringen, 03.08.2023 - 2 Sa 407/22

    Außerordentliche hilfsweise ordentlichen Kündigung - Corona - 3-G-Regel -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2018 - 5 Sa 142/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Regelungslücke - Auslegung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 26 Sa 551/16

    Betriebsübergang - Berufen auf nicht erfolgten Betriebsübergang

  • LAG Köln, 04.03.2022 - 10 Sa 435/21

    Schlagwörte; Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit MTV und LTV Einzelhandel

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