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   BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19   

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BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19 (https://dejure.org/2020,19668)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2020 - 7 ABN 79/19 (https://dejure.org/2020,19668)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2020 - 7 ABN 79/19 (https://dejure.org/2020,19668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beteiligung am Verfahren - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Divergenz

  • bag-urteil.com

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beteiligung am Verfahren - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das zurückgewiesene Ablehnungsgesuch - und die Frist zur Anhörungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren - und die Frage der grundsätzlichen Bedeutung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde - und das in der Vorinstanz fehlerbehandelte Ablehnungsgesuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren - und die Frage der Divergenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung der Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb - und die Beteiligung der Tarifvertragsparteien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABN 55/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Gemeinschaftsbetriebsrates

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Der Beteiligte, dessen Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, ist vielmehr auf die beim Ausgangsgericht zu erhebende Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG zu verweisen (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 10; 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 6; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 5, BAGE 128, 13) .

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Urteilsverfahren (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) , sondern nach § 92a ArbGG entsprechend auch im Beschlussverfahren (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 11) .

    Die Dauer der Frist zur Stellungnahme ist weder durch die Zivilprozessordnung noch durch das Arbeitsgerichtsgesetz vorgeschrieben (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 18) .

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    (1) Zwar ist der Abschluss eines Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 38, BAGE 131, 277) .

    (2) Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb geboten, weil den Tarifvertragsparteien als den "Beteiligten vor Ort" mit der Neufassung des § 3 BetrVG weitreichende und flexible Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollten, damit sie mit Hilfe von Vereinbarungslösungen Arbeitnehmervertretungen schaffen können, die auf die besondere Struktur des jeweiligen Betriebs, Unternehmens oder Konzerns zugeschnitten sind (BT-Drs. 14/5741 S. 33; BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 27, BAGE 131, 277) .

    (3) Die Tarifvertragsparteien können sich auch nicht mit Erfolg auf die Senatsentscheidung vom 29. Juli 2009 (- 7 ABR 27/08 - BAGE 131, 277) berufen.

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Der Beteiligte, dessen Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, ist vielmehr auf die beim Ausgangsgericht zu erhebende Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG zu verweisen (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 10; 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 6; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 5, BAGE 128, 13) .

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Urteilsverfahren (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) , sondern nach § 92a ArbGG entsprechend auch im Beschlussverfahren (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 11) .

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Der Beteiligte, dessen Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, ist vielmehr auf die beim Ausgangsgericht zu erhebende Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG zu verweisen (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 10; 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 6; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 5, BAGE 128, 13) .

    Allein die rechtliche Möglichkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG durch die Partei, deren Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist (vgl. dazu BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 5, BAGE 128, 13) verlangt dem abgelehnten Richter nicht ab, nach der Zurückweisung des Ablehnungsantrags bis zum Ablauf der zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge nach § 78a Abs. 2 Satz 1 ArbGG jegliche Verfahrenshandlungen zu unterlassen.

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    aa) Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 92a, 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer dartun, dass die anzufechtende Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und deren Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200) .

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - aaO) .

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Das gilt schon deshalb, weil der Zulassungsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO nur von der unzureichend vertretenen Partei geltend gemacht werden kann (BGH 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15 - Rn. 5; vgl. zur Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO BGH 15. Mai 2007 - X ZR 20/05 - BGHZ 172, 250) .
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Von allgemeiner Bedeutung ist die Rechtsfrage, wenn sie sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    "ist an der Rechtsprechung des Senats vom 13. März 2013 (- 7 ABR 70/11 -) festzuhalten?",.
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Das ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der herangezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16

    Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19
    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (BAG 24. Januar 2017 - 3 AZN 822/16 - Rn. 10, 13) .
  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15

    Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

  • LAG Hessen, 02.09.2019 - 16 TaBV 33/19
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein

  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    eine unzureichende Beteiligung und Vertretung des Aufsichtsrats rügen, kommt allenfalls der absolute Revisionsgrund nach § 547 Nr. 4 ZPO in Betracht, der jedoch nur von dem unzureichend angehörten oder vertretenen Beteiligten selbst geltend gemacht werden kann (vgl. BAG 21. April 2020 - 7 ABN 79/19 - Rn. 31; 26. April 2018 - 8 AZN 974/17 - Rn. 13, BAGE 162, 375; BGH 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15 - Rn. 5) .
  • LAG Hessen, 14.09.2020 - 16 TaBVGa 127/20

    1. Die Antragsberechtigung für ein Verfahren auf Abbruch einer Betriebsratswahl

    Dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg (Bundesarbeitsgericht 7 ABN 79/19).

    Insbesondere kann dort durch Beiziehung der Senatsakte des Bundesarbeitsgerichts im Verfahren 7 ABN 79/19 im Wege des Urkundsbeweises festgestellt werden, wann dem Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats des Gemeinschaftsbetriebs A/B der Beschluss des BAG vom 21. April 2020 über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Hessischen LAG vom 2. September 2019 - 16 TaBV 33/19 - zugestellt wurde.

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

    An dem Verfahren, das die Betriebsratswahl betrifft (- 7 ABN 79/19 -) , ist die F GmbH beteiligt.
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