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   BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78   

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BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78 (https://dejure.org/1980,18290)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1980 - 4 AZR 403/78 (https://dejure.org/1980,18290)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 4 AZR 403/78 (https://dejure.org/1980,18290)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    Februar 1977 erst im Jahre 197o der Gewerkschaft ÖTV beigetreten ist und sich damals der BAT schon im gekündigte11 Zustande befand, scheidet eine Nachwirkung seiner gekündigten Normen nach § 4 Abs. 3 TVG vorliegend deswegen aus, weil diese nur dann eintritt, wenn der betreffende Tarifvertrag vor seinem Ablauf für das jeweilige Arbeitsverhältnis bereits normativ und zwingend nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gegolten hatte (vgl. BAG 27, 22 [29] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Lehre).

    Damit galten zwischen den Parteien im vorliegenden Anspruchszeitraum der BAT und dessen Vergütungsordnung in der nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkenden Fassung vom 31. Dezember 1969 als Vertragsrecht (vgl. BAG 27, 22 [31] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    Ob und inwieweit von diesen Möglichkeiten im Einzelfalle Gebrauch gemacht wird, liegt jedoch im Rahmen des von den Revisionsgerichten nur beschränkt überprüfbaren Ermessens der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, AP Nrn. 9o und 81 zu §§ 22, 23 BAT, Nr. 4 zu § 7o BAT sowie AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch das Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR G o l /II -, [demnächst] AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    Der Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT a.F. entsprechend (vgl. BAG 23, 371 [376] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen) berücksichtigt das Landesarbeitsgericht weiterhin zutreffend, daß von den Tatsachengerichten für den Rechtszustand bis 31. Dezember 1974 zunächst zu prüfen war, ob von einer überwiegend auszuüben den Tätigkeit auszugehen ist oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) bzw. von mehreren auszuübenden Teiltätigkeiten, von denen für sich allein genommen keine überwiegt (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TOA).
  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    Ob und inwieweit von diesen Möglichkeiten im Einzelfalle Gebrauch gemacht wird, liegt jedoch im Rahmen des von den Revisionsgerichten nur beschränkt überprüfbaren Ermessens der Tatsachengerichte (vgl. die Urteile des Senats AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, AP Nrn. 9o und 81 zu §§ 22, 23 BAT, Nr. 4 zu § 7o BAT sowie AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch das Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR G o l /II -, [demnächst] AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    so genügte für die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse, daß sie von der Klägerin überhaupt in nicht unerheblichem Ausmaße benötigt wurden (vgl. die Urteile des Senats BAG AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT und BAG 25, 1 [6] = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    Ebenfalls weist die Revision zutreffend darauf hin, daß insbesondere der Zeuge ausschließlich als Beweismittel für streitige Tatsachen (§ 373 ZPO) und nicht (wie beispielsweise der Sachverständige nach § 144 ZPO) auch als fachkundiger Richtergehilfe zur Unterstützung des Gerichts und zur Erläuterung unstreitiger, jedoch dem Gericht aufgrund fehlender eigener Sachkunde unzugänglicher Tatsachenkomplexe von der Zivilprozeßordnung vorgesehen ist (vgl. die Urteile des Senats AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie Nr. 9o zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    nach §§ 286, 359 ZPO klarzustellen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 [demnächst] AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. Mai 1979 - 4 AZR 68o/77 -»[demnächst] AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    Der Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT a.F. entsprechend (vgl. BAG 23, 371 [376] = AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen) berücksichtigt das Landesarbeitsgericht weiterhin zutreffend, daß von den Tatsachengerichten für den Rechtszustand bis 31. Dezember 1974 zunächst zu prüfen war, ob von einer überwiegend auszuüben den Tätigkeit auszugehen ist oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) bzw. von mehreren auszuübenden Teiltätigkeiten, von denen für sich allein genommen keine überwiegt (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TOA).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    VII BAT Fallgruppe 1 eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d.h. der Quantität nach verlangen (vgl. BAG AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT) und daß demgemäß der entscheidende rechtliche Unterschied zwischen den Verg- Gruppen VI b und V c BAT (jeweils Fallgruppe 1) in dem verschiedenen Ausmaß der geforderten selbständigen Leistungen besteht, wobei das Landesarbeitsgericht auch hierbei vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgeht, den es der Definition der Tarifvertragsparteien in dem Klammerzusatz zu den Merkmalen der VergGr.
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
    so genügte für die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse, daß sie von der Klägerin überhaupt in nicht unerheblichem Ausmaße benötigt wurden (vgl. die Urteile des Senats BAG AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT und BAG 25, 1 [6] = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

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