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   BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 283/83   

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https://dejure.org/1985,2004
BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 283/83 (https://dejure.org/1985,2004)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1985 - 3 AZR 283/83 (https://dejure.org/1985,2004)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 3 AZR 283/83 (https://dejure.org/1985,2004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters - Ausgleich für entgangene Provisionen - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Erhebliche Vorteile für den Unternehmer aus der Vermittlung neuer Versicherungsverträge durch den Vertreter auch nach Beendigung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b; HGB § 87; BGB § 612; BGB § 133; BGB § 157

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VV, Art, der bei der Prognose zu berücksichtigenden Provisionsverluste, Abgrenzung Verwaltungsprovision / Vermittlungsprovision, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA, Rechtsnatur, Handelsbrauch, Unabdingbarkeitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 476
  • VersR 1986, 559
  • BB 1986, 1017
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 283/83
    Bleibende Vorteile hat aber der Unternehmer im allgemeinen nur aus der für die Vermittlung neuer Geschäfte (hier: Versicherungsverträge) ursächlichen Tätigkeit des Vertreters, nicht aber aus verwaltender, für den Handels- und Versicherungsvertreter auch nicht typischer Tätigkeit, wie z. B. Lagerverwaltung, Inkasso u. a. (vgl. BGH NJW 1959, 1430, 1431, 1432; BGH BB 1971, 105; ebenso Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 26. Aufl., § 89 b Anm. 2 C und 3 A; Haumann, GK-HGB, 3. Aufl., § 89 b Rz 13; Bohnenberg, HGB, § 89 b Anm. VI 2; Brüggemann in Großkomm. HGB, 3. Aufl., § 89 b Anm. 29; Höft in VersR 1970, 97 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Wie bereits der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat (vgl. BGH BB 1971, 105, zu 1 der Gründe), ergeben sich diese Schwierigkeiten daraus, daß in den Vertreterverträgen oft nicht eindeutig zum Ausdruck kommt, inwieweit sich Provisionen auf die Vermittlung und Erhaltung neuer Verträge beziehen oder als Entgelt für andere Leistungen anzusehen sind.

  • BGH, 04.05.1959 - II ZR 81/57

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer pauschalierten Provision

    Auszug aus BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 283/83
    Bleibende Vorteile hat aber der Unternehmer im allgemeinen nur aus der für die Vermittlung neuer Geschäfte (hier: Versicherungsverträge) ursächlichen Tätigkeit des Vertreters, nicht aber aus verwaltender, für den Handels- und Versicherungsvertreter auch nicht typischer Tätigkeit, wie z. B. Lagerverwaltung, Inkasso u. a. (vgl. BGH NJW 1959, 1430, 1431, 1432; BGH BB 1971, 105; ebenso Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 26. Aufl., § 89 b Anm. 2 C und 3 A; Haumann, GK-HGB, 3. Aufl., § 89 b Rz 13; Bohnenberg, HGB, § 89 b Anm. VI 2; Brüggemann in Großkomm. HGB, 3. Aufl., § 89 b Anm. 29; Höft in VersR 1970, 97 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Nürnberg, 15.03.1983 - 2 Sa 94/81

    AA des VV, Bestimmung der Höhe des Anteils der Provision für vermittlungsfremde

    Auszug aus BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 283/83
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. März 1983 - 2 Sa 94/81 - aufgehoben.
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