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   BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13   

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https://dejure.org/2015,24704
BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13 (https://dejure.org/2015,24704)
BAG, Entscheidung vom 21.05.2015 - 8 AZR 956/13 (https://dejure.org/2015,24704)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 (https://dejure.org/2015,24704)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen - Gewerkschaftssatzung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen - Gewerkschaftssatzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 AktG, § 113 AktG, § 116 AktG, § 7 Abs 2 MitbestG, § 16 MitbestG
    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen - Gewerkschaftssatzung

  • IWW

    § 667 Alt. 2 BGB, § ... 72 Abs. 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 16 MitbestG, §§ 116, 93 Abs. 1 AktG, § 23 MitbestG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AltTZG, § 241 Abs. 2, § 242 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 667 BGB, § 662 BGB, § 670 BGB, § 25 BGB, §§ 26 ff. BGB, Art. 9 GG, §§ 25 ff. BGB, § 54 BGB, §§ 242, 315 BGB, § 113 AktG, § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines gewerkschaftlichen Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft zur Abführung der Tantiemen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verpflichtung eines hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionärs zur Abführung seiner Aufsichtsratstantiemen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Aufsichtsratsmitglied muss Vergütung an Gewerkschaft abführen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Aufsichtsratsmitglied muss Vergütung an Gewerkschaft abführen

  • bag-urteil.com

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen - Gewerkschaftssatzung

  • Betriebs-Berater

    Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen eines hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionärs

  • rewis.io

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen - Gewerkschaftssatzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines gewerkschaftlichen Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft zur Abführung der Tantiemen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär muss Aufsichtsratstantiemen abführen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionär als Aufsichtsrat - und die Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär als Aufsichtsratsmitglied

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen durch ein Gewerkschaftsmitglied

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abführungspflicht für Aufsichtsratstantiemen auch in der Freizeitphase einer Altersteilzeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 367
  • ZIP 2015, 2186
  • NZA 2015, 1319
  • BB 2015, 2355
  • BB 2015, 2426
  • DB 2015, 2458
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZR 23/09

    Beitragspflichten der Vereinsmitglieder: Erfordernis des Aufnahme eines variablen

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Gleichbehandlung muss insbesondere bei den finanziellen Verpflichtungen gelten, die der Verein seinen Mitgliedern auferlegt: Der im Vereinsrecht geltende Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereinsmitglieder, durch den die Organisationsgewalt des Vereins eine allgemeine Beschränkung erfährt, gewinnt besondere Bedeutung bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge (BGH 19. Juli 2010 - II ZR 23/09 - Rn. 17 mwN) .

    Da der Bundesgerichtshof Beiträge der Mitglieder, die über den regelmäßigen Vereinsbeitrag hinausgehen, an strengeren Kriterien misst als den regulären Beitrag (BGH 19. Juli 2010 - II ZR 23/09 - Rn. 14 mwN) , muss der Gleichbehandlungsgrundsatz erst recht bei solchen Sonderbeiträgen gewahrt sein.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Nur wenn die Umlageerhebung für den Fortbestand des Vereins unabweichbar notwendig und dem einzelnen Mitglied unter Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Belange zumutbar sei, könne eine einmalige Umlage auch ohne satzungsmäßige Festlegung einer Obergrenze wirksam beschlossen werden (BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 105, 306; 24. September 2007 - II ZR 91/06 - Rn. 11 ff.; 2. Juni 2008 - II ZR 289/07 - Rn. 21) .

    Weder hat die Klägerin im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne noch ist das Mitglied auf die Mitgliedschaft bei der Klägerin angewiesen (vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 a der Gründe, BGHZ 105, 306; 28. November 1994 - II ZR 11/94 - zu I 3 a der Gründe, BGHZ 128, 93) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    § 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht iSv. § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) .

    Der Beauftragte soll durch die Geschäftsbesorgung keinen Nachteil erleiden, aus ihr aber auch regelmäßig neben der vereinbarten Arbeitsvergütung keine weiteren materiellen Vorteile ziehen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - aaO) .

  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 24/58
    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Die Verpflichtung dazu folgt aus der Mitgliedschaft, insbesondere aus der Treuepflicht, die der Vereinigung gegenüber ihren Mitgliedern obliegt (BGH 11. Juli 1960 - II ZR 24/58 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Die Satzungsbestimmung der Klägerin verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass kein Verband zur Finanzierung des gegnerischen Verbands verpflichtet werden kann (BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 76, 214) .
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Weder hat die Klägerin im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne noch ist das Mitglied auf die Mitgliedschaft bei der Klägerin angewiesen (vgl. BGH 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 - zu I 3 a der Gründe, BGHZ 105, 306; 28. November 1994 - II ZR 11/94 - zu I 3 a der Gründe, BGHZ 128, 93) .
  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Entscheidend ist, dass das Aufsichtsratsmitglied nach Erhalt der Vergütung iSv. § 113 AktG über sie verfügen kann und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Abführungsverpflichtung eine "Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit" verhindert (vgl. OLG Frankfurt am Main 22. August 2001 - 23 U 177/00 - zu II der Gründe; aA Thüsing/Forst FS Friedrich Graf von Westphalen 2010 S. 708 f.) .
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Zwingend bedeutet, dass durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen ohne Beteiligung des Betriebsrats keine abweichenden Regelungen getroffen werden können (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Rn. 42, 43, BAGE 139, 296) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2013 - 5 Sa 577/13
    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Oktober 2013 - 5 Sa 577/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
    § 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht iSv. § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

  • BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82

    Schiedsklausel in Vereinssatzung

  • LG Stuttgart, 27.07.2007 - 26 O 543/06
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

  • LG München I, 17.03.2005 - 6 O 19204/04
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 289/07

    Zulässigkeit eines Sonderbeitrags im Verein

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66

    ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Das kann jeder Vorteil sein, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 32, BAGE 151, 367) .

    Dieser übergeordnete Zweck ist mit einem "Auftragsverhältnis" zwischen dem Arbeitgeber als "Auftraggeber" und dem bestellten Insolvenzverwalter als "Auftragnehmer" nicht vereinbar und schließt es damit aus (zur Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats im Arbeitsverhältnis vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 33, BAGE 151, 367) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    Es handelt sich nicht um Ansprüche aus dem mit der Gewerkschaft bestehenden Arbeitsverhältnis, da sie sich weder als Hauptleistungs- oder Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 19-22, 23-30).

    Diese Ansprüche ergeben sich weder als Hauptleistungs- oder Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 19-22 bzw. 23 bis 30) , sondern können allein vereinsrechtlich aus der Satzung der Klägerin in Verbindung mit der Sonderbeitragsordnung folgen (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 34 ff.) .

    aa) Die Klägerin kann aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2015 (8 AZR 956/13) nicht herleiten, dass dieses den rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang von Ansprüchen der vorliegenden Art mit einem zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnis inzident angenommen hätte.

    Danach unterliegt es keinem Zweifel, dass dieses Ziel im Regelfall durch hauptamtliche Beschäftigte besser erreicht werden kann als durch einfache Mitglieder, da die Klägerin insoweit von einer besonderen Identifikation mit ihren Zielen und auch von einer breiteren Kenntnis ihrer Ziele in Einzelfragen ausgehen darf, auch wenn über die allgemeine Beachtung der gewerkschaftlichen Tendenz hinaus, ein Weisungsrecht nicht besteht (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 23) .

  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 U 86/18

    Abführungspflicht von Aufsichtsratstantiemen für Gewerkschaftsmitglieder

    Auch ist nicht entscheidend, ob der Beklagte eine Verpflichtungserklärung dahingehend abgegeben hat, dass er die in der Richtlinie festgesetzten Beträge aus einer Aufsichtsratsvergütung an die Klägerin abführt, weil die Abführungspflicht bereits durch die Satzung geregelt ist und eine derartige Erklärung nur eine deklaratorische Bekräftigung darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 43, juris).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31.05.2015 die Abführungsverpflichtung nicht kausal mit der gewerkschaftlichen Unterstützung bei der Bewerbung um ein Aufsichtsratsmandat verknüpft, sondern bei seiner Argumentation lediglich u.a. berücksichtigt, dass die Tatsache, ob dem Gewerkschaftsmitglied Aufsichtsratsvergütungen zufließen, maßgeblich unter dem Einfluss der Gewerkschaft steht, die die Listen für die Mitbestimmungsgremien aufstellt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 43).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 3 U 167/14

    Abführung von Aufsichtsratstantiemen an Gewerkschaft

    Davon abgesehen kann in der Satzung vorgesehen werden, dass weitere Ordnungen und Richtlinien zur Konkretisierung der Satzung geschaffen werden können und dass die Setzung dieser Richtlinien auf den Vorstand übertragen werden kann (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 38).

    Allein dies rechtfertigt auch die satzungsgemäße Finanzierung gewerkschaftsnaher Institute durch die Abführungsverpflichtung (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 43).

    Eine Inhaltskontrolle ist von Vornherein nur in engen Grenzen möglich (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 45).

    Das Aufsichtsratsmitglied kann auch Zahlungspflichten hinsichtlich der vom Unternehmen bezogenen Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit eingehen, sofern dies nicht dazu führt, dass eine ordnungsgemäße Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats nicht mehr möglich ist (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, BAGE 151, 367-381, Rn. 47).

  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 157/18

    Verpflichtung einer Gewerkschaftsmitglieds zur Zahlung eines Sonderbeitrags für

    Dies gilt nach allgemeiner Meinung auch für Gewerkschaften, soweit nicht die Vorschriften die Rechtsfähigkeit oder die Eintragung voraussetzen (BAGE 151, 367 Rn. 37; OLG Frankfurt am Main, ZIP 1985, 213, 215; OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002, 531, 532 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 54 Rn. 1; Schöpflin in BeckOK BGB, Stand: 1.11.2018, § 54 Rn. 15).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob die für Umlagen entwickelten Vorgaben der Senatsrechtsprechung auf die Abführungsverpflichtung von Aufsichtsratstantiemen für Mitglieder einer Gewerkschaft zu übertragen sind, jedoch deutlich gemacht, dass auch das Gewerkschaftsmitglied vorhersehen können muss, worauf es sich bei seinem Eintritt in die Gewerkschaft in finanzieller Hinsicht maximal einlässt (BAGE 151, 367 Rn. 40).

    Unter dem Gesichtspunkt der Vorhersehbarkeit der finanziellen Belastung durch Sonderbeiträge sind Satzungsregelungen unbeanstandet geblieben, die eine Pflicht zur Abführung von Gremienvergütung begrenzt durch die Höhe der empfangenen Beträge nach Maßgabe einer vom Vorstand beschlossenen Regelung vorsehen (BAGE 151, 367 Rn. 40; OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002, 531, 533; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2018, 1290 f.; kritisch: Thüsing/Forst in Festschrift Friedrich Graf von Westphalen, 2010, S. 693, 716).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2019 - 4 Sa 22/19

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei zeitgleich

    (1) Zwar konnte das vertragliche Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen gem. Nr. 11.1 des Arbeitsvertrages noch überwunden werden, vorausgesetzt die Parteien hätten das Vereinbarte übereinstimmend gewollt (BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13).
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
    Das kann jeder Vorteil sein, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BAG v. 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 47, juris; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 956/13 - Rn. 32, juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.07.2014 - 15 Sa 1220/13

    Verfall von Ansprüchen eines in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

    Ob der Klägerin gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Abführung von Aufsichtsratstantiemen, wäre er nicht verfallen, zugestanden hätte bzw. ob Vereinbarungen über eine Pflicht zur Abführung von Aufsichtsratstantiemen zwischen Gewerkschaften und ihren Sekretären grundsätzlich wirksam sind (bejahend LAG Hessen 4. November 2009 - 8/7 Sa 2219/08, BB 2010, 900; LAG Berlin-Brandenburg 31. Oktober 2013 - 5 Sa 577/13, juris, anhängig BAG 8 AZR 956/13), kann daher vorliegend offen bleiben.
  • OLG Hamm, 29.09.2021 - 12 U 34/21

    Zahlung von Beraterhonorar im Zusammenhang mit dem Erwerb einer

    Es kann dahinstehen, ob die für das (unentgeltliche) Auftragsverhältnis geltende Norm auf den vorliegenden Dienstvertrag überhaupt Anwendung findet (vgl. BGH, NZA 2015, S. 1319 ff. Rn. 32, für Arbeitsverhältnisse), da deren Voraussetzungen nicht gegeben sind.
  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 16 S 23/16
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13 -, zit. nach juris, gilt folgendes: "Gemäß § 25 BGB wird die Verfassung des Vereins, soweit nicht durch die §§ 26 ff. BGB abschließend geregelt, durch die Vereinssatzung bestimmt, die sich der Verein selbst gibt.
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