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   BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76   

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https://dejure.org/1978,1444
BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76 (https://dejure.org/1978,1444)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1978 - 4 AZR 787/76 (https://dejure.org/1978,1444)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 787/76 (https://dejure.org/1978,1444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung von Altverträgen - Krankenhausträger - Änderungskündigung - Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten - Verwaltungsvereinfachung - Außergewöhnliche Verbesserung - Mitwirkung des Personalrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 351
  • NJW 1979, 1948
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Diese Anwendung der §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den richtigen rechtlichen Maßstab angelegt und bei der Interessenabwägung den Sachverhalt vollständig und erschöpfend gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 1, 99 C1023 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Diese Anwendung der §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den richtigen rechtlichen Maßstab angelegt und bei der Interessenabwägung den Sachverhalt vollständig und erschöpfend gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 1, 99 C1023 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Auszulegen sind Gesetze und Verordnungen vielmehr allein nach dem in der Norm selbst zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 13, 261 [2863).
  • BAG, 11.01.1978 - 5 AZR 797/76

    Krankenhausträger - Leitender Krankenhausarzt - Dienstvertrag - Automatischs

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Aus der amtlichen Begründung dieser Bestimmung (vgl. Landtags-Druck sache vom 12.2. 1974, 6/4390S. 21 ff. zu § 26 LKHG) ergibt sich, daß der Landesgesetzgeber vertragliche Entwicklungsklauseln zur Änderung des Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger genutzt wissen wollte, damit sich die Grundsätze der Krankenhausreform und damit auch die Neuregelung über die Pflegesätze durchsetzten (so auch BAG Ur teil vom 11. Januar 1978 - 5 AZR 797/76-C zu II 4 c der Gründe]; zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichtes bestimmt).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Denn eine Bestandsgarantie entfaltet Art. 14 GG für Forderungen, die einem Rechtssübjekt bereits zustehen und nicht nur Erwerbsaussichten darstellen dann, wenn ihm ein unverhältnismäßig schweres Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfGE 28, 119; 20, 31 ff 35, 31» BGH NJW 1972, S. 528).
  • BGH, 15.11.1971 - III ZR 162/69

    Umfang der Entschädigung bei Enteignung eines Mietrechts

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Denn eine Bestandsgarantie entfaltet Art. 14 GG für Forderungen, die einem Rechtssübjekt bereits zustehen und nicht nur Erwerbsaussichten darstellen dann, wenn ihm ein unverhältnismäßig schweres Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfGE 28, 119; 20, 31 ff 35, 31» BGH NJW 1972, S. 528).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Denn eine Bestandsgarantie entfaltet Art. 14 GG für Forderungen, die einem Rechtssübjekt bereits zustehen und nicht nur Erwerbsaussichten darstellen dann, wenn ihm ein unverhältnismäßig schweres Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfGE 28, 119; 20, 31 ff 35, 31» BGH NJW 1972, S. 528).
  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
    Der Kläger ist Leiter einer Dienststelle gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 LPersVG, so daß der Personalrat gemäß § 70 LPersVG nur auf Antrag des Klägers bin mitwirken darf (vgl. dazu Urteil des Senats vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - [demnächst] AP Nr. 20 zu § 123 BGB).
  • BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78

    Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel -

    Wie bereits der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 787/76 - (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag [zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) entschieden hat, stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Altverträge i.S. des § 6 Satz 5 BPflV an die durch landesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 21. Juni 1978 (aaO) ausgeführt, daß § 6 Satz 5 der Bundespflegesatzverordnung die Funktion habe, enteignende und entschädigungspflichtige Eingriffe zu verhindern, eine unechte Rückwirkung der Bundespflegesatzverordnung sowie die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auszuschließen.

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (BAGE 30, 351 [BAG 21.06.1978 - 4 AZR 787/76] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; 33, 119 = AP Nr. 8, aaO; 57, 344 = AP Nr. 18, aaO) stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Arztverträge an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.
  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

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  • ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12

    Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung

    Ausgehend von der Bezeichnung der Erklärung der Beklagten als Kündigung könnte diese individualrechtlich wirksam eine Beendigung der Bezugnahmeklausel nur dadurch zu Stande bringen, indem arbeitgeberseitig eine begründete Änderungskündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird (BAG, Urteil vom 21.06.1978 - 4 AZR 787/76 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 09.01.1980 - 5 AZR 111/78

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag - Entwicklungsklausel - Widerrufsklausel - Altvertrag -

    Das ist auch die Auffassung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 787/76 - AP Ir. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag /5l. 37 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) und der Literatur (vgl. Adam, Der Krankenhausarzt 1973, 317 Z 5 2 5 7 ; Baur-Hess, Der Krankenhausarzt 1973, 369 /7737; Brandecker, Zur Re form des Krankenhauswesens, 1974 S. 57; Neufelder-Wollenschläger, NJW 1974, 1415 /T4167; Hanisch, Der Krankenhausarzt 1975, 220; Reichel, Angestellte Chefärzte im Wandel der Krankenhaus strukturen, Würzburger Dissertation, 1976, S. 140).
  • OLG Celle, 12.11.1984 - 1 U 23/84
    wegen Verstoßes gegen ein gesetzl. Verbot gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. BAG NJW 1979, 1948).
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