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   BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98   

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BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98 (https://dejure.org/2000,910)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 5 AZR 782/98 (https://dejure.org/2000,910)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 (https://dejure.org/2000,910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 141
  • MDR 2001, 279
  • NZA 2002, 164
  • BB 2001, 104
  • BB 2001, 312
  • DB 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; BAG 24. September 1997 aaO; BAG 3. März 1999 aaO; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

    Eine zulässige Feststellungsklage wird deshalb auf die weitergehende Feststellung zu richten sein, daß der Arbeitgeber wegen einer möglichen künftigen Rentenkürzung zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. BAG 23. April 1997 aaO; Grunsky aaO).

    Der Senat selbst hat schon im Urteil vom 23. April 1997 (aaO) Bedenken daran geäußert, ob der Rechtsprechung des Dritten Senats uneingeschränkt zu folgen sei.

  • BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage -

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    So könnte sich der Arbeitgeber zB weiterhin auf das Fehlen von Verschulden berufen (zutreffend Grunsky Anm. zu BAG 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP ZPO § 256 Nr. 48).

    In einem Urteil vom 10. Mai 1974 (- 3 AZR 523/73 - AP ZPO § 256 Nr. 48) hat der Dritte Senat in einem vergleichbaren Fall ein Feststellungsinteresse mit der Begründung bejaht, es gebe eine Art "graue Zone", in der arbeitsgerichtliche Statusurteile nicht nur als bloße Entscheidungshilfe, sondern de facto als bindend von den Sozialversicherungsträgern hingenommen würden.

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; BAG 24. September 1997 aaO; BAG 3. März 1999 aaO; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

    Mit der Feststellung des Arbeitsverhältnisses muß vielmehr zugleich feststehen, daß eigene Ansprüche des Klägers gerade aus dem Arbeitsverhältnis zumindest dem Grunde nach noch bestehen oder gegnerische Ansprüche zumindest im bestimmten Umfange nicht mehr gegeben sind (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - aaO).

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; BAG 24. September 1997 aaO; BAG 3. März 1999 aaO; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; BAG 24. September 1997 aaO; BAG 3. März 1999 aaO; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

  • BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94

    Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Das Bundessozialgericht erachtet arbeitsgerichtliche Urteile für das sozialrechtliche Leistungsrecht nicht als bindend, da die Sozialverwaltung den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen habe und sich Arbeitsvertragsparteien zum Beispiel nicht auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit sollten einigen können (vgl. nur BSG 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 - SozR 3-4100 § 141 b Nr. 15).
  • BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 385/69

    Fürsorgepflicht - Versicherungskarte - Bruttoarbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Zwar ist die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen dieser Art wegen Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers zur Abführung von Sozialabgaben anerkannt (BAG 13. Mai 1970 - 5 AZR 385/69 - BAGE 22, 332).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Dagegen hat der Siebte Senat in einer Entscheidung vom 28. Mai 1986 (- 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133) ausgeführt, bei der Bereitschaft von Sozialversicherungs- und Finanzbehörden, sich das Ergebnis eines arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteils zu eigen zu machen, handele es sich lediglich um ein Indiz, das zur Bejahung des Feststellungsinteresses führen könne, nicht aber um eine Tatsache, die geeignet sei, das Feststellungsinteresse selbst zu begründen.
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98
    Anders als im bestehenden Vertragsverhältnis, in dem der Beschäftigte jederzeit ein rechtliches Interesse daran hat, daß seine Rechtsstellung als Arbeitnehmer alsbald festgestellt wird (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5), bedarf das Interesse an der Feststellung, daß ein vergangenes Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis war, einer besonderen Begründung.
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    In einem bestehenden Vertragsverhältnis, wie vorliegend, hat der Beschäftigte stets ein Interesse, dass sein Status alsbald festgestellt wird (BAG v. 21.06.2000 - 5 AZR 782/98, Rn. 17, juris).

    Hingegen besteht ein Feststellungsinteresse ohne besondere Begründung dann nicht, wenn, entgegen dem vorliegenden Fall, das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist (BAG v. 21.06.2000 - 5 AZR 782/98, juris; BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 457/98, juris).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Sie müssen stattdessen aufgrund des bei ihnen geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes den wirklichen Sachverhalt eigenständig ermitteln (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - zu B III 2 e bb der Gründe, BAGE 95, 141) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Ein Feststellungsinteresse muß als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens und auch in der Revisionsinstanz noch gegeben sein (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - BAGE 95, 141, 144 mwN).
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