Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,818
BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10 (https://dejure.org/2011,818)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 9 AZR 236/10 (https://dejure.org/2011,818)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 (https://dejure.org/2011,818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

  • openjur.de

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz; Umfang der monatlichen Arbeitszeit; AGB-Kontrolle; unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - Umfang der monatlichen Arbeitszeit - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 306 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB
    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - Umfang der monatlichen Arbeitszeit - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 306 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB
    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - Umfang der monatlichen Arbeitszeit - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Transparenzkontrolle von den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegenden Vertragsbestimmungen

  • hensche.de

    AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch Vollbeschäftigter auf Arbeitszeitverlängerung

  • Betriebs-Berater

    AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • rewis.io

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - Umfang der monatlichen Arbeitszeit - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - Umfang der monatlichen Arbeitszeit - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeitklausel in Formulararbeitsvertrag unterliegt Transparenzkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle in der Rechtsprechung des BAG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Regelung der Arbeitszeit: 150 Stunden im "monatlichen Durchschnitt"

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Parteiwechsel vom Betriebsveräußerer zum Betriebserwerber in der Revisionsinstanz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Festlegung einer durchschnittlichen Stundenzahl pro Monat im Formulararbeitsvertrag kann unwirksam sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Anspruch Vollbeschäftigter auf Arbeitszeitverlängerung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Pauschale Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag kann gegen AGB-Vorschriften verstoßen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    AGB-widrige Arbeitszeitregelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Arbeitszeitregelung bei Unklarheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollzeitbeschäftigung bei unwirksamer vertraglicher Regelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Transparenzgebot - AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Arbeitszeitregelung wegen Intransparenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle einer flexiblen Arbeitszeitklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 148
  • NJW 2012, 1023
  • ZIP 2012, 192 (Ls.)
  • NZA 2011, 1274
  • BB 2011, 2611
  • BB 2011, 3133
  • DB 2011, 2441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Handelt es sich hingegen um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36) .

    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbstständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36) .

    (a) Während bei der geltungserhaltenden Reduktion nach der Grenze des am Maßstab der §§ 307 ff. BGB zu beurteilenden "gerade noch Zulässigen" gesucht wird, erstrebt die ergänzende Vertragsauslegung einen beiden Seiten soweit wie möglich gerecht werdenden Ausgleich (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 36, BAGE 118, 36) .

    Eine ergänzende Vertragsauslegung setzt voraus, dass der Regelungsplan der Parteien infolge der durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel entstandenen Lücke einer Vervollständigung bedarf (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    (3) Bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung wird im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet (BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 27) .

    Der von dem Arbeitnehmer geschuldete Beschäftigungsumfang ist in einem solchen Fall unter Rückgriff auf das Tarifrecht, im Streitfall § 2 Abs. 1 MTV, zu bestimmen (vgl. BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 629/08

    Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Die "monatliche Regelarbeitszeit" des § 2 Abs. 2 MTV hingegen kennzeichnet nicht den vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitseinsatz, sondern eröffnet dem Arbeitgeber lediglich die Möglichkeit, den Arbeitnehmer über die für einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer maßgebliche Arbeitszeit hinaus einzusetzen (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 629/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 21) .

    Gleiches gilt für die in § 2 Abs. 1 MTV genannte Mindestarbeitszeit, die für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Nordrhein-Westfalens die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beschreibt (vgl. BAG 22. April 2009 -  5 AZR 629/08  - Rn. 12, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 21) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2) .

    Der Senat hat es deshalb für unbedenklich gehalten, dass ein Arbeitnehmer eine Reduzierung der Arbeitszeit mit Wirkung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt verlangt (vgl. 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Diese erfasst insbesondere Klauseln, die den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 73, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21) .

    Für die Annahme, eine Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, reicht es deshalb nicht aus, dass der Arbeitnehmer keine oder nur eine erschwerte Möglichkeit hat, die betreffende Regelung zu verstehen (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 77, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21) .

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    (1) § 306 Abs. 1 BGB enthält eine "kodifizierte Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB" (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 27, AP BGB § 305 Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 33) und bestimmt, dass bei Teilnichtigkeit grundsätzlich der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt.

    Maßgeblich ist, ob die Klausel mehrere sachliche Regelungen enthält und der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 28, AP BGB § 305 Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 33) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Hierzu zählt insbesondere die Arbeitszeit, die den Umfang der von dem Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung festlegt (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 24, BAGE 122, 12) .

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27, BAGE 122, 12) .

  • BAG, 14.09.1983 - 4 AZR 78/81
    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Das Bundesarbeitsgericht geht allerdings bislang davon aus, ein gewillkürter Parteiwechsel in der Revisionsinstanz sei ausgeschlossen (vgl. BAG 14. September 1983 - 4 AZR 78/81 -) .

    Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliege der jeweilige Streitstoff so, wie er sich aus Rubrum und Tatbestand des Berufungsurteils sowie dem Sitzungsprotokoll ergebe (BAG 14. September 1983 -  4 AZR 78/81  - juris Rn. 18) .

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Im Unterschied zum alten Recht stellt § 311a Abs. 1 BGB klar, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 26, BAGE 126, 264) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
    Dies ist dann anzunehmen, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel für den Verwender eine unzumutbare Härte darstellen würde (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 49, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 133/08

    Anordnung von Überstunden

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2001 - 7 U 87/97

    Werkvertragsrecht - Umfang und Beschränkung des Schadensersatzes

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

  • ArbG Köln, 18.05.2009 - 15 Ca 3663/08

    Lohnansprüche können auf Grund einer tariflichen Verfallvorschrift verfallen;

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

  • BGH, 31.03.2008 - II ZB 4/07

    Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz

  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

  • BGH, 07.02.1990 - VIII ZR 98/89

    Vollzug des Eintritts des früheren Grundstückseigentümers in einen vom

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 996/09

    Zeitlicher Arbeitsumfang einer Flugsicherheitskraft; teilunwirksame Regelung zur

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BGH, 24.09.1982 - V ZR 188/79

    Aussetzung - Tod - Komplementär - Kommanditgesellschaft - Fortsetzungsanzeige -

  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 134.56
  • OLG Hamm, 10.11.1997 - 6 U 1/97

    Zugeständnis der Schadenshöhe durch VN entgegen dem Vortrag des Versicherers

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    (1) Die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Regelarbeitszeit bestimmt sich unstreitig nach § 2 Ziff. 1 MTV und beträgt 160 Stunden monatlich (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 52 und 72; 22. April 2009 - 5 AZR 629/08 - Rn. 13) .
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Der - hier streitige - Umfang der Leistungspflicht des Arbeitnehmers ist zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 29, BAGE 138, 148) .

    Bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung wird im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 52, BAGE 138, 148; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 19) .

    Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist dies regelmäßig die tarifliche Arbeitszeit (vgl. BAG 21. Juni 2011 -  9 AZR 236/10 - Rn. 52, BAGE 138, 148; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - Rn. 20) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Ist die verbleibende Regelung weiterhin verständlich, bleibt sie bestehen ( BGH 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80 - zu II 3 e der Gründe, NJW 1982, 178; 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02 - zu II 2 der Gründe, NJW 2003, 2899; BAG 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 - zu II 3 e der Gründe, AP BGB § 307 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 309 Nr. 3; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 26 ff., EzA BGB 2002 § 307 Nr. 54; Uffmann RdA 2012, 113, 118; Preis RdA 2012, 101, 106) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht