Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5963
BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 (https://dejure.org/2011,5963)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 (https://dejure.org/2011,5963)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 (https://dejure.org/2011,5963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • openjur.de

    Ausgleichsklausel; AGB-Kontrolle; unangemessene Benachteiligung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Ausgleichsklausel als konstitutives negatives Schuldanerkenntnis im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer tariflichen Abfindung

  • Betriebs-Berater

    AGB-Kontrolle bei Ausgleichsklausel

  • rabüro.de

    Einseitig nur Ansprüche des Arbeitnehmers erfassende Ausgleichsklauseln in Arbeitsvertrag sind unwirksam

  • hensche.de

    AGB-Kontrolle

  • rewis.io

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle - unangemessene Benachteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen [Ausgleichsklauseln]; Benachteiligende Wirkung einseitiger Ausgleichsklauseln

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Inhaltskontrolle einer Ausgleichsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrechtliche Ausgleichsklauseln und die AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGB-Kontrolle bei Ausgleichsklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Abgeltungsklauseln in Aufhebungsverträgen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Enthält ein Aufhebungsvertrag eine Ausgleichsklauseln ohne Gegenleistung, ist die Klausel unwirksam

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 136
  • NJW 2012, 103
  • ZIP 2011, 2319
  • MDR 2012, 290
  • NZA 2011, 1338
  • BB 2011, 2996
  • DB 2011, 2663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Der Arbeitgeber kann sich auch im Hinblick auf Einmalleistungen durch eine betriebliche Übung binden (BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 25, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

    Aus diesem regelmäßigen Verhalten durften die Arbeitnehmer auf einen entsprechenden Bindungswillen der Beklagten schließen (vgl. so schon in dem weitgehend parallelen Verfahren BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 21 ff., AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 45, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

    Tatsächliche Grundlage waren die Ausgleichsregelungen der Beklagten vom 25. Juli 1990 und 2. April 1992. Beide hatten die Überschrift "Ausgleichsregelung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ..." (vgl. hierzu BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 4 f., AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12 ) .

    Es ist durchaus üblich und weder ungewöhnlich noch überraschend, in Beendigungsvereinbarungen Ausgleichs- oder Abgeltungsklauseln aufzunehmen (vgl. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 49, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Die nur entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 24, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9 ; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 47, NZA 2011, 509) .

    a) Bestimmungen in Formulararbeitsverträgen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil (BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 50, NZA 2011, 509) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 53, NZA 2011, 509) .

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Ansonsten würde zu Unrecht die bisherige Üblichkeit von Ausgleichsquittungen rechtfertigend berücksichtigt, wenn dem Arbeitgeber als Verwender ohne begründete und billigenswerte Interessen und ohne Gegenleistung zugestanden würde, mit vorformulierten Klauseln bestehende Ansprüche des Arbeitnehmers zum Erlöschen zu bringen (vgl. LAG Düsseldorf 13. April 2005 - 12 Sa 154/05 - zu B II 3 der Gründe, LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 7) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Hiervon weicht ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis ab; denn es führt dazu, dass der Anspruch ohne zeitliche Verzögerung untergeht (vgl. zu Ausschlussfristen: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 116, 66) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Ihm werden Ansprüche genommen, ohne dass dem eine entsprechende Gegenleistung des Arbeitgebers gegenübersteht (vgl. für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ohne notwendige Kompensation: BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 37, BAGE 124, 59) .
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96

    Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Rechtsvorschriften iSd. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind auch anerkannte, ungeschriebene Rechtsgrundsätze und Prinzipien (vgl. BGH 15. Juli 1997 - XI ZR 269/96 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 136, 261) .
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    (1) Ist die Beendigungsvereinbarung ein selbstständiges Rechtsgeschäft, bei dem die Hauptleistung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. der Verzicht auf zukünftige Ansprüche ist, kann die Beendigung als solche keiner vertraglichen Inhaltskontrolle und einer entsprechenden Angemessenheitsprüfung unterzogen werden (BAG 3. Juni 2004 - 2 AZR 427/03 - zu B IV 3 der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B IV 3 der Gründe, BAGE 109, 22) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Die einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust widersprächen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd (2) der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
    Zwar sind im Arbeitsrecht Ausgleichsklauseln in verschiedenen Formen üblich (vgl. BAG 19. November 2008 - 10 AZR 671/07 - Rn. 32, AP ZPO § 448 Nr. 7 = EzA ZPO 2002 § 448 Nr. 2) .
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

  • LAG München, 20.01.2010 - 5 Sa 603/09

    Abgeltungsklausel

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    aa) Welche Rechtsqualität und welchen Umfang die Erklärungen in einer Ausgleichsklausel haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 20, BAGE 138, 136) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Welche Rechtsqualität und welchen Umfang atypische Erklärungen der Parteien haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 20, BAGE 138, 136) .
  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Der Wille der Parteien, ihre Rechtsbeziehung zu bereinigen, kann insbesondere durch Erlassvertrag, konstitutives oder deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ausgedrückt werden (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 20, BAGE 138, 136) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht