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   BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11   

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https://dejure.org/2012,13834
BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11 (https://dejure.org/2012,13834)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2012 - 8 AZR 188/11 (https://dejure.org/2012,13834)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 (https://dejure.org/2012,13834)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche - Ausschlussfrist zur Geltendmachung

  • openjur.de

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter); Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche; Ausschlussfrist zur Geltendmachung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche - Ausschlussfrist zur Geltendmachung)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 6 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    (Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche - Ausschlussfrist zur Geltendmachung)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung

  • rabüro.de

    Zur Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, AGG, Europarecht, Diskriminierung: Fristen

  • bag-urteil.com

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche - Ausschlussfrist zur Geltendmachung

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigung

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    (Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) - Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche - Ausschlussfrist zur Geltendmachung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Benachteiligung nach dem AGG: Sowohl Entschädigungs- als auch Schadensersatzansprüche (inkl. deliktische) sind innerhalb der Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG geltend zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    AGG-Klagen: Anspruchsverlust bei Fristversäumnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wann beginnt Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwei-Monats-Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Diskriminierung - Abgelehnter Bewerber muss Zweimonatsfrist wahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG gilt auch für Schadensersatzklagen auf anderer Rechtsgrundlage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensansprüche wegen Diskriminierung rechtzeitig geltend machen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter)

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Unbedingt Frist einhalten - "Junges Team sucht ..." - Bewerbung abgelehnt

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Nach Diskriminierung muss es schnell gehen - AGG-Frist gilt für sämtliche Schadenersatzansprüche

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zweimonatsfrist bei Schadensersatz wegen Diskriminierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bewerber muss bei Diskriminierungsklage Zwei-Monatsfrist einhalten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen wegen Diskriminierung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kurze Fristen im Arbeitsrecht bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht sind zu beachten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Frist des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Teilweise kurze Fristen im Arbeitsrecht bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frist für Schadensersatz wegen Diskriminierung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Frist schriftliche Geltendmachung der Diskriminierung - § 15 Abs. 4 AGG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung bei der Bewerbung - Schadensansprüche müssen binnen zwei Monaten geltend gemacht werden - Frist beginnt ab Kenntnis über Ablehnung der Bewerbung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Altersbedingte Diskriminierung bei der Bewerbung // Schadensersatzansprüche sind innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis über die Diskriminierung geltend zu machen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Zweimonatsfrist für das Einfordern von Schadensersatz bei Diskriminierung ist rechtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 143
  • NJW 2013, 555
  • ZIP 2012, 2222
  • MDR 2012, 1421
  • NZA 2012, 1211
  • BB 2012, 2688
  • BB 2012, 3208
  • DB 2012, 2521
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Dies hat der Senat bereits mit seinen Urteilen vom 15. März 2012 (- 8 AZR 37/11 - Rn. 32 - 48, NZA 2012, 910 und - 8 AZR 160/11 - Rn. 30 - 46) mit ausführlicher Begründung entschieden, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    dd) Ebenso wenig verstößt § 15 Abs. 4 AGG gegen den Effektivitätsgrundsatz, wie der Senat gleichfalls mit seinen Urteilen vom 15. März 2012 erkannt hat (- 8 AZR 37/11 - Rn. 49 - 53, NZA 2012, 910 und - 8 AZR 160/11 - Rn. 47 - 51) .

    Hierüber gibt die bloße Ablehnung der Bewerbung durch den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zwingend Auskunft (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 54 - 59, aaO) .

    § 22 AGG bietet für die Geltendmachung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts keine Erleichterungen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 65 ff. mwN, NZA 2012, 910) .

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Voraussetzung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG ist, dass der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt hat oder dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verschuldensvorwurf zu machen ist; geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 41 = EzA AGG § 15 Nr. 3) .

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - aaO) .

    Auch wenn diese unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1, § 11 AGG Arbeitsplätze altersdiskriminierend ausgeschrieben hat, genügt das nicht, um eine Entschädigungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG auszulösen, wie es bei einer "Herabwürdigung" (BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 41 = EzA AGG § 15 Nr. 3) gegebenenfalls anzunehmen wäre.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Weitere Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - BGHZ 143, 214) .

    Der Ersatz materieller Schäden ist bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur für vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (bspw. der unerlaubten Verwertung des Bildes, des Namens, der Stimme oder anderer Persönlichkeitsmerkmale zu kommerziellen Zwecken) anerkannt (vgl. BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - BGHZ 143, 214; Palandt/Sprau 71. Aufl. § 823 BGB Rn. 125; MünchKommBGB/Wagner 5. Aufl. § 823 Rn. 180) .

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Aufwendungen und Schäden des erfolglosen Stellenbewerbers, wie bspw. der entgangene Gewinn, fallen demgegenüber nicht in den Schutzbereich von § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 114, BAGE 122, 304 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) .

    Auch wendet das Bundesarbeitsgericht eine Ausschlussfrist, die "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" erfasst, nicht nur auf vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung an, wenn diese auf einem einheitlichen Lebensvorgang beruhen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 26 mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 200; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 41, BAGE 122, 304 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) , da andernfalls die angestrebte Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht erreicht werden kann.

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Die Ausschreibung verstieß gegen § 7 Abs. 1 AGG, was nach der Rechtsprechung des Senats die Vermutung begründet, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Rn. 63, BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3 zu § 611b BGB aF; 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - BAGE 61, 209 = AP BGB § 611a Nr. 5 = EzA BGB § 611a Nr. 4 zu § 611a BGB aF) .

    § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG bestimmt ausdrücklich, dass neben einem Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG auch der Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend zu machen ist (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 36, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10; v. Roetteken AGG Stand April 2012 § 15 Rn. 69; Meinel/Heyn/Herms AGG 2. Aufl. § 15 Rn. 85, 87; ErfK/Schlachter 12. Aufl. § 15 AGG Rn. 15; Jacobs RdA 2009, 193, 199) .

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Mit Urteil vom 8. Juli 2010 (- C-246/09 - [Bulicke] Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) hat der Gerichtshof der Europäischen Union für Recht erkannt:.

    Dabei dürfen diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz) , und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität; vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) .

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Dies hat der Senat bereits mit seinen Urteilen vom 15. März 2012 (- 8 AZR 37/11 - Rn. 32 - 48, NZA 2012, 910 und - 8 AZR 160/11 - Rn. 30 - 46) mit ausführlicher Begründung entschieden, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    dd) Ebenso wenig verstößt § 15 Abs. 4 AGG gegen den Effektivitätsgrundsatz, wie der Senat gleichfalls mit seinen Urteilen vom 15. März 2012 erkannt hat (- 8 AZR 37/11 - Rn. 49 - 53, NZA 2012, 910 und - 8 AZR 160/11 - Rn. 47 - 51) .

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Deshalb sind die für Ansprüche aus Vertragsverletzung geltenden kurzen Verjährungsfristen auch auf konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung anzuwenden, wenn das Ausweichen des Geschädigten auf einen aus demselben Lebenssachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch eine Zweckvereitelung der kurzen Verjährungsvorschrift zur Folge hätte (vgl. BGH 8. März 2005 - XI ZR 170/04 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 162, 306; 11. Dezember 1991 - XII ZR 269/90 - zu 1 a der Gründe, BGHZ 116, 293) .
  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03

    Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung in eine Eigentumsverletzung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Ausnahmen kommen aber dann in Betracht, wenn einer gesetzlichen Einschränkung der Vertragshaftung zu entnehmen ist, dass die Möglichkeit des Geschädigten, nach einem Ausschluss mit seinem vertraglichen Schadensersatzanspruch auf den aus demselben Sachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch auszuweichen, jedenfalls den Zweck einer für den vertraglichen Schadensersatzanspruch geltenden gesetzlichen Vorschrift vereiteln und diese gesetzliche Regelung im Ergebnis aushöhlen würde (vgl. BGH 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03 - zu 2 der Gründe mwN, NJW-RR 2005, 172; Palandt/Sprau 71. Aufl. Einf. v. § 823 Rn. 5) .
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11
    Deshalb sind die für Ansprüche aus Vertragsverletzung geltenden kurzen Verjährungsfristen auch auf konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung anzuwenden, wenn das Ausweichen des Geschädigten auf einen aus demselben Lebenssachverhalt hergeleiteten deliktischen Anspruch eine Zweckvereitelung der kurzen Verjährungsvorschrift zur Folge hätte (vgl. BGH 8. März 2005 - XI ZR 170/04 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 162, 306; 11. Dezember 1991 - XII ZR 269/90 - zu 1 a der Gründe, BGHZ 116, 293) .
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

  • LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Die beklagte Stadt ist Arbeitgeberin iSv. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG (vgl. ua. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 142, 143) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Ein auf § 823 Abs. 1 BGB gestützter Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung - nur eine solche kommt dafür in Betracht - setzt voraus, dass die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 29, BAGE 142, 143; vgl. BGH 5. März 1963 - VI ZR 55/62 - zu II der Gründe, BGHZ 39, 124; BVerfG 23. September 2009 - 1 BvR 1681/09, 1 BvR 1742/09 - Rn. 2 mwN; 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - zu C III der Gründe, aaO) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

    Da die Beklagte um Bewerbungen für das von ihr angestrebte Beschäftigungsverhältnis nachgesucht hat, ist sie Arbeitgeberin iSd. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG (BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 118/13 - Rn. 17; 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 18, BAGE 142, 143; 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - Rn. 23) .
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