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   BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84   

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BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84 (https://dejure.org/1984,16850)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1984 - 3 AZR 157/84 (https://dejure.org/1984,16850)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1984 - 3 AZR 157/84 (https://dejure.org/1984,16850)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).

    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).

  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79

    Zur Nichtanrechenbarkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Bei dieser Fassung des Gesetzes ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß in gleicher Weise das tarifliche Ubergangsgeld nach dem BAT gegen die Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt war (BAG 37, 245 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; vom 13- Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3» aaO, zu 3 der Gründe; vom 16. November 1982 - 3 AZR 165/81 - AP Nr. 10, aaO, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Es mag unterstellt werden, daß Tarifverträge normalerweise unwirksam sind und bleiben, wenn sie einmal gegen Grundrechte, das Gesetz oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen haben (BAG 41, 163, 168, 169; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 471/81 zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Die neue Fassung des § 42 SchwbG steht der Berücksichtigung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Berechnung des Ubergangsgeldes nicht mehr entgegen (Urteil des Senats vom 16. November 1982 - BAG 40, 355 = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 165/81

    Schwerbehinderung - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Bei dieser Fassung des Gesetzes ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß in gleicher Weise das tarifliche Ubergangsgeld nach dem BAT gegen die Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt war (BAG 37, 245 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; vom 13- Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3» aaO, zu 3 der Gründe; vom 16. November 1982 - 3 AZR 165/81 - AP Nr. 10, aaO, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 220/81

    Anspruch auf Übergangsgeld bei Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Dies hat der Senat bereits ausgeführt (BAG vom 16. November 1982 - 3 AZR 220/81 - AP Nr. 4 zu § 62 BAT, zu 3 und 4 der Gründe).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 16/68

    Landesbauordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 10/71

    Teilweiser Verstoß der LBO Nordrhein-Westfalen gegen Art. 72 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 157/84
    Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 1240/82

    Koalitionsfreiheit: Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsverbotes des § 42 SchwbG

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

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