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BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84 |
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Kurzfassungen/Presse
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Übergangsgeld bei Schwerbehinderten nach § 42 SchwbG nF
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.05.1983 - 6 Ca 2149/82
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.1983 - 7 Sa 834/83
- BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 16/68
Landesbauordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145). - BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
Beamtenwitwe
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65
Zweites Rentenanpassungsgesetz
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden …
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig). - BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 10/71
Teilweiser Verstoß der LBO Nordrhein-Westfalen gegen Art. 72 Abs. 1 GG
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145). - BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Bei dieser Fassung des Gesetzes ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß in gleicher Weise das tarifliche Ubergangsgeld nach dem BAT, dem hier das Ubergangsgeld nach dem BMT-G II entspricht, gegen die Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Renten versicherung geschützt war (BAG 37, 245 = AP Nr. 2 zu § 42 SchwbG; vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3, aaO, zu 3 der Gründe;… vom 16. November 1982 - 3 AZR 165/81 - AP Nr. 10, aaO, zu 3 der Gründe). - BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82
Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz
Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 52/84
Die neue Fassung des § 42 SchwbG steht der Berücksichtigung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Berechnung des Ubergangsgeldes nicht mehr entgegen (Urteil des Senats vom 16. November 1982 - BAG 40, 355 = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG). - BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 165/81
Schwerbehinderung - Erwerbsunfähigkeitsrente
- BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 1240/82
Koalitionsfreiheit: Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsverbotes des § 42 SchwbG
- BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 220/81
Anspruch auf Übergangsgeld bei Rente wegen Berufsunfähigkeit
- BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
Zur Nichtanrechenbarkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Übergangsgeld
- BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80
Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung