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   BAG, 21.09.1961 - 2 AZR 392/60   

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https://dejure.org/1961,646
BAG, 21.09.1961 - 2 AZR 392/60 (https://dejure.org/1961,646)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1961 - 2 AZR 392/60 (https://dejure.org/1961,646)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1961 - 2 AZR 392/60 (https://dejure.org/1961,646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliches Verfahren - Eingang der letzten Einverständniserklärung - Schluß der Verhandlung - Beschränkt der satthaften Revision - Erwachsenheitssumme - Revisionsgrenze - Wertänderung des Beschwerdegegenstandes - Nichterreichung der Rechtsmittelsumme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 126 (Ls.)
  • NJW 1962, 836 (Ls.)
  • BB 1962, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 279/99

    Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag

    Zwar ist es hier unerheblich, daß der Kläger für die von ihm gerügte Nichterhebung von Beweisen nicht die verletzte Verfahrensvorschrift mit Paragraphen benannt hat (vgl. BAG 21. September 1961 - 2 AZR 392/60 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 11).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs -

    Damit rügt die Revision zwar nicht unter Anführung der Gesetzesvorschrift, jedoch in der Sache erkennbar eine vermeintliche Verletzung des § 286 ZPO durch das Berufungsgericht, und genügt insoweit der Vorschrift des § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO, nach der die Revisionsbegründung die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm enthalten muß (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1961 - 2 AZR 392/60 - AP Nr. 11 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision, zu III der Gründe).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 133/66

    Freie Widerruflichkeit des Einverständnisses mit dem Erlass einer Entscheidung

    Da jedoch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23. November 1961, 2 AZR 95/61, BAG 12, 56 (=NJW 1962, 509) insoweit unter Ablehnung des Urteils BGHZ 28, 278 den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen hat - und zwar in Übereinstimmung mit seinem vorangegangenen, insoweit nicht näher begründeten Urteil vom 21. September 1961, 2 AZR 392/60, AP Nr. 11 zu § 72 ArbGG 1953 - Streitwertrevision -, ist für die Entscheidung der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zuständig (§ 2 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968, BGBl. I 661).
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