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   BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89   

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BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89 (https://dejure.org/1989,615)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1989 - 1 ABR 32/89 (https://dejure.org/1989,615)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 (https://dejure.org/1989,615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues Verfahren zwischen denselben Parteien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 78, 24 Abs. 1 Nr. 3, § 99 Abs. 2 und 3 Satz 2, §§ 100, 103
    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds gegen seinen Willen in einen anderen Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 314
  • BB 1990, 1628
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 631
  • DB 1990, 891
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamm, 04.05.1988 - 12 TaBV 85/87

    Umsetzung; Mitbestimmung; Direktionsrecht; Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluß vom 4. Mai 1988 (- 12 TaBV 85/87 -) die Beschwerde des Arbeitgebers zurückgewiesen.

    Aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 1988 - 12 TaBV 85/87 - stehe rechtskräftig fest, daß der Betriebsrat des abgebenden Betriebes W an der personellen Einzelmaßnahme nicht beteiligt zu werden brauche.

    Aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1988 (- 12 TaBV 85/87 -) steht rechtskräftig zwischen den Beteiligten fest, daß der Betriebsrat des Betriebes W vor der Versetzung des Betriebsratsvorsitzenden ... nicht hat beteiligt werden müssen.

    b) Gerade dieses Ergebnis ist aber infolge des fehlerhaften Verfahrens in der Sache 12 TaBV 85/87 eingetreten.

    c) An der Prüfung, ob die Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats des abgebenden Betriebes unwirksam ist, ist der Senat aufgrund der materiellen Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren 12 TaBV 85/87 gehindert.

    Vorliegend hat das Landesarbeitsgericht in dem Verfahren 12 TaBV 85/87 den Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats des Werks W zur Versetzung des Betriebsratsvorsitzenden ... ausschließlich mit der Begründung zurückgewiesen, der Betriebsrat des Betriebes W sei als Betriebsrat des abgebenden Betriebes nicht nach § 99 BetrVG zu beteiligen gewesen, es habe keiner Zustimmung dieses Betriebsrats bedurft.

    Der Inhalt des Beschlusses vom 4. Mai 1988 in dem Verfahren 12 TaBV 85/87 ist daher wegen präjudizieller Abhängigkeit des vorliegenden Verfahrens diesem zugrundezulegen.

    Dementsprechend ist vorliegend der Inhalt des Beschlusses in dem Verfahren 12 TaBV 85/87 wegen präjudizieller Abhängigkeit auch insoweit zugrunde zu legen.

  • LAG Hamm, 01.04.1977 - 3 Sa 181/77

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Versetzung; Mitglied des Betriebsrates;

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im Urteil vom 1. April 1977 (- 3 Sa 181/77 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 19 = BB 1977, 696, LS) darauf hingewiesen, daß, falls sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers auch darauf erstreckt, den Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb zu versetzen, mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb auch sein betriebsverfassungsrechtliches Amt im Sinne des § 103 BetrVG endet; insoweit sei das Ausscheiden aus dem Betrieb einer außerordentlichen Kündigung vergleichbar, weil es durch eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers ohne zwingenden Grund herbeigeführt werden kann.
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht übersehen, daß der Arbeitgeber mit dem Antrag, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme zu ersetzen, einer gesetzlichen Pflicht genügen will; wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, einer Zustimmung bedürfe es nicht, entweder weil sie als erteilt gilt oder - wie im vorliegenden Falle - nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts der Betriebsrat gar nicht zuständig sein soll, darf dies nicht zu Lasten des Arbeitgebers gehen (Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).
  • BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    f) Es ist vorliegend nicht mehr entscheidungserheblich, ob die Rechtsprechung des Sechsten Senats (Beschluß vom 30. April 1981, BAGE 35, 228 = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972), wonach bei einverständlicher Versetzung eines Arbeitnehmers auf Dauer von einem Betrieb eines Unternehmens in einen anderen auch auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Arbeitnehmer seiner Versetzung widerspricht.
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Hat das Gericht eine der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen übersehen, so mag die Entscheidung inhaltlich unrichtig sein, sie erwächst aber auch insoweit in Rechtskraft (BGH Urteil vom 15. Juni 1982 - VI ZR 179/80 - NJW 1982, 2257 ; Thomas/Putzo, a.a.O., § 322 Anm. 6 d).
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61

    Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Deshalb ist für die Auslegung einer abweisenden Entscheidung auf die tragenden Abweisungsgründe zurückzugreifen und auch für sie eine Bindungswirkung zu bejahen (BGHZ 35, 338, 340 f.; 37, 375, 377 f.; Dietrich, ZZP 1970, 201; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 154 II; Stein/ Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 322 Anm. VII 2, X 4; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 47. Aufl., § 322 Anm. 2 A b; Schwab, Festschrift für Bötticher, 1969, 321, 326, 334 f.; Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 322 Anm. 5).
  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, § 103 BetrVG habe eine doppelte Schutzfunktion, nämlich die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und die Kontinuität seiner Amtsführung zu sichern (BAGE 37, 44, 50 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe).
  • BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60

    Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Deshalb ist für die Auslegung einer abweisenden Entscheidung auf die tragenden Abweisungsgründe zurückzugreifen und auch für sie eine Bindungswirkung zu bejahen (BGHZ 35, 338, 340 f.; 37, 375, 377 f.; Dietrich, ZZP 1970, 201; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 154 II; Stein/ Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 322 Anm. VII 2, X 4; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 47. Aufl., § 322 Anm. 2 A b; Schwab, Festschrift für Bötticher, 1969, 321, 326, 334 f.; Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 322 Anm. 5).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Nach materiellem Recht am Verfahren beteiligt sind diejenigen Personen und Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen werden können (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; zuletzt Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B I der Gründe).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Einstellung soll in erster Linie die Interessen der im Betrieb schon vorhandenen Arbeitnehmer wahren (Senatsbeschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    In seinem Beschluß vom 21. September 1989 (- 1 ABR 32/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Senat zur Diskussion gestellt, ob bei der auf Dauer angelegten Versetzung von Betriebsratsmitgliedern von einem Betrieb des Unternehmens in einen anderen der Betriebsrat des abgebenden Betriebes sogar nach § 103 BetrVG zu beteiligen sei.
  • BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

    Dies steht aufgrund der präjudiziellen Wirkung der insoweit rechtskräftigen (§ 322 Abs. 1 ZPO) Entscheidung des Arbeitsgerichts, mit der es den erstinstanzlichen Antrag der Arbeitgeberin auf eine entsprechende Feststellung abgewiesen hat, bindend fest (vgl. zur präjudiziellen Wirkung rechtskräftiger Beschlüsse BAG 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - zu B II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

    Aufgabe der entgegengesetzten Erwägungen des Senats in dem Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76).

    aa) Allerdings hat der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (- 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76) zur Diskussion gestellt, ob nicht im Interesse der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und der Kontinuität seiner Amtsführung bei Versetzungen von Betriebsratsmitgliedern § 103 BetrVG analog anzuwenden ist.

    Auf diesen Gesichtspunkt kann - wie auch der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (aaO) angedeutet hat - eine Analogie daher nicht gestützt werden, wenn sich aus der Gesetzgebungsgeschichte ergibt, daß ein besonderer Schutz des Betriebsratsmitglieds vor dem Amtsverlust sowie ein entsprechender Funktionsschutz gegen eine Beeinträchtigung durch Versetzungen auf Grund des Direktionsrechts nicht geregelt werden sollte.

    Die Gegenmeinung in der Literatur und wohl auch der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (aaO) stützen sich darauf, daß der Arbeitgeber durch eine einseitige Maßnahme - Versetzung kraft Direktionsrechts - die Zusammensetzung des Betriebsrats beeinflußt.

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Dies ist im Verfahren auf Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG auch ohne dahingehenden ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers in der den Ersetzungsantrag abweisenden Entscheidung - ggf. nach Hinweis gemäß § 139 ZPO - festzustellen (im Anschluß an BAG, Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit, der Verfahrensökonomie und aufgrund des Zwecks des § 1 (3 Abs. 2 BetrVG , Klarheit über die Zulässigkeit des Ausspruchs einer Kündigung gegenüber einem Mandatsträger zu schaffen, ist es daher geboten, daß das Arbeitsgericht auch ohne einen darauf gerichteten ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers - ggf. nach Hinweis gemäß § 139 ZPO - die Feststellung ausspricht, daß eine Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung entbehrlich ist, wenn sich dies im Laufe des Verfahrens herausstellt (vgl. BAG, Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, 65 = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972, zu B. II der Gründe; BAG, Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe).

    Das gilt gerade auch für klageabweisende Entscheidungen, bei denen allerdings mangels eines positiven Urteilsausspruchs die Rechtskraftwirkung nur unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe zu bestimmen ist, wobei sich der Gegenstand der Rechtskraft auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes beschränkt und bloße Entscheidungselemente, d. h. die Feststellung der Tatbestandsmerkmale, insbesondere die der Entscheidung zugrundeliegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, an der Rechtskraft nicht teilnehmen (BAG, Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 3 c der Gründe, m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967 ; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204, 3205; BGH, Urteil vom 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535 ).

  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Die Frage, ob es - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - bei der auf das Direktionsrecht gestützten Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, ist daher nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).

    Damit kommt es auch im vorliegenden Fall auf die Frage nicht an, ob die auf das Direktionsrecht gestützte Versetzung des Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb wegen des damit verbundenen Verlustes des Betriebsratsamtes in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (offengelassen im Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972 = SAE 1992, 9 mit die analoge Anwendung bejahender Anm. von Fastrich; gegen die analoge Anwendung jetzt Boemke-Albrecht, BB 1991, 541 ff. [BFH 07.08.1990 - VIII R 6/90]; Oetker, RdA 1990, 343 ff.).

  • LAG Berlin, 27.02.1992 - 4 Sa 68/91

    Versetzung eines Arbeitnehmers; Dienstort ; Zuweisung; Gesamtbetriebsrat;

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  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Im nachfolgenden Individualprozeß kann er sich nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (Senat 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - BAGE 83, 267; vgl. auch BAG 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76).
  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

    Streiten die Betriebsparteien über die Wirksamkeit eines Widerspruchs des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 3 BetrVG, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Eintritts der Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, um Klarheit zu erlangen, dass er die personelle Maßnahme endgültig durchführen kann und ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG nicht erforderlich ist (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60/57, zu B II; 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72, zu II 3 a).
  • ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07

    Einführung des ERA-TV im Betrieb - Reklamation der Entgeltgruppe - Bildung einer

    Beteiligungsbefugt ist, wer durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Position tatsächlich betroffen werden kann (BAG 21.09.1989 - 1 ABR 32/89 -, NZA 1990, 314).

    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG vom 21.09.1989 a. a. O., vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).

    Der Antragsteller muss dafür kein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen (BAG vom 21.09.1989 a. a. O.; vom 10.11.1987, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972).

  • LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen

    Die analoge Anwendung einer Rechtsnorm kommt dann in Betracht, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG, Urt v. 11.7.2000 - 1 ABR 32/89 - BAGE 95, 240 = NZA 01, 516; Urt. v. 21.7.1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378, 382f = MDR 94, 1044).
  • LAG Nürnberg, 31.01.2014 - 8 TaBVGa 1/14

    Betriebsratsmitglied - Versetzung - Zustimmungserfordernis - teleologsiche

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZB 19/19

    Verfahrensart - Schadensersatz wegen Behinderung der BR-Arbeit

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89

    Präklusionswirkung eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden und die

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2019 - 7 Ta 331/18

    Maßgeblichkeit des Streitgegenstands für die Verfahrensart vor dem

  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06

    Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 825/95

    Kündigung: Beteiligung des Personalrats bei Kündigung wegen Auflösung eines

  • LAG Hessen, 10.11.2017 - 14 TaBV 258/16

    Ist durch Beendigung der Amtsträgerschaft (Ersatzmitglied) Erledigung des

  • LAG München, 23.04.1999 - 10 TaBV 69/98

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 815/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 828/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 826/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 814/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 818/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 824/95
  • BVerwG, 26.04.2000 - 6 P 2.00

    Außerordentliche Kündigung eines Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes -

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 817/95
  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 35/91

    Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Grundurteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 33 B 1219/22

    Rechtswidrigkeit der Untersagung des Zugangs zur Dienststelle eines

  • ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09

    Bildung einer Paritätischen Kommission - Überprüfungskompetenz der PaKo bezüglich

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 833/95
  • LAG Berlin, 10.12.1992 - 14 TaBV 5/92

    Betriebsrat; Sprachschule; Anstellungsvertrag; Lehrkraft ; Mitbestimmungsrecht ;

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92

    Geltungsbereich Tarifverträge Bekleidung und Textil - Streit i.R.d. Anwendbarkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2023 - 33 B 287/23

    Rechtswidrigkeit der Behinderung eines Personalratsmitglieds bei seiner Arbeit

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