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   BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98   

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https://dejure.org/1999,680
BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98 (https://dejure.org/1999,680)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 1 ABR 40/98 (https://dejure.org/1999,680)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 (https://dejure.org/1999,680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 95; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 100; ; BetrVG § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 95, 99, 100, 118
    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 95, 99, 100, 118
    Auslandsdienstreise als mitbestimmungspflichtige Versetzung? - Bejahung nur bei erheblicher Änderung der Arbeitsumstände am Aufenthaltsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 781
  • BB 1999, 2085
  • BB 2000, 1036
  • BB 2000, 1038
  • DB 1999, 2012
  • DB 2000, 928
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch liege in der Zuweisung eines anderen Dienst- oder Arbeitsortes eine Versetzung (BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, zu B II 1 b der Gründe).

    § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG erfaßt lediglich solche Arbeitsverhältnisse, für die der übliche und ständige Wechsel des Arbeitsplatzes typisch ist (Richardi aaO § 99 Rn. 112 ff.); der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers liegt nicht fest, sondern wechselt üblicherweise (BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - aaO).

    Dagegen kann nach dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 1986 (- 1 ABR 27/84 - aaO) von einem üblichen und ständigen Wechsel des Arbeitsplatzes dann nicht gesprochen werden, wenn einem Arbeitnehmer nur gelegentlich ein anderer Arbeitsplatz oder Arbeitsort zugewiesen wird.

  • LAG Köln, 04.05.1998 - 6 TaBV 90/97

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anordnung und Durchführung von

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 TaBV 90/97 - Beschluß vom 4. Mai 1998.

    1 ABR 40/98 6 TaBV 90/97.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Mai 1998 - 6 TaBV 90/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87

    Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Daher ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts auch bei ihrer Art nach gleichbleibender Tätigkeit als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG anzusehen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 15; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - aaO, und 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314).

    Da der Hauptantrag des Betriebsrats somit auch Fälle von mitbestimmungsfreien Dienstreisen erfaßt, ist er als Globalantrag unbegründet und abzuweisen (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - aaO, zu II B II b der Gründe; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II C 1 der Gründe).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    a) Der bloße Wechsel des Arbeitsortes allein stellt noch keine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände dar (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - BAGE 59, 371).

    Eine generalisierende Betrachtungsweise entspricht nicht der Regelung in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - aaO, zu B II 3 a der Gründe).

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 - BAGE 67, 225, zu B II 2 der Gründe).

    Der Senat hat angenommen, daß bei einer Änderung des Arbeitsorts das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ein anderes wird (BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Er unterliegt hinsichtlich seiner Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO) keinen Bedenken (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II A der Gründe; ErfK/Eisemann § 81 ArbGG Rn. 2).

    Da der Hauptantrag des Betriebsrats somit auch Fälle von mitbestimmungsfreien Dienstreisen erfaßt, ist er als Globalantrag unbegründet und abzuweisen (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - aaO, zu II B II b der Gründe; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II C 1 der Gründe).

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88

    Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (BAG 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 16, zu B I 2 der Gründe).

    Daher ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts auch bei ihrer Art nach gleichbleibender Tätigkeit als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG anzusehen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 15; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - aaO, und 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314).

  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Der Arbeitgeber, ein eingetragener Verein, verfolgt das Ziel, die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland zu festigen und das Verständnis für Deutschland im Ausland zu vertiefen (§ 2 der Satzung - siehe BAG 21. Juli 1998 - 1 ABR 2/98 - BAGE 89, 228).

    Seinen zunächst erhobenen Einwand, sein Betrieb sei ein Tendenzbetrieb iS des § 118 Abs. 1 BetrVG, hat er nach der Entscheidung des Senats vom 21. Juli 1998 ( - 1 ABR 2/98 - BAGE 89, 226) nicht mehr aufrechterhalten.

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Daher ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts auch bei ihrer Art nach gleichbleibender Tätigkeit als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs im Sinne von § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG anzusehen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 15; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - aaO, und 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - BAGE 62, 314).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
    Das Bundesarbeitsgericht (19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67, 236) hat angenommen, daß durch den Zwang zu einer langen Anreise die Gestaltung der Freizeit eingeschränkt wird, so daß die Reise objektiv eine Belastung mit sich bringt.
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als

  • LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen er sich als unbegründet erweist (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C I der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30, zu B I der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Dieser Streit kann im Wege des Feststellungsverfahrens geklärt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30; 7. November 2000 - 1 ABR 28/00 - EzA BetrVG 1972 § 117 Nr. 4; 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - aaO).
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19

    Betriebsverfassungsrecht - Versetzung

    Ob die Änderung der Umstände erheblich ist, bestimmt sich allerdings nicht nach dessen subjektiver Einschätzung, sondern ist vom Standpunkt eines neutralen Beobachters aus zu beurteilen (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - zu B II 3 a der Gründe) .
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