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   BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98   

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BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98 (https://dejure.org/1999,1705)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 9 AZR 759/98 (https://dejure.org/1999,1705)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 (https://dejure.org/1999,1705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Allgemeine Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des DGB § 24 Abs. 1; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeine Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten des DGB § 24 Abs. 1; GG Art. 12
    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nebentätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, Wirksamkeit, Anspruch des AN auf Genehmigung einer Nebentätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 723
  • BB 2000, 1473
  • DB 2000, 1336
  • JR 2001, 44
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89

    Ordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Nebentätigkeit - Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98
    Sofern keine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen (BAG 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - nv.).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98
    Sofern keine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen (BAG 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - nv.).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98
    Er verstößt daher nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (vgl. BAG 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - AP BGB § 611 Doppelarbeitsverhältnis Nr. 3 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 3).
  • BAG, 03.12.1970 - 2 AZR 110/70

    Abhängigkeit der Nebentätigkeit eines Angestellten von der Genehmigung des

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98
    Sofern keine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen (BAG 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68 = EzA BGB § 626 nF Nr. 49; 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - nv.).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Ein Erlaubnisvorbehalt ist somit nicht einem Nebentätigkeitsverbot gleichzusetzen (Senat 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 3 mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Ebensowenig ist der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts befugt, die Ausübung einer Nebentätigkeit von seiner Erlaubnis abhängig zu machen (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 3; 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 4; ErfK/Preis 2. Aufl. § 611 BGB Rn. 1009 ff.).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Der Kläger ist somit sowohl einzel- als auch tarifvertraglich verpflichtet, vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die Zustimmung seines Arbeitgebers einzuholen, damit dieser eine Beeinträchtigung seiner Interessen prüfen kann (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 3).

    Somit schützt Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA § 611 Nebentätigkeit Nr. 3; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).

    Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers nicht zu erwarten ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - aaO; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135; 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP BGB § 626 Nr. 60 = EzA BGB § 626 nF Nr. 7).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Sinn und Zweck eines solchen Vorbehalts ist es, den Arbeitgeber durch die Anzeige beabsichtigter Nebentätigkeiten in die Lage zu versetzen, vor deren Aufnahme zu prüfen, ob durch sie betriebliche Belange beeinträchtigt werden (vgl. dazu BAG 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 205; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 70; 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - zu I 2 der Gründe) .
  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

    In dieser Situation erscheint es als ohne Weiteres angemessen, dem Arbeitgeber die oben beschriebene Überprüfung zu ermöglichen, zumal der Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch auf Erteilung der Zustimmung hat, sofern und soweit eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen nicht zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 21.09.1999, NZA 2000, 723, ErfKomm/Preis, 18. Auflage 2018, § 611 a Arbeitsvertrag Rn. 728; Kappes/Aabadi " Nebentätigkeit und Abmahnung", DB 2003, S. 938 ff.).
  • ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08

    Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands -

    Sofern keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist, hat der Arbeitnehmer vielmehr Anspruch auf Erteilung der Zustimmung (BAG, 21.09.1999, 9 AZR 759/98, AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EZA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 3 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und

    Dieser Ablehnungstatbestand umfasst nach einhelliger und richtiger Rechtsauffassung (LAG Düsseldorf vom 02.07.1999, a.a.O., Gröninger/Thomas, MuSchG, § 15 BErzGG n.F. Rz. 65, Buchner/Becker, 7. Aufl., § 15 BErzGG Rz. 37, Zmarzlik/Zipperer/Viethen, 8. Aufl., § 15 BErzGG Rz. 45, Küttner/Reinecke, Personalbuch 2003, "Elternzeit", Rz. 22, ErfK/Dörner, 3. Aufl., § 15 BErzGG Rz. 30; vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1999, 9 AZR 759/98, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Nebentätigkeit = DB 2000, 1336, Urteil vom 16.08.1990, 2 AZR 113/90, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1991, 1682) das Recht des Arbeitgebers, seine Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer während der Elternzeit gewünschten Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber zu verweigern, wenn hierdurch berechtigte betriebliche Interessen signifikant beeinträchtigt werden.

    Es muss nicht dazu kommen, dass eine konkrete Nebenpflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisbar eintritt (BAG, Urteil vom 21.09.1999, a.a.O., LAG Düsseldorf vom 02.07.1999, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 16.02.2005 - 21 UF 22/05

    Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

    Es besteht vielmehr ein Rechtsanspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung, falls eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung nicht zu erwarten ist (BAG vom 21. September 1999 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6, BAG vom 24. Juni 1999 AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5).
  • LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01

    Abwicklungsvertrag; Kündigung: Zugangsvereitelung; Annahmeverzug: Anrechnung

    Unzulässig ist nämlich jede Nebentätigkeit, die erhebliche Beeinträchtigungen der Arbeitskraft beinhaltet (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

    Diese Auslegung folgt aus der objektiven Wertentscheidung des Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25; BAG, 29.09.1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6; BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 446/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8).
  • ArbG Stuttgart, 18.07.2022 - 4 Ca 1688/22

    Keine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für einen als

  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

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