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   BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15   

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https://dejure.org/2016,29672
BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 (https://dejure.org/2016,29672)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassen-Tarifverträge des Baugewerbes 2008, 2010 und 2014 unwirksam

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schicksalhafte Tage für die Sozialkassen im Baugewerbe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassenverfahren des Baugewerbes - und die unwirksamen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die dem Tarifvertrag unterfallenden Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Folgen ihrer Unwirksamkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitlich überholte Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Anfechtungsbefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das einzuhaltende Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das öffentliche Interesse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde - und ihre Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und die Frage der Tariffähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die Zuständigkeit des Arbeitsministers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung - und der eingeschränkte Amtsermittlungsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die örtliche Zuständigkeit für ihre Anfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und seine Verfassungsgemäßheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - und die bereits rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen - und das EU-Recht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes sind unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2008 und 2010)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Beitragszahlung an die SOKA-Bau?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge der SOKA-BAU nicht allgemeinverbindlich!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tarifungebundene Baufirmen entrichteten zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AVE zum SOKA-BAU für rechtsunwirksam erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Soka-Bau: Besteht aktuell eine Beitragspflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht-tarifgebundene Baufirmen zahlten zu Unrecht in Sozialkasse ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Tarifverträge im Baugewerbe nicht mehr allgemeinverbindlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SOKA-Bau vor dem Aus?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Massive Beitragsrückforderungen gegen die SOKA-Bau in der Bauwirtschaft möglich?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sozialkassen: Erdbeben im Baugewerbe

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Sozialkassen: Erdbeben im Baugewerbe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge Baugewerbe nicht mehr allgemeinverbindlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tarifungebundene Baufirmen entrichteten zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    ArbGG § 94 Abs. 2
    Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2008 und 2010)

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schicksalhafte Tage für die Sozialkassen im Baugewerbe

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, und Kurzinformation)

    Massive Beitragsrückforderungen gegen die SOKA-Bau in der Bauwirtschaft möglich?

  • hensche.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Absicherung der SOKA-Bau-Tarifverträge per Gesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Sozialkassen im Baugewerbe? (IBR 2016, 696)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 231
  • NZS 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (199)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben von einer solchen Entscheidung unberührt, eine Restitutionsklage scheidet aus (vgl. dazu umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 59 ff.) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Als Arbeitgeber, die zwar vom Geltungsbereich der AVE erfasst werden, aber keinen eigenen Antrag gestellt haben, gehören sie auch nicht zu den von Amts wegen nach § 98 Abs. 3, § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligenden Stellen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213) .

    Der Senat hat für das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht angenommen, dass dort eine Beteiligung noch in jeder Lage des Verfahrens durch einen eigenen Antrag möglich ist (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213) .

    dd) Schließlich besteht die Gefahr, dass das Ziel, in angemessener Zeit Rechtssicherheit über die Wirksamkeit einer AVE oder VO zu schaffen (vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 29) , aufgrund der Beteiligung einer Vielzahl von noch im Rechtsbeschwerdeverfahren ggf. neu anzuhörenden Personen oder Stellen gefährdet wird (vgl. zu diesem Aspekt schon BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 81, BAGE 156, 213 ) .

    Unerheblich ist, ob und ggf. wann die jeweilige AVE außer Kraft getreten ist (BAG 20. September 2017 - 10 ABR 42/16 - Rn. 17; grundlegend 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 49, BAGE 156, 213) .

    Soweit mehrere AVE angegriffen werden, muss die Antragsbefugnis hinsichtlich aller Angriffsziele vorliegen (vgl. noch zu § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG idF vom 11. August 2014 im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44 ff., 50 ff., BAGE 156, 213) .

    Rein vergangenheitsbezogene Feststellungen, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen können, scheiden aus (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 49, BAGE 156, 213 ) .

    Die Antragsbefugnis besteht unabhängig davon, ob der jeweilige Antragsteller im Ausgangsverfahren leugnet, unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes zu fallen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55, BAGE 156, 213) .

    Zwar bezieht sich die Antragsbefugnis regelmäßig einheitlich auf die AVE eines bestimmten Tarifvertrags oder einer bestimmten Rechtsverordnung (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 43, BAGE 156, 213) , ohne dass für jede Tarifnorm dargelegt werden müsste, dass der Antragsteller gerade durch sie in seinen Rechten verletzt wird.

    (1) Da § 98 Abs. 1 ArbGG der Regelung des § 47 Abs. 2 VwGO nachgebildet ist, kann für die Antragsbefugnis grundsätzlich auf die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit hierzu entwickelten Anforderungen zurückgegriffen werden (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 45, BAGE 156, 213) .

    Dabei ist nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung vorlagen, solange die Entscheidungserheblichkeit der AVE nicht offensichtlich fehlt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 51, BAGE 156, 213) .

    § 98 ArbGG ist nicht als Popularklageverfahren ausgestaltet (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44, BAGE 156, 213) .

    Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts wegen zu prüfen, ob sämtliche in den Vorinstanzen beteiligten Personen, Vereinigungen und Stellen zu Recht angehört wurden (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77, BAGE 156, 213) .

    Beteiligt sind ferner diejenigen, die einen eigenen Antrag gestellt haben, sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 78 ff., BAGE 156, 213) .

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 86 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) liegt nicht vor (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 96, BAGE 156, 213) .

    Ebenso wenig kam eine Vorlage unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten in Betracht (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 97 ff., BAGE 156, 213) .

    Diese Normen sind jedoch weder unmittelbar noch mittelbar Gegenstand des Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 104, aaO) .

    Neben ihrer formellen Wirksamkeit verlangt dies die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der jeweiligen Tarifvertragsparteien (allgemeine Meinung, zB ErfK/Franzen 18. Aufl. § 5 TVG Rn. 7; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 5 Rn. 88; vgl. zu § 5 TVG aF BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118, BAGE 156, 213) .

    Für die Rechtmäßigkeit einer AVE kommt es nicht auf einzelne Abwägungselemente an, sondern darauf, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die AVE objektiv erfüllt waren (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213) .

    Die Aussetzungspflicht besteht entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts im Fall der Entscheidungserheblichkeit auch in einem Verfahren nach § 98 ArbGG (grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 119 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Damit eine AVE über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügt, muss sich der jeweilige Minister oder Staatssekretär vor ihrem Erlass zustimmend mit der AVE befasst haben (umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

    Derartige Einschränkungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 195, BAGE 156, 213) .

    Für eine Verfassungswidrigkeit von § 11 TVG und der darauf beruhenden TVG-DVO gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132 ff., BAGE 156, 213 ) .

    Verfahrensgegenstand eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG ist eine bestimmte Rechtsverordnung oder die Wirksamkeit der AVE eines bestimmten Tarifvertrags (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132 ff., BAGE 156, 213) .

    Auf das vom Gesetzgeber als zu "starr" empfundene 50-Prozent-Quorum nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 ff., BAGE 156, 213) als Tatbestandsvoraussetzung wurde bei der Neufassung verzichtet.

    Soweit auf dieser Ebene schon eine parlamentarisch kontrollierte Entscheidung getroffen wurde, spricht der erste Anschein dafür, dass eine normsetzende Maßnahme des Ministeriums, die darauf gerichtet ist, das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel zu erreichen, ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 f. mwN, BAGE 156, 213) .

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213) .

    bb) Auch § 5 Abs. 1 TVG nF verlangt für den Erlass einer AVE die Prüfung durch das BMAS, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, und - um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen - die zustimmende Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

    a) Bereits zu § 5 TVG aF wurde ein solcher Beurteilungsspielraum als Ausprägung des auch mit Rechtsetzungsakten der Exekutive typischerweise verbundenen normativen Ermessens angenommen und eine Gleichsetzung mit verwaltungsrechtlichen Maßstäben abgelehnt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 126 mwN, BAGE 156, 213) .

    Durch die Stellungnahme- und Einspruchsrechte, wie sie in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 TVG geregelt sind, ist eine verfahrensmäßige Absicherung der Interessenabwägung gegeben, die eine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass das BMAS seinen weiten Beurteilungsspielraum sachgerecht nutzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 127 mwN, aaO) .

    Im Rahmen des nach § 98 Abs. 3 Satz 1, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG geltenden eingeschränkten Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatzes hat das Gericht insoweit alle Tatsachen zu erforschen, die nach seiner Ansicht in Bezug auf den Verfahrensgegenstand entscheidungserheblich sind (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87, BAGE 156, 213) .

    Während das Erreichen der 50-Prozent-Quote nach früherem Recht Voraussetzung war, um überhaupt über das Bestehen eines öffentlichen Interesses iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF entscheiden zu können (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186, BAGE 156, 213) , führt die Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TVG nF zu einer gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses, ohne dass es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln würde (AR/Krebber aaO Rn. 12) .

    Es kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (vgl. umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 187 ff. mwN, BAGE 156, 213) .

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189, BAGE 156, 213) bereits ausführlich dargelegt, dass diese Aussage für die frühere Rechtslage nicht zutraf.

    Stets erforderlich ist aber eine Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren statistischen Materials (vgl. zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 200 mwN, BAGE 156, 213) .

    Dass am Urlaubskassenverfahren selbst ein öffentliches Interesse besteht, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129, BAGE 156, 213) .

    Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (zB BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, BAGE 156, 213) .

    bb) § 5 Abs. 1a TVG verlangt für den Erlass einer AVE ebenfalls die abschließende Gesamtbeurteilung durch das BMAS, ob ein öffentliches Interesse besteht, und die zustimmende Befassung durch den zuständigen Minister oder Staatssekretär, um eine ausreichende demokratische Legitimation herbeizuführen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213) .

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Zweck des SokaSiG ist nach der Gesetzesbegründung die Sicherung des Fortbestands der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 213 und 289) die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Fassungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgestellt hatte (BT-Drs. 18/10631 S. 3) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Unschädlich ist, dass sowohl die AVE VTV 2013 I als auch die AVE VTV 2013 II vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurden und dass der VTV vom 3. Mai 2013 idF vom 3. Dezember 2013, durch den der VTV vom 3. Mai 2013 abgelöst wurde, mit Bekanntmachung vom 17. März 2014 rückwirkend ab 1. Januar 2014 ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 ff.) .

    Zur Klarstellung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig war, da das die AVE erlassende BMAS seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 39) .

    Das Verfahren kann grundsätzlich auch hinsichtlich bereits außer Kraft getretener AVE oder VO eingeleitet werden, sofern der jeweilige Antragsteller weiterhin ein rechtlich anerkennenswertes Feststellungsinteresse an einer entsprechenden Entscheidung darlegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 40) .

    a) Nach § 98 Abs. 1 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die AVE oder VO oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41 bis 52) .

    Dies wird gesetzessystematisch dadurch bestätigt, dass die Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG gleichrangig neben der nach Abs. 6 steht und nur letztere eine klagweise Inanspruchnahme voraussetzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55) .

    Hierzu gehören die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, die Antragsteller sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 bis 85) .

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87 bis 93) .

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95 bis 116) .

    Das Verfahren ist nicht nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, da es auf die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer der tarifvertragschließenden Parteien nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118 bis 122) .

    schlechthin unvertretbar oder unverhältnismäßig und damit das ihm zustehende normative Ermessen bei Rechtssetzungsakten überschritten wäre (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 bis 131) .

    habe das Vorliegen eines öffentlichen Interesses nicht geprüft, sondern nur festgestellt, sodass ein Abwägungsausfall vorliege, verkennen sie, dass etwaige Mängel im Abwägungsvorgang irrelevant wären, da es nur darauf ankommt, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135) .

    In einer Gesamtschau kann nicht angenommen werden, dass die äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis des Beteiligten zu 2. überschritten wären (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 131) .

    Anderweitige Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzung der AVE VTV 2012 nach dem TVG bzw. der TVG-DVO bestehen nicht (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133 bis 137) .

    Dies ergibt eine Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 186 bis 200) .

    insoweit gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) erhobenen Einwendungen sind nicht überzeugend.

    aa) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, deutet schon der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF darauf hin, dass bei der Ermittlung der Großen Zahl die Große Einschränkungsklausel nicht zu berücksichtigen ist.

    dd) Dass es, anders als vom Beteiligten zu 3. erneut vorgetragen, im Hinblick auf Nachbindung und Nachwirkung eines Tarifvertrags durchaus von tarifrechtlicher Relevanz ist, ob schon dessen Geltungsbereich beschränkt ist oder ob sein "Anwendungsbereich" durch eine Einschränkungsklausel bei der AVE begrenzt wird, hat der Senat bereits ausgeführt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 197) .

    Der Senat hat - anders als die Ausführungen der Beteiligten zu 6. offenbar glauben machen sollen - in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) auch nicht den VTV kritisiert oder das Instrument der AVE als solches infrage gestellt, sondern lediglich verlangt, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine AVE eingehalten werden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, dass die in der Begründung zu Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vertretene Auffassung, bereits bisher sei bei der Ermittlung der 50 %-Quote berücksichtigt worden, "wenn der besondere Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung nur für einen Teil des Geltungsbereichs erfolgt" (BT-Drs. 18/1558 S. 48) , unzutreffend ist.

    Den Ausführungen des Senats zur Entstehungsgeschichte von § 5 TVG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 199) stellt die Beteiligte zu 6. keine substantiierten Einwendungen entgegen.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 208 bis 217) Bezug genommen, der eine entsprechende Konstellation betrifft.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 206) darauf hingewiesen, dass dies schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es sonst von Zufälligkeiten wie dem Zeitpunkt der Einleitung und der Dauer eines Verfahrens nach § 98 ArbGG abhängen würde, ob die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer AVE festgestellt wird.

    im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -) .

    entgegenstünde (- 10 ABR 33/15 - Rn. 139 bis 181) .

    Auf die gegen das Erfordernis der aktenkundigen Dokumentation der Ministerbefassung (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 bis 169) geäußerten Bedenken des Beteiligten zu 2.

    Soweit ausnahmsweise die Exekutive damit betraut ist, handelt es sich um einen Sonderfall, der die herausgehobene Bedeutung der Maßnahme für die Behörde unterstreicht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 156) .

    hat die AVE eines Tarifvertrags nach § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG aF auch dann besondere Bedeutung, wenn es sich "nur" um einen Änderungstarifvertrag zu einem bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag handelt, weil selbst bei einer nur geringfügigen Änderung eines bereits für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags die - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 157) - Frage des öffentlichen Interesses erneut für den gesamten Tarifvertrag in der Fassung des jeweiligen Änderungstarifvertrags geprüft werden muss.

    Dass eine zustimmende Ministerbefassung die förmliche Zeichnung durch den Minister nicht erfordert, hat der Senat bereits klargestellt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 164) .

    erneut angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 (BVerfG 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148) hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 21. September 2016 bereits eingehend berücksichtigt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 ff.) .

    Dies hat der Senat im Beschluss vom 21. September 2016 im Einzelnen dargelegt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 178) .

    vertraut (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 173 bis 184) und es habe sich die Praxis im Baugewerbe auf die Wirksamkeit der AVE eingestellt.

    blendet bei seiner Argumentation überdies aus, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich durch den Erlass der Regelungen in §§ 3 ff. AEntG die Gleichwertigkeit der Normsetzung durch Rechtsverordnung und AVE bestätigt hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 158) , weshalb auch die Befassung des Ministers mit dem jeweiligen Normsetzungsakt jedenfalls im Grundsatz gleichwertig sein muss.

    die Ausführungen des Senats zur aktenkundigen Dokumentation einer Ministerbefassung offensichtlich falsch verstanden (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 165 ff.) .

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    Unschädlich ist, dass diese vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurde und auch vor diesem Zeitpunkt durch den VTV idF vom 17. Dezember 2012, der mit Bekanntmachung vom 29. Mai 2013 rückwirkend ab 1. Januar 2013 ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde, abgelöst wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 bis 38) .

    Zur Klarstellung ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig war, da das die AVE erlassende BMAS seinen ersten Dienstsitz in Berlin hat (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 39) .

    a) Nach § 98 Abs. 1 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die AVE oder die VO oder deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 41 bis 52) .

    Dies wird gesetzessystematisch dadurch bestätigt, dass die Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG gleichrangig neben der nach Abs. 6 steht und nur letztere eine klagweise Inanspruchnahme voraussetzt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 55) .

    Hierzu gehören die Behörde, die den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, die Antragsteller sowie die Tarifvertragsparteien, die den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag abgeschlossen haben (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 bis 85) .

    Diese Grundsätze gelten gemäß § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87 bis 93) .

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95 bis 116) .

    Das Verfahren ist nicht nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, da es auf die Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer der tarifvertragschließenden Parteien nicht entscheidungserheblich ankommt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 118 bis 122) .

    Nicht tarifgebundenen Arbeitgebern entstehen dadurch keine so großen Nachteile, dass die Entscheidung des Beteiligten zu 2. schlechthin unvertretbar oder unverhältnismäßig und damit das ihm zustehende normative Ermessen bei Rechtssetzungsakten überschritten wäre (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 124 bis 131) .

    Soweit die Beteiligten zu 24. bis 26. hiergegen einwenden, der Beteiligte zu 2. habe das Vorliegen eines öffentlichen Interesses nicht geprüft, sondern nur festgestellt, sodass ein Abwägungsausfall vorliege, verkennen sie, dass etwaige Mängel im Abwägungsvorgang irrelevant wären, da es nur darauf ankommt, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135) .

    In einer Gesamtschau kann nicht angenommen werden, dass die äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis des Beteiligten zu 2. überschritten wären (vgl. hierzu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 131) .

    Anderweitige Bedenken hinsichtlich der Erfüllung der weiteren verfahrensrechtlichen Voraussetzung der AVE VTV 2012 nach dem TVG bzw. der TVG-DVO bestehen nicht (dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133 bis 137) .

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 139 bis 181) Bezug genommen.

    b) Soweit die Beteiligten zu 24. bis 26. meinen, die Wirksamkeit der AVE VTV 2012 scheitere auch an einer fehlenden zustimmenden Befassung der Ministerin mit der Angelegenheit, übersehen sie, dass eine Befassung durch den zuständigen Staatssekretär ausreicht (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 163) .

    Dies ergibt eine Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF (dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 189 bis 200) .

    b) Die im vorliegenden Verfahren von den Beteiligten zu 3., 4. und 6. insoweit gegen den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) erhobenen Einwendungen sind nicht überzeugend.

    aa) Wie bereits im Senatsbeschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, deutet bereits der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF darauf hin, dass bei der Ermittlung der Großen Zahl die Große Einschränkungsklausel nicht zu berücksichtigen ist.

    dd) Dass es, anders als vom Beteiligten zu 3. erneut vorgetragen, im Hinblick auf Nachbindung und Nachwirkung eines Tarifvertrags durchaus von tarifrechtlicher Relevanz ist, ob schon dessen Geltungsbereich beschränkt ist, oder ob sein "Anwendungsbereich" durch eine Einschränkungsklausel bei der AVE begrenzt wird, hat der Senat bereits ausgeführt (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 197) .

    Der Senat hat - anders als die Ausführungen der Beteiligten zu 6. offenbar Glauben machen sollen - in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 -) auch nicht den VTV kritisiert, oder das Instrument der AVE als solches infrage gestellt, sondern lediglich verlangt, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für eine AVE eingehalten werden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 189) ausgeführt, dass die in der Begründung zu Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vertretene Auffassung, bereits bisher sei bei der Ermittlung der 50 %-Quote berücksichtigt worden, "wenn der besondere Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung nur für einen Teil des Geltungsbereichs erfolgt" (BT-Drs. 18/1558 S. 48) , unzutreffend ist.

    Den Ausführungen des Senats zur Entstehungsgeschichte von § 5 TVG (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 199) stellt die Beteiligte zu 6. keine substantiierten Einwendungen entgegen.

    Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 208 bis 217) Bezug genommen, der eine entsprechende Konstellation betrifft.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - Rn. 206) darauf hingewiesen, dass dies schon deshalb nicht in Betracht kommt, da es sonst von Zufälligkeiten, wie dem Zeitpunkt der Einleitung und der Dauer eines Verfahrens nach § 98 ArbGG abhängen würde, ob die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer AVE festgestellt wird.

    im Rechtsbeschwerdeverfahren, er habe über diese Zahlen schon zum Zeitpunkt der AVE-Antragstellung verfügt, steht im offenen Widerspruch zu seinen Ausführungen in mehreren Anhörungsrügeverfahren betreffend die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - und - 10 ABR 48/15 -) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Eine nationale Maßnahme betrifft die Durchführung des Rechts der Union iSv. Art. 51 Abs. 1 der Charta, wenn mit ihr die Durchführung einer Bestimmung des Unionsrechts bezweckt wird oder wenn es eine Regelung des Unionsrechts gibt, die für den fraglichen Bereich spezifisch ist bzw. ihn beeinflussen kann (EuGH 10. Juli 2014 - C-198/13 - [Julian Hernández ua.] Rn. 37; BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 103, BAGE 156, 213) .
  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    (1) Die Rechtmäßigkeit einer AVE als Rechtsetzungsakt eigener Art ist grundsätzlich von Amts wegen zu überprüfen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 133, BAGE 156, 213; 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, BAGE 149, 84) .

    aa) Am 21. September 2016 hatte der Senat die AVE der in § 7 Abs. 3, Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 9 SokaSiG bezeichneten Verfahrenstarifverträge für unwirksam erklärt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 169 ff., BAGE 156, 289) .

    Die genannten Beschlüsse des Senats stammen vom 21. September 2016 (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) .

    (2) Die beteiligten Rechtskreise hatten nicht erwartet, dass der Senat die AVE der in § 7 Abs. 3, Abs. 7, Abs. 8 und Abs. 9 SokaSiG bezeichneten Verfahrenstarifverträge für unwirksam erklären würde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 169 ff., BAGE 156, 289; Thüsing NZA-Beilage 1/2017, 3: "Paukenschlag") .

    (2) Die Annahme des Normgebers der AVE VTV 2008 bis 2014, es habe ein öffentliches Interesse an der AVE der jeweils betroffenen Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe bestanden, hat der Senat in den Beschlüssen vom 21. September 2016 und 25. Januar 2017 nicht beanstandet (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129 ff., BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 111 ff., BAGE 156, 289; 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 58 ff., 99; 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 - Rn. 42 ff.) .

    Da die AVE VTV 2015 und die AVE VTV 2016 auf der Grundlage des § 5 TVG nF ergangen waren, war nicht einmal ansatzweise Raum für "belastbare" Prognosen aufgrund der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016, die nach § 5 TVG aF ergangene Allgemeinverbindlicherklärungen betrafen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289; aA offenbar Thüsing NZA-Beilage 1/2017, 3, 4) .

    Bis zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) entsprach es der weit überwiegenden Rechtsansicht, dass diese Fassungen des VTV wirksam für allgemeinverbindlich erklärt worden waren.

    (aa) Wegen der Erga-omnes-Wirkung der Beschlüsse des Senats vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213; - 10 ABR 48/15 - BAGE 156, 289) und vom 25. Januar 2017 (- 10 ABR 34/15 - - 10 ABR 43/15 -) erstreckten sich die Rechtsnormen des VTV in den aus § 7 Abs. 3 bis Abs. 9 iVm. den Anlagen 28 bis 34 SokaSiG ersichtlichen Fassungen zu keinem Zeitpunkt durch AVE auf tariffreie Arbeitgeber.

    (a) Die durch eine AVE bewirkte Normerstreckung ist vergleichbar mit den rechtlichen Wirkungen einer Rechtsverordnung (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213) .

    Er konnte außerdem nicht feststellen, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber bei Erlass der AVE nicht weniger als 50 vH der unter den Geltungsbereich des VTV fallenden Arbeitnehmer beschäftigten, weil das BMAS von einer ungeeigneten Schätzgrundlage für die Bestimmung der Großen Zahl ausgegangen war (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 138 ff., 185 ff., 201 ff., BAGE 156, 213) .

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang betont, für die Bestimmung der Großen Zahl und eine etwaige Korrektur der sich aus der Großen Einschränkungsklausel ergebenden Fehler könnten nur die im Zeitpunkt der ministeriellen Entscheidung objektiv zur Verfügung stehenden und bereits verwertbaren Informationen berücksichtigt werden (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 206, aaO; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 190, aaO) .

    Dass die Allgemeinverbindlicherklärungen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen die EMRK verstießen und auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Vereinbarkeit der AVE mit Unionsrecht nicht geboten sei, hat der Senat ausdrücklich klargestellt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 94 ff., aaO; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 77 ff., aaO) .

    Das BMAS hatte das öffentliche Interesse beim Erlass der AVE VTV 2008, der AVE VTV 2010 und der AVE VTV 2014 zu Recht bejaht und § 24 VwVfG zutreffend nicht angewandt (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 123 ff., 132 ff., aaO; 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 106 ff., 115 ff., aaO) .

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Unterfällt ein Sachverhalt nicht dem Unionsrecht und geht es auch nicht um die Anwendung nationaler Regelungen, mit denen Unionsrecht durchgeführt wird, ist der Gerichtshof nicht zuständig (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, BAGE 156, 213) .

    Als Anknüpfungspunkt kommt grundsätzlich das gesamte unionsrechtliche Primär- und Sekundärrecht in Betracht (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 98, aaO) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über

    In Betracht kommt z.B. Datenmaterial des Statistischen Bundesamts, des statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg oder der Investitionsbank Berlin - IBB - (vgl. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, juris Rn. 200 ff. zum vergleichbaren Fall der Ermittlung der "Großen Zahl" bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages).
  • BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung

    Unschädlich ist, dass diese vor Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF am 16. August 2014 erlassen wurde; unerheblich ist auch, wann die AVE außer Kraft getreten ist (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 36 ff., BAGE 156, 213) .

    Er macht geltend, durch die AVE in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 44 ff., BAGE 156, 213) .

    Sein Interesse an der begehrten Feststellung besteht deshalb weiterhin (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 58, BAGE 156, 213).

    und 6. (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 77 ff., BAGE 156, 213) .

    Diese setzt die Bestimmungen über die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung um, ohne über eigene Rechte im Zusammenhang mit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu verfügen (vgl. auch BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 84, BAGE 156, 213, zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien) .

    c) Ebenso wenig kam eine Beteiligung konkurrierender Tarifvertragsparteien in Betracht, da durch solche kein Antrag gestellt wurde (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 82, BAGE 156, 213) .

    Diese Grundsätze gelten gem. § 98 Abs. 3 Satz 1 ArbGG entsprechend im Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer AVE oder VO (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 86 ff., BAGE 156, 213) .

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht geboten (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 94 ff., BAGE 156, 213) .

    Die AVE ETV 2012 verfügt somit über die erforderliche hinreichende demokratische Legitimation (vgl. dazu umfassend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn 138 ff., BAGE 156, 213) .

    Die AVE ETV 2012 ist weder an Art. 80 Abs. 1 GG noch am Maßstab des § 24 VwVfG zu messen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 132, BAGE 156, 213) .

    Derartige Einschränkungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 195, BAGE 156, 213) , Einwendungen wurden von keinem Beteiligten erhoben.

    Dieser wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. grundlegend BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 123 ff., BAGE 156, 213) .

    Vielmehr ist auch im Fall eines bereits eingeschränkten Antrags auf AVE oder einer Einschränkung der AVE ohne Antrag durch das zuständige Ministerium auf den tariflichen Geltungsbereich abzustellen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 187 f. mwN, BAGE 156, 213) .

    Stets erforderlich ist aber eine Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren statistischen Materials (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 200, aaO) .

    Dies ist der Zeitpunkt des Erlasses der AVE (BAG 25. Januar 2017 - 10 ABR 34/15 - Rn. 85 f.; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 206, BAGE 156, 213) .

    Maßgeblich ist auch nicht, auf welchem Weg die für die ministerielle Entscheidung notwendigen Grundlagen ermittelt werden, sondern ausschließlich, ob die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 5 TVG aF, zu denen insbesondere das Erreichen der 50 %-Quote nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG aF zählte, vorlagen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 135, BAGE 156, 213).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 1/18

    Prozessuale Verfahrensart bei Streit über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 2/18

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 9 Sa 1171/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das

  • BAG, 23.02.2022 - 10 ABR 33/20

    Allgemeinverbindlicherklärung - Neuerlass - Heilung - Wach- und

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass

  • BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18

    Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund

  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 562/18

    Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen - SokaSiG

  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • LAG Hessen, 03.03.2017 - 10 Sa 1348/16

    Die Entscheidung des BAG über die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15

    Sozialkassen im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 322/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 68/16

    Anhörungsrüge

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

  • BAG, 08.05.2019 - 10 AZR 559/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

  • LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16

    VTV-Bau

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18

    Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 5 Sa 599/18

    Unwirksame Allgemeinverbindlicherklärung einer Tarifvertrages -

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 326/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17

    §§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

  • LAG Hessen, 08.08.2017 - 12 Sa 1068/16

    Teilnahme eines Betriebes mit dem Gegenstand der Montage von IT-Schaltschränken

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14

    Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17

    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 322/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2 - Streitgegenstand

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 567/17

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge

  • LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12

    Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15

    VTV Gerüstbau

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17

    §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16

    Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie

  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16

    Unterlassungsstrafbarkeit (Garantenstellung aufgrund Gesetz: keine rückwirkende

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18

    § 7 SokaSiG

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 1277/17

    Will der Bauarbeitgeber im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage bei einer

  • LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18

    Anforderungen an die Form einer Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsfolgen der

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 341/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

  • BGH, 15.12.2021 - 1 StR 342/21

    Betrug durch Unterlassen (Bestehen der Pflicht zur Offenbarung von Tatsachen

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe;

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 9/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2012

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17

    SokaSiG

  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls

  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R

    Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der

  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 12 Sa 421/17

    VTV, SokaSiG

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSig

  • ArbG Wiesbaden, 28.03.2017 - 12 Ca 678/16

    Solo-Selbständige sind keine Arbeitgeber im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 1 TVG.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1536/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
  • LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Einziehung von Beiträgen durch das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Normenkontrollantrag; Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18

    Darlegungslast der Sozialkasse

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 9 Sa 999/17

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17

    Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden

  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 384/18

    Eisenschutzarbeiten an Schiffen - Bearbeitung von Rotorblättern

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 371/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18

    Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17

    1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1273/17

    1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17

    Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17

    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 15 BVL 5011/16

    Unzulässiger Feststellungsantrag zur Unwirksamkeit der

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 765/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1606/17

    Dem Rechtspfleger steht im Mahnverfahren zwar einerseits keine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17

    Allgemeinverbindlicherklärung; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

  • BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

  • BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 531/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18

    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17

    § 14 AEntG i.V.m. § 12 SokaSiG erfasst auch die Bürgenhaftung bei sog.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15

    Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 404/18

    Baugewerbe - Betrieb der Werkstatt für einen angeschlossenen Baubetrieb

  • LAG Hessen, 16.02.2018 - 10 Sa 1228/17

    Nach Inkrafttreten des SokaSiG können Bauarbeitgeber nicht ihre in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1316/17

    1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16

    Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 9 Sa 1394/17

    Teilnahme eines Abbrucharbeiten ausführenden Betriebes am Sozialkassenverfahren

  • LAG Hessen, 20.07.2018 - 10 Sa 1545/17

    § 7 SokaSiG, §§ 15, 18 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17

    Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge über die Förderung der beruflichen

  • LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18

    Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 764/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16

    Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 760/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 762/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 18.01.2019 - 10 Sa 501/18

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 758/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 761/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 11 Sa 385/16

    Sozialkassenverfahren - Bürgenhaftung

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 766/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 763/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war

  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17

    1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18

    Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17

    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 17 BVL 5002/17

    Allgemeinverbindlichkeit der Ausbildungstarifverträge des

  • LAG Hessen, 17.12.2021 - 10 Sa 403/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 931/18

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 02.03.2018 - 10 Sa 1248/17

    Das Aufstellen von Freiflächensolaranlagen fällt grundsätzlich unter § 1 Abs. 2

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 14 Sa 989/17

    Gewerbliche Tätigkeit; Gewinnerzielungsabsicht; Sanierung eines Schlosses;

  • LAG Hessen, 16.11.2018 - 10 Sa 1579/17
  • LAG Hessen, 15.11.2018 - 9 Sa 1415/16
  • LAG Hessen, 19.10.2018 - 10 Sa 109/18

    Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw.

  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 904/17

    Rechtmäßige Anspruchnahme des Bürgen nach § 14 AEntG

  • LAG Hessen, 14.11.2017 - 12 Sa 1426/16

    § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 2 Sa 1011/18

    Sozialkasse des Baugewerbes - Mindestbeiträge - Kühldeckenmontage - keine

  • LAG Hessen, 04.09.2018 - 12 Sa 1464/16

    Sozialkassenverfahren im Bauverfahren

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    Zugehörigkeit eines Fertiggaragen aus Beton herstellenden Betriebes zum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 10 Sa 1543/16

    Vortrag nach Versäumnisurteil - Berufungsbegründung

  • ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22
  • LAG Hessen, 12.03.2021 - 10 Sa 1079/20
  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17

    Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ;

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
  • LAG Hessen, 27.07.2018 - 10 Sa 199/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 10 Sa 1550/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt einen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 9 Sa 67/18

    Wirksamkeit des SokaSiG

  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 168/22
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 301/18

    Rückwirkung von belastenden Gesetzen

  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2022 - 15 Ca 770/22
  • ArbG Düsseldorf, 17.05.2022 - 4 Ca 368/22
  • ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 469/22
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2022 - 12 Ca 154/22
  • ArbG Düsseldorf, 23.05.2022 - 14 Ca 581/22
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17
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