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   BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69   

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BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 (https://dejure.org/1969,695)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 (https://dejure.org/1969,695)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 (https://dejure.org/1969,695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl - Gesamtbetriebsrat - Wahl des Vorsitzenden - Antragsschrift im Beschlußverfahren - Unterzeichnender Personenkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1970, 449
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
    Die Verkennung des Betriebsbegriffs gemäß § 3 BetrVG durch den Wahlvorstand führt nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit einer Wahl (Bestätigung der Rspr.d erk.Senats in BAG 15, 235 C240J = AP Nr» 6 zu § 3 BetrVG; AP Nr» 5 zu § 3 BetrVG).

    Sowohl die Anträge der Beteiligten als auch der erkennende Teil einer Entscheidung im Beschlußverfahren sind jedoch auslegungsfähig (vgl» BAG 4, 181 [182] = AP Nr» 26 zu § 2 ArbGG; BAG AP Nr» 1 zu § 80 ArbGG; AP Nr» 4 zu § 4 BetrVG; AP Nr» 5 zu § 16 BetrVG; BAG 14, 164 [166] = AP Nr» 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; ähnlich BAG 15, 235 [236] = AP Nr» 6 zu § 3 BetrVG)» Im Streitfall ist aus der Beschwerdebegründung zu entnehmen - durch die Erklärungen des Vertreters des Antragstellers vor dem Senat ist das zudem noch zur Gewißheit klargestellt worden -, daß mit dem von dem Antragsteller in der Beschwerdeinstanz gestellten Hauptantrag der von ihm in der ersten Instanz gestellte Antrag erläutert und ergänzt werden sollte- Der Antragsteller will damit in dem Beschlußverfahren nicht nur die Wahl des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats uni seines Stellvertreters anfechten, sondern in erster Linie die Feststellung der Nichtigkeit hinsichtlich der Bildung des Gesamtbetriebsrats erreichen, und zwar im wesentlichen mit der Begründung, der gemein same Betriebsrat der Betriebe L> â- .

    Selbst wenn eine Verkennung des Betriebsbegriffs anzunehmen wäre, so könnte das nach der Rechtsprechung des erkennen den Senats nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit einer Wahl begründen (BAG 14, 82 = AP Nr» 5 zu § 3 BetrVG; BAG 15, 235 C240] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG)» Eine Nichtigkeit kommt nur bei ganz groben und offensichtlichen Verstößen in 170 Betracht.

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 3/56

    Bildung des Aufsichtsrates - Zuständigkeit der ArbG - Antrag - Auslegung

    Auszug aus BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
    Sowohl die Anträge der Beteiligten als auch der erkennende Teil einer Entscheidung im Beschlußverfahren sind jedoch auslegungsfähig (vgl» BAG 4, 181 [182] = AP Nr» 26 zu § 2 ArbGG; BAG AP Nr» 1 zu § 80 ArbGG; AP Nr» 4 zu § 4 BetrVG; AP Nr» 5 zu § 16 BetrVG; BAG 14, 164 [166] = AP Nr» 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; ähnlich BAG 15, 235 [236] = AP Nr» 6 zu § 3 BetrVG)» Im Streitfall ist aus der Beschwerdebegründung zu entnehmen - durch die Erklärungen des Vertreters des Antragstellers vor dem Senat ist das zudem noch zur Gewißheit klargestellt worden -, daß mit dem von dem Antragsteller in der Beschwerdeinstanz gestellten Hauptantrag der von ihm in der ersten Instanz gestellte Antrag erläutert und ergänzt werden sollte- Der Antragsteller will damit in dem Beschlußverfahren nicht nur die Wahl des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats uni seines Stellvertreters anfechten, sondern in erster Linie die Feststellung der Nichtigkeit hinsichtlich der Bildung des Gesamtbetriebsrats erreichen, und zwar im wesentlichen mit der Begründung, der gemein same Betriebsrat der Betriebe L> â- .
  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

    Auszug aus BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
    Sowohl die Anträge der Beteiligten als auch der erkennende Teil einer Entscheidung im Beschlußverfahren sind jedoch auslegungsfähig (vgl» BAG 4, 181 [182] = AP Nr» 26 zu § 2 ArbGG; BAG AP Nr» 1 zu § 80 ArbGG; AP Nr» 4 zu § 4 BetrVG; AP Nr» 5 zu § 16 BetrVG; BAG 14, 164 [166] = AP Nr» 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; ähnlich BAG 15, 235 [236] = AP Nr» 6 zu § 3 BetrVG)» Im Streitfall ist aus der Beschwerdebegründung zu entnehmen - durch die Erklärungen des Vertreters des Antragstellers vor dem Senat ist das zudem noch zur Gewißheit klargestellt worden -, daß mit dem von dem Antragsteller in der Beschwerdeinstanz gestellten Hauptantrag der von ihm in der ersten Instanz gestellte Antrag erläutert und ergänzt werden sollte- Der Antragsteller will damit in dem Beschlußverfahren nicht nur die Wahl des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats uni seines Stellvertreters anfechten, sondern in erster Linie die Feststellung der Nichtigkeit hinsichtlich der Bildung des Gesamtbetriebsrats erreichen, und zwar im wesentlichen mit der Begründung, der gemein same Betriebsrat der Betriebe L> â- .
  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
    Selbst wenn eine Verkennung des Betriebsbegriffs anzunehmen wäre, so könnte das nach der Rechtsprechung des erkennen den Senats nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit einer Wahl begründen (BAG 14, 82 = AP Nr» 5 zu § 3 BetrVG; BAG 15, 235 C240] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG)» Eine Nichtigkeit kommt nur bei ganz groben und offensichtlichen Verstößen in 170 Betracht.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
    chts ist bei einer Anfechtung von innerhalb des Betriebsrats nach § 27 BetrVG erfolgten Wahlen die Vorschrift des § 18 BetrVG entsprechend anzuwenden (BAG 2, 182 AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG; AP Nr» 2, 3, 4, 5 und 8 zu § 27 BetrVG).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69
    des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats und seines Stellvertreters aufzufassen sind» Auch, im arbeitsgerich.tlich.en Beschluß verfahren muß ein Rechtsschutzinteresse vorliegen ;st.Rspr«d. erkennenden Senats; vgl» BAG 288 [291] = AP Nr» 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 [270] = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG; AP Nr» 9 zu § 81 ArbGG)« Ob ein Rechtsschutzinteresse gegeben ist, muß von Amts wegen und auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz geprüft werden«.
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    a) Die ein Verfahren nach § 81 Abs. 1 Halbs. 2 ArbGG einleitende Antragsschrift bedarf nach dem auch im Beschlussverfahren anwendbaren § 130 Nr. 6 ZPO der eigenhändigen Unterschrift der den Schriftsatz verantwortenden Person (vgl. BAG 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrVG § 3 Nr. 10) .
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Für das Betriebsverfassungsrecht entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG 27, 359; 30, 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - = AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG 1972, sowie vom 25. November 1980, aaO; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 83; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 23; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 11; a. A. GK-Kraft, BetrVG, Stand Mai 1979, § 4 Anm. 7).
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    "Die Gegenmeinung" verkenne, "daß die konstituierende Sitzung nur ein interner Vorgang der Geschäftsführung" sei (vgl. zum BetrVG 1952 BAG Beschluß vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 -, AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Im Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls die Auffassung vertreten, daß mehrere Unternehmen einen Betrieb bilden können (BAG Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 5. Dezember 1975 - 1 ABR 8/74 - BAG 27, 359, 364 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, unter III 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Dies gilt zunächst für das Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAGE 27, 359, aaO; 30, 12, aaO, BAG Beschlüsse vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972 sowie vom 7. August 1986 - BAGE 52, 325 = EzA § 4 BetrVG Nr. 5).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung des gemeinsamen Betriebs schließen, z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 - nicht veröffentlicht; vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; vom 5. Dezember 1975, BAG 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; vom 17. Januar 1978, BAG 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972 und vom 23. September 1982, BAG 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz, BAG Urteile vom 4. Juli 1957, BAG 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; vom 23. März 1984, BAG 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969 und vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), wobei der Siebte und Zweite Senat gemeint haben, die einheitliche Leitung müsse nicht ausdrücklich in vertraglichen Abmachungen der beteiligten Unternehmen geregelt sein.
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in einer Reihe von Entscheidungen wiederholt betont, es sei für die Zusammenarbeit in einem Betrieb erforderlich, daß die beteiligten Unternehmen eine rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Führung eines einheitlichen Betriebs schließen, z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden oder andere Rechtsformen der Zusammenarbeit vereinbaren (BAG Beschlüsse vom 5. April 1963 - 1 ABR 7/62 -, nicht veröffentlicht; vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; BAGE 27, 359 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972; BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 108/78 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972; zum Betriebsbegriff im Kündigungsschutzgesetz BAGE 4, 203 = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; BAGE 45, 259 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969; BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - EzA § 1 KSchG 1969 Nr. 41 = NZA 1986, 600).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des BAG vom 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 - BAGE 26, 286 -, vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG und vom 04.07.1957 - 2 AZR 86/55 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG lag ein besonderer Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbar ist.
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

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  • LAG Sachsen, 26.08.2010 - 5 TaBV 9/10

    Betriebsratswahl aufgrund eines durch arbeitgeberseitige Organisationsänderungen

    Dies gilt grundsätzlich auch für den beim Arbeitsgericht zu stellenden Antrag zur Anfechtung einer Betriebsratswahl (BAG, Beschluss vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 -).
  • LAG Köln, 27.07.2020 - 9 TaBV 27/20

    Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86

    Führen eines Betriebes oder Verfolgen eines unternehmerischen Zwecks in

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 7/86
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