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   BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69   

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BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69 (https://dejure.org/1970,667)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1970 - 3 AZR 479/69 (https://dejure.org/1970,667)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 (https://dejure.org/1970,667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftspflicht - Nebentätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch des AG, Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 86
  • DB 1971, 50
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages -

    Auszug aus BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69
    c) Die Klägerin hat vorgetragen, sie nabe allen Anlaß zu der Annahme, aaß der Beklagte fur die Pirma M auf 107 eigene Rechnung eine Beratungstatigkeit ausgeuht habe Die Klägerin hat die im angefochtenen Urteil naher bezeichneten Umstande genannt, auf die sie ihre Vermutungen gründet und die es - gerade auch im Hinblick auf das Verhalten des Beklagten m diesem Rechtsstreit - m hohem Maße wahrscheinlich machen, daß die Annahme der Klägerin zutrifft d) Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage hat das Landesarbeitsgericht zu Recht den Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Rechnungslegung bejaht Für den Auskunftsanspruch kann auf die bishenge Rechtsprechung -verwiesen werden (vgl» z B BAG AP Nr. 12 zu § 24-2 BGB Auskunftspflicht [zu XI], AP Nr. 24 zu § 7- HGB [zu IV l] mit Hinweisen) Was dort für den Fall des nach-verträglichen Vettbewerbsverbots gesagt ist, gilt m gleicher Weise für das hier m Rede stehende Wettbet erbs-veibot wahrend des bestehenden Arbeits verhälthisses (so schon BAG AP Nr« 1 zu § 306 BGB [zu 1 5 ] ) Besteht aber eine Auskunftspflicht des Beklagten über seine etwaige Konkurrenztatigkeit, dann muß der Beklagte im Hinblick auf die mit der vorliegenden Stufenklage verfolgten Zahlungsansprüche über die von ihm getätigten Geschäfte auch Rechnung legen» Diese Verpflichtung ist m der Auskunftspflicht sinngemäß mitenthalten und rechtfertigt sich m Fallen der vorliegenden Art, m der die m Anspruch genommene Partei "naher an der Sache" ist, ebenfalls aus § 242 BGB (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Auskunftspflicht) e) Hiernach ist es entgegen der Ansicht der Revision bedeutungslos, ob die Firma M "Kundin" der Klägerin gewesen ist oder nicht Auf dem Gebiet der Betrieb sratj.onalisierung durfte der Beklagte der Klägerin überhaupt /eine Konkurrenz machen, auch nicht bei solchen Firmen, die bis dahin nxcht Kundinnen der Klägerin waren Etwas anderes konnte nur dann gelten, wenn die Parteien verabredet nauten, daß dem Arbeitnehmer ausschließlich verboten sei, mxt Kunden dos Arbeitgebers eigene Geschäfte zu machen, und er für Nichtkunden tätig werden dürfe Hierfür bietet aber aer Vertrag vom 9 Oktober 1967 keinen Anhaltspunkt 3 Die Revision wendet sich schließlich auch zu Unrecht gegen die Kostenentscheidung des Landesarbeitsgerichts , Wie schon die Klageschrift ergibt, stand von vornherein die angebliche Konkurrenztatigkeit des Beklagten für die Firma H im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits Wenn unter diesen Umstanden das Landosarbeitsgencht den ursprünglich weitergehenden Teil des Klageantrags - wie sich aus der Beibehaltung des vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwerts ergibt - praktisch nicht bewertet hat, so ist das mit Rücksicht auf § 92 Abs. 2 2P0 nicht zu beanstanden â- überdies hat das Landesarbeitsgericht seine Kostenentscheiduag (zu Lasten des Beklagten) hinsichtlich des nicht mehr weiterverfolgten Teiles der Klage auf § 91 a ZPO gestutzt, ohne daß ihm dabei Rechtsfehler unterlaufen sind geso Dr" Stumpf Hilger Dr Groninger.
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    dd) Der Arbeitgeber wird durch vorstehendes Normverständnis nicht rechtlos gestellt; ihm bleibt unbenommen, nach § 61 Abs. 1 Halbs. 1 HGB Schadensersatz zu verlangen, dessen Geltendmachung durch ein Auskunftsverlangen vorbereitet werden kann (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5) .
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1979 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 110/90 - nicht veröffentlicht).

    Der erkennende Senat hat auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verletzung von Wettbewerbsverboten verwiesen, nach der Auskunft über die jeweilige Tätigkeit verlangt werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer Vertragsverletzung gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (ständige Rechtsprechung BAG 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - BAGE 65, 250; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 346).

    Besteht zwischen den Parteien eine Sonderverbindung, insbesondere ein Vertragsverhältnis, dann reicht es aus, daß mit der Auskunftsklage auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6; 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 35 = EzA BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 1, zu I der Gründe; BGH 7. Dezember 1988 - IV a ZR 290/87 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15

    Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen

    Kann der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit dartun, dass sein Arbeitnehmer ihm während des bestehenden Arbeitsverhältnisses unerlaubte Konkurrenz gemacht hat, dann ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die von ihm getätigten Geschäfte Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auch über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens ein Wettbewerbsverbot ein, denn dies entspricht der Treuepflicht des Arbeitnehmers (st. Rspr. vgl. BAG 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7 = EzA HGB § 60 Nr. 2; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).

    Damit hat der Beklagte auf eigene bzw. fremde Rechnung Dienstleistungen für einen Dritten erbracht, der im selben Marktsegment tätig war wie die Klägerin (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 16. Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Treuepflicht Nr. 1; HWK/Thüsing 2. Aufl. § 611 BGB Rn. 361; Schaub ArbR-Hdb. § 57 Rn. 26).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Aufgrund der Sonderbeziehung genüge eine recht geringe Wahrscheinlichkeit für die Wettbewerbsverletzung (BAG 19. April 1967 - 3 AZR 347/66 - zu II 4 der Gründe; bestätigt durch BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - zu 2 d der Gründe) .
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Verlangt wird insoweit grundsätzlich eine hohe Wahrscheinlichkeit (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - zu 2 c und d der Gründe) .
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06

    Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 61 HGB (vgl. BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

    Mit der Wettbewerbsenthaltung des Arbeitnehmer im Marktbereich des Arbeitgebers soll gerade erreicht werden, daß dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen steht (vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [zu 2a der Gründe]; BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht [zu III 3 der Gründe]; beide mit weiteren Hinweisen).

    Ersterenfalls hätte er damit in unerlaubter Eigengeschäftsführung ein Geschäft des Beklagten besorgt, was ihn gemäß § 687 Abs. 2 in Verbindung mit § 681 Satz 2, § 666 , § 667 BGB zur Auskunft und Rechnungslegung und zur Herausgabe des aus der unerlaubten Eigengeschäftsführung Erlangten verpflichten würde (vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [zu 2 b der Gründe] und BAG AP Nr. 3 zu § 687 BGB [zu II 1 der Gründe]).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    aa) Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das während des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot, stehen dem Arbeitgeber eine Reihe von Rechten zu, insbesondere ua. der Anspruch auf Schadenersatz wegen Vertragsverletzung und der Anspruch auf Herausgabe des durch die vertragswidrige Handlungsweise Erlangten; entsprechende Rechte räumen dem Arbeitgeber §§ 60, 61 HGB ein (vgl. BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69- Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

  • OLG Frankfurt, 11.08.2020 - 12 U 21/20

    Auskunft- und Schadenersatzansprüche gegen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14

    Stufenklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Auskunftsanspruch

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 110/90

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Tarifvertragliche

  • LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09

    Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des

  • LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19

    Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2010 - 9 Sa 181/10

    Vergütungsanspruch eines Vertriebsmitarbeiters im Leasinggeschäft bei variabler

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

  • OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20

    Auskunft-/Schadenersatzansprüche gegen ex Geschäftsführer

  • LAG Hessen, 14.05.1986 - 10 Sa 946/84

    Auskunftsanspruch hinsichtlich einer Wettbewerbstätigkeit; Darlegung der

  • LAG Hessen, 04.05.1986 - 10 Sa 946/84

    Auskunftsanspruch: Verletzung der Treuepflicht durch Wettbewerbstätigkeit

  • LAG Nürnberg, 04.10.2013 - 1 Sa 663/12

    Schadenersatz - Wettbewerbsverstoß - Kausalität

  • BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 537/87

    Auskunftspflicht eines beamteten Arztes über seine Einnahmen aus privater

  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
  • LAG Köln, 17.01.2002 - 5 Sa 1141/01

    Konkurrenzverbot; Auskunft

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