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   BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97   

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https://dejure.org/1998,3049
BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97 (https://dejure.org/1998,3049)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1998 - 4 AZR 564/97 (https://dejure.org/1998,3049)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 564/97 (https://dejure.org/1998,3049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bibliotheksurteile.de

    Eingruppierung bei Leitung einer Teilbibliothek II | Arbeitsrecht, Kommunale Bibliothek

  • Judicialis

    BAT-O § 22; ; BAT-O § 23; ; Anlage 1 a zum BAT-O VergGr. IV b Fallgr. 10; ; VergGr. IV a Fallgr. 6 (Angestellte im gehobenen Bibliotheks- oder Archivdienst)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin (FH) an "Hauptbibliothek für Erwachsene" eines Berliner Bezirks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 480
  • NZA-RR 1999, 443
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 22.05.1997 - 16 Sa 5/97

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97
    Landesarbeitsgericht Berlin - 16 Sa 5/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Mai 1997 - 16 Sa 5/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 26.05.1976 - 4 AZR 245/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97
    Es ist zwar richtig, daß die Tarifvertragsparteien bei den speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für Angestelle in Büchereien vom verkehrsüblichen allgemeinen Begriff einer Bücherei oder Bibliothek ausgehen, das heißt, von einer Sammlung von Büchern von nicht ganz unerheblicher Größe und unabhängig von ihrem Zweck (Urteil des Senats vom 26. Mai 1976 - 4 AZR 245/75 - BAGE 28, 114 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 564/97
    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Senats vom 8. Oktober 1997 (- 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23 b BAT = ZTR 1998, 31 f.) ist abwegig.
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Bei den wissenschaftlichen Bibliotheken überwiegen die wissenschaftliche Literatur und ihre Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 564/97 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 10).

    Für öffentliche Büchereien ist die uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit charakteristisch (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 564/97 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 10; so auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT VergO BL Bd. 1 Teil I - Allg. Teil Erl. 134).

    Der Begriff der "öffentlichen Bibliothek", der benutzerbezogen zu sehen ist, impliziert, dass die Bibliothek für die gesamte Öffentlichkeit vorgesehen ist und nicht nur für Teile von ihr (vgl. Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 564/97 - aaO).

  • LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01

    Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche

    Zwar spricht dafür, daß die Tarifvertragsparteien von den herkömmlichen bibliothekswissenschaftlichen Begriffen ausgehen, die für die wissenschaftliche Bibliothek besagen, in ihr überwiege die wissenschaftliche Literatur und ihre Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken (Hacker, Bibliothekarisches Grundwissen, 6. Aufl., S. 21 f.; BAG, Urteil vom 21.10.1998 - 4 AZR 564/97 in AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-O).

    Ebenso richtig ist, daß öffentliche Büchereien (früher: Volksbüchereien) ihre Aufgabe in Gemeinden, Kreisen und Städten erfüllen (Röttcher/Böttger/ Ankerstein, Basiskenntnis Bibliothek, 3. Aufl., S. 101), für sie die uneingeschänkte öffentliche Zugänglichkeit charakteristisch ist und zu ihren Voraussetzungen zählt, daß sie für die gesamte Öffentlichkeit einschließlich aller Altersgruppen uneingeschränkt bestimmt sind (BAG, Urteil vom 21.10.1998 - 4 AZR 564/97 a.a.O.).

    Erfolglos beruft sich die Beklagte demgegenüber auf die Entscheidung des BAG vom 21.10.1998 (4 AZR 564/97 in AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-O), die Ausführungen zu den Begriffen "öffentliche Bücherei" und "wissenschaftliche Bibliothek" enthält und der dortigen Klägerin die Höhergruppierung mit der Begründung versagt hat, ihre Beschäftigungsstelle erfülle die Begriffsmerkmale nicht: Die dortige Klägerin strebte die Vergütungsgruppe IVa/FG 6 an, die die Beschäftigung an einer öffentlichen Bücherei voraussetzt und damit im entscheidenden Punkt von der hier streitigen Vergütungsgruppe Vb/FG 16, 17 abweicht.

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 423/00

    Eingruppierung: Mediotheksassistentin

    In zunehmendem Maß bieten Büchereien nicht nur Printmedien, sondern auch andere Medien an, zB Schallplatten, Tonkassetten, Dia-Reihen und Videofilme, ohne ihren Charakter als Bücherei zu verlieren (vgl. dazu Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 564/97 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 10).
  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

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  • ArbG Magdeburg, 18.09.2013 - 3 Ca 3411/12

    Eingruppierung - Bibliothekar

    Charakteristisch für die öffentliche Bibliothek ist, dass diese für die gesamte Öffentlichkeit vorgesehen ist, allen Gruppen und Schichten der Bevölkerung einschließlich aller Altersgruppen Literatur zur Verfügung stellt und so der allgemeinen Information der allgemeinen, politischen und beruflichen Bildung sowie der Unterhaltung und den Freizeitinteressen der Bevölkerung insgesamt dient (BAG 11.02.2004 - 4 AZR 42/03, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 296; BAG 21.10.1998 - 4 AZR 564/97, BAT-O §§ 22, 23 Nr. 10).
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