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   BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09   

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BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09 (https://dejure.org/2009,2992)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 10 AZR 73/09 (https://dejure.org/2009,2992)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 (https://dejure.org/2009,2992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Erfüllung von Ausnahmetatbeständen im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe nach Zusammenfassung des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes und des Zentralheizungsbauer- und Lüftungsbauergewerbes zum Gewerbe "Installateur und ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; GG Art. ... 20 Abs. 3; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV/1986) und vom 20. Dezember 1999 (VTV/1999) § 1 Abs. 2 Abschn. I; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV/1986) und vom 20. Dezember 1999 (VTV/1999) § 1 Abs. 2 Abschn. II; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV/1986) und vom 20. Dezember 1999 (VTV/1999) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986; ; (VTV/1986) und vom 20. Dezember 1999 (VTV/1999) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 23; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986; ; (VTV/1986) und vom 20. Dezember 1999 (VTV/1999) § 1 Abs. 2 Abschn. VI; ; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986; ; (VTV/1986) und vom 20. Dezember 1999 (VTV/1999) § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Erfüllung von Ausnahmetatbeständen im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe nach Zusammenfassung des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes und des Zentralheizungsbauer- und Lüftungsbauergewerbes zum Gewerbe "Installateur und ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzung für die Erfüllung von Ausnahmetatbeständen im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe nach Zusammenfassung des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes und des Zentralheizungsbauer- und Lüftungsbauergewerbes zum Gewerbe "Installateur und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    aa) Allerdings ist ein Betrieb, der baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, nur dann aufgrund der Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV/1986 und VTV/1999 vom betrieblichen Geltungsbereich dieser Tarifverträge ausgenommen, wenn in ihm zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten ausgeübt werden, die einem der Ausnahmetatbestände des Ausnahmekatalogs zuzuordnen sind (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).

    Der Ausnahmekatalog soll verhindern, dass ein Arbeitsverhältnis von mehreren konkurrierenden Tarifverträgen erfasst wird oder dass in einem Betrieb, je nach Verbandszugehörigkeit der einzelnen Arbeitnehmer oder Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, mehrere Tarifverträge Anwendung finden (BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - aaO.).

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme des Beklagten am Urlaubskassenverfahren maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in seinem Betrieb oder in einer von ihm in Deutschland unterhaltenen selbständigen Betriebsabteilung iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV/1986 und VTV/1999 arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV/1986 und VTV/1999 fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Werden in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt, die sowohl als gewerblich bauliche Leistungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV/1986 und VTV/1999 als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII aufgeführten Gewerke anzusehen sind, kommt es für die Zuordnung des Betriebs aber darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen und für dieses typisch sind (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Elektrohandwerk Nr. 3; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA Bauindustrie Nr. 98; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11) verstößt die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Neufassung des AEntG weder gegen das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebende Rückwirkungsverbot, noch stand der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes einer Einbeziehung von Arbeitgebern aus MOE-Staaten in das AEntG zum 1. Januar 1999 ohne Übergangsregelung entgegen.
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme des Beklagten am Urlaubskassenverfahren maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in seinem Betrieb oder in einer von ihm in Deutschland unterhaltenen selbständigen Betriebsabteilung iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV/1986 und VTV/1999 arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV/1986 und VTV/1999 fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 282/04

    Baugewerbe - Montage vorgefertigter Kabelträgersysteme

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Werden in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt, die sowohl als gewerblich bauliche Leistungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV/1986 und VTV/1999 als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII aufgeführten Gewerke anzusehen sind, kommt es für die Zuordnung des Betriebs aber darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen und für dieses typisch sind (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Elektrohandwerk Nr. 3; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA Bauindustrie Nr. 98; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme des Beklagten am Urlaubskassenverfahren maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in seinem Betrieb oder in einer von ihm in Deutschland unterhaltenen selbständigen Betriebsabteilung iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV/1986 und VTV/1999 arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV/1986 und VTV/1999 fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Werden in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt, die sowohl als gewerblich bauliche Leistungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV/1986 und VTV/1999 als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII aufgeführten Gewerke anzusehen sind, kommt es für die Zuordnung des Betriebs aber darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen und für dieses typisch sind (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Elektrohandwerk Nr. 3; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA Bauindustrie Nr. 98; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. August 2008 - 16 Sa 2180/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme des Beklagten am Urlaubskassenverfahren maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in seinem Betrieb oder in einer von ihm in Deutschland unterhaltenen selbständigen Betriebsabteilung iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV/1986 und VTV/1999 arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV/1986 und VTV/1999 fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09
    aa) Allerdings ist ein Betrieb, der baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, nur dann aufgrund der Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV/1986 und VTV/1999 vom betrieblichen Geltungsbereich dieser Tarifverträge ausgenommen, wenn in ihm zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten ausgeübt werden, die einem der Ausnahmetatbestände des Ausnahmekatalogs zuzuordnen sind (BAG 9. Dezember 1998 - 10 AZR 248/98 - 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"

  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Für die Beurteilung der Frage, ob in einem Betrieb überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, ist auf die überwiegende Arbeitszeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr abzustellen (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - Rn. 15, AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).
  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Einzelne, verschiedenen Ausnahmetatbeständen zuzuordnende Tätigkeiten sind dabei nicht zusammenzurechnen (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 18, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 28 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - Rn. 18, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 313) .

    Eine Ausnahme vom betrieblichen Geltungsbereich liegt bereits dann vor, wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten des Gewerbes des "Installateur und Heizungsbauers" verrichtet werden (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - aaO; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - Rn. 19 ff., aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

    Die Arbeitnehmer müssen zeitlich überwiegend Tätigkeiten verrichten, die ein anderer Tarifvertrag erfasst (BAG Urteil vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - AP Nr. 313 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rz 18).
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