Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45347
BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 (https://dejure.org/2014,45347)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 (https://dejure.org/2014,45347)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13 (https://dejure.org/2014,45347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen; Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 93 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 547 Nr. 6 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 308, 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung zur Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung von Mitarbeitern; Pflicht zur Vorlage sämtlicher Bewerbungen

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • ra.de
  • dbb.de PDF, S. 13 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Einstellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen; Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • rechtsportal.de

    Umfang der Verpflichtung zur Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung von Mitarbeitern

  • rechtsportal.de

    Umfang der Verpflichtung zur Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung von Mitarbeitern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reichweite des Vorlage- und Auskunftsrechts des Betriebsrats bei Einstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Einstellungen - und der Betriebsrat in der Filiale

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen und Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung für abgelehnte Bewerber

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 13 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vorlage- und Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Einstellungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 311
  • DB 2015, 623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Aus diesem Grund ist etwa im Fall der Einschaltung eines Personalberatungsunternehmens, das keine Stellenanzeige für den Arbeitgeber aufgegeben hat und allein damit beauftragt wurde, geeignete Bewerber vorzuschlagen, nur derjenige als Bewerber anzusehen, der vom Personalberater vorgeschlagen wird (vgl. BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 66, 328) .

    Diese sind Bewerber, weil sie ihr Interesse für einen bestimmten Arbeitsplatz aufgrund einer von der Arbeitgeberin veranlassten Stellenausschreibung in einem von ihr organisierten Verfahren zum Ausdruck gebracht haben (vgl. BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 66, 328) .

    Auch ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Betriebsrat Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er selbst nicht hat (vgl. BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 66, 328) .

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber die Unterlagen bezüglich aller Stellenbewerber - auch der nicht berücksichtigten oder abgelehnten - vorzulegen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 109; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 71, 337) .

    Allerdings ist "Bewerber" (oder "Beteiligter") iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nur derjenige, der sein Interesse für einen konkreten Arbeitsplatz bekundet (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 26) .Im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt die Eigenschaft als Bewerber voraus, dass ein Anbahnungsverhältnis zum Arbeitgeber für einen konkreten Arbeitsplatz besteht (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 71, 337) .

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber die Unterlagen bezüglich aller Stellenbewerber - auch der nicht berücksichtigten oder abgelehnten - vorzulegen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 109; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 71, 337) .

    Nur so kann der Betriebsrat seiner gesetzlichen Prüfungspflicht genügen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 25, BAGE 127, 51) .Damit sind alle Stellenbewerber iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch "Beteiligte", über deren Person Auskunft zu geben ist (vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 173; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 109) .Die für das Mitbestimmungsrecht relevante "Beteiligten"stellung kommt all denjenigen zu, die ihr Interesse an einem konkreten zur Besetzung ausgeschriebenen Arbeitsplatz bekunden.

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Das gilt unabhängig davon, ob hierauf eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 b aa (2) der Gründe, BAGE 115, 173) .

    Nur so kann der Betriebsrat seiner gesetzlichen Prüfungspflicht genügen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 25, BAGE 127, 51) .Damit sind alle Stellenbewerber iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch "Beteiligte", über deren Person Auskunft zu geben ist (vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 173; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 109) .Die für das Mitbestimmungsrecht relevante "Beteiligten"stellung kommt all denjenigen zu, die ihr Interesse an einem konkreten zur Besetzung ausgeschriebenen Arbeitsplatz bekunden.

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    (1) Ein Antrag, mit dem ein Informationsrecht des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber in bestimmten Situationen gerichtlich festgestellt werden soll, muss wegen der Anforderungen der §§ 308, 322 ZPO den Inhalt der begehrten Information sowie den betrieblichen Vorgang, bei dem die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers geltend gemacht wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung feststeht, wann der Arbeitgeber zu welcher Information verpflichtet ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 15, BAGE 136, 123) .

    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat daher so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 21 mwN, BAGE 136, 123) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12

    Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch,

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. November 2012 - 5 TaBV 8/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Auch derjenige, der sich auf eine Stelle bewirbt, deren Anforderungsprofil oder Qualifikationsvoraussetzungen er nicht erfüllt und damit - ggf. sogar offensichtlich oder objektiv - für die Stelle ungeeignet ist, bringt sein Interesse an dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz zum Ausdruck (vgl. auch BAG 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Die Verwendung von auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen führt allerdings dann nicht zur Unbestimmtheit des Antrags, wenn die Beteiligten nicht darüber streiten, was hierunter zu verstehen ist (vgl. BAG 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Nur so kann der Betriebsrat seiner gesetzlichen Prüfungspflicht genügen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 25, BAGE 127, 51) .Damit sind alle Stellenbewerber iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch "Beteiligte", über deren Person Auskunft zu geben ist (vgl. BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 173; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 109) .Die für das Mitbestimmungsrecht relevante "Beteiligten"stellung kommt all denjenigen zu, die ihr Interesse an einem konkreten zur Besetzung ausgeschriebenen Arbeitsplatz bekunden.
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13
    Der Streit darüber, ob die Arbeitgeberin zu der vom Antrag umfassten Vorlage und Auskunft verpflichtet ist, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinn einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (für einen Streit über ein Mitbestimmungsrecht vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 19 mwN, BAGE 138, 25) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 250/12

    Urteil ohne Gründe

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Dies ergibt sich aus dem bei der Antragsauslegung zu berücksichtigenden Anlassfall (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Eine Entscheidung ist iSd. § 547 Nr. 6 ZPO nur dann "nicht mit Gründen versehen", wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren oder auf welchen Überlegungen diese beruht (vgl. etwa BAG 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Denn nur so kann der Betriebsrat beispielsweise prüfen, ob die für den Betrieb geltenden Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG beachtet sind oder die Einstellung gegen ein Gesetz iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verstößt (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 38, juris).

    Denn für die Bewerberstellung ist nicht ausschlaggebend, auf welche Weise der Arbeitgeber konkrete Arbeitsplätze anbietet (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 32, juris).

    Im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt die Eigenschaft als Bewerber voraus, dass ein Anbahnungsverhältnis zum Arbeitgeber für einen konkreten Arbeitsplatz besteht (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 32, juris; BAG, Beschluss vom 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 -, Rn. 26, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 39, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 168).

  • BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

    Zum anderen soll der Betriebsrat vor einer Einstellung die Möglichkeit haben, Anregungen für die Auswahl der Bewerber zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen - als dem vom Arbeitgeber ausgewählten - Stellenbewerbers sprechen (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 318/20

    Arbeitszeitkonto - Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen

    "Aufgewendete Zeiten" sind unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anlassfälle (zu deren Berücksichtigung zB BAG 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13 - Rn. 15) die Zeiten der Teilnahme der Klägerin an Sitzungen des Rats der Stadt O und an Sitzungen der Fraktion "DIE LINKE.LISTE".
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat - digitales Einsichtsrecht -

    Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Unterlagen bezüglich aller Stellenbewerber, auch der nicht berücksichtigten oder abgelehnten Bewerber, vorzulegen (BAG Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 - juris).
  • BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 491/19

    Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit - Teilnahme an einer Sitzung des

    Die bei der Antragsauslegung zu berücksichtigenden Anlassfälle für den Streit der Parteien betreffen nur solche Sachverhalte (vgl. zur Berücksichtigung der Anlassfälle bei der Antragsauslegung BAG 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13 - Rn. 15) .
  • ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Es sind die Personalien aller, also auch der nicht vom Arbeitgeber zur Einstellung vorgesehenen Bewerber mitzuteilen (BAG vom 21.10.2014, 1 ABR 10/13).

    Im Ergebnis sind der Name, die genauen Personalien, der Zeitpunkt der Maßnahme und alle persönlichen Tatsachen über den Bewerber mitzuteilen, die den Betriebsrat nach Abs. 2 zur Verweigerung der Zustimmung berechtigen könnten, also alle Umstände über die fachliche und persönliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie über die betrieblichen Auswirkungen (BAG vom 21.10.2014, 1 ABR 10/13).

  • LAG Köln, 11.05.2016 - 11 TaBV 46/15

    Unterrichtungs- und Vorlagepflicht

    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat daher so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, Beschl. v. 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht