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   BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14   

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BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 (https://dejure.org/2015,50315)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 (https://dejure.org/2015,50315)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 (https://dejure.org/2015,50315)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung eines Arbeitsvertrags - und die Verweisung auf einen Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mehr Klarheit bei Tarif-Verweisungsklauseln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist!

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichstellungsabrede und dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1360
  • BB 2016, 1011
  • BB 2016, 1082
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    a) Der Kläger war weder verpflichtet, die Beklagte darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehalte, seine gemäß den Tarifabschlüssen nach März 2005 erhöhte Vergütung geltend zu machen, noch ergibt sich aus der insoweit widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses seitens des Klägers eine vertrauensbegründende Verhaltensweise (vgl. zuletzt in ähnlichen Fällen BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 23; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 46 f.) .

    b) Auch die Klage im Anschluss an die Vereinbarung aus März 2005 vor dem Arbeitsgericht Münster sowie die nachfolgenden Vergleichsabschlüsse vom 9. Juli 2010 und 18. Januar 2011 stellen keine Umstände dar, nach denen sich die mit Schreiben der späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 26. September 2013 erfolgte Anspruchsverfolgung als illoyal verspätet erweist (vgl. zu diesem Grundgedanken des Verwirkungseinwands BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Dabei kann offenbleiben, ob lediglich - konkrete, wiederkehrende - Leistungen aus einem vertraglichen Dauerschuldverhältnis verwirken können - wofür viel spricht - und dies aber nicht für die vertragliche Grundlage gelten kann (sh. bereits etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 43) .

    a) Der Kläger war weder verpflichtet, die Beklagte darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehalte, seine gemäß den Tarifabschlüssen nach März 2005 erhöhte Vergütung geltend zu machen, noch ergibt sich aus der insoweit widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses seitens des Klägers eine vertrauensbegründende Verhaltensweise (vgl. zuletzt in ähnlichen Fällen BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 23; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 46 f.) .

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    aa) Bei einer nach dem 31. Dezember 2001 vereinbarten Änderung eines von einem Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen "Altvertrags" kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23   bis 25,   BAGE 132, 261) .

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185) .

    Der Wortlaut spricht dabei - noch weiter gehend als in der Entscheidung vom 30. Juli 2008 ( - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185 "... unberührt bleiben" ) - für eine ausdrückliche Vereinbarung über eine weitere Geltung dieser Regelungen.

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens sind aufgrund der späteren teilweisen Klagerücknahme entsprechend § 92 iVm. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuteilen (vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 36, BAGE 134, 34) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts ist nach § 308 Abs. 2 ZPO im Revisionsverfahren von Amts wegen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. dazu BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 73) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Dabei kann offenbleiben, ob lediglich - konkrete, wiederkehrende - Leistungen aus einem vertraglichen Dauerschuldverhältnis verwirken können - wofür viel spricht - und dies aber nicht für die vertragliche Grundlage gelten kann (sh. bereits etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 43) .
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 131/61

    Gerichtskosten für Streithelfer

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Die Kosten der Revision hat die Beklagte, die der Nebenintervention hat der Nebenintervenient zu tragen (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 aE ZPO; vgl. dazu auch BGH 27. Mai 1963 - III ZR 131/61 - BGHZ 39, 296; MüKoZPO/Schulz 4. Aufl. § 101 Rn. 20 ff.) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Denn bei einer Kollision tariflich begründeter Ansprüche eines Arbeitnehmers mit - ungünstigeren - einzelvertraglichen Vereinbarungen führt die zwingende Wirkung des Tarifvertrags lediglich dazu, dass die vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Wirksamkeit des Tarifvertrags verdrängt werden (BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 43, BAGE 125, 179) .
  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27) .
  • LAG Hamm, 20.08.2014 - 3 Sa 451/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 733/13

    Betriebsübergang - neuer Tankstellenstandort und anderer Pächter

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung -

    Ein deutlicher Ausdruck, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist, liegt beispielsweise in der Formulierung, "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag [bleiben] unberührt" (vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 31; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185) oder die "dabei nicht genannten Regelungen gelten weiter" (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    aa) Die Klägerin war weder verpflichtet, die dynamisierte Vergütung nach AVR von der M H GmbH & Co. KG oder der Beklagten zu fordern, noch ergibt sich aus der insoweit widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses seitens des Klägerin eine vertrauensbegründende Verhaltensweise (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 45) .
  • LAG Hamburg, 09.11.2016 - 6 Sa 24/16

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag - Altvertrag -

    Ab diesem Zeitpunkt sollten die in Bezug genommenen Tarifverträge nur noch statisch angewendet werden (vgl. etwa BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - juris Rn. 24).

    Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die Auslegungsregel für Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabreden jedoch weiterhin auf solche Bezugnahmeklauseln anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - juris Rn. 25; BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 43 ff.).

    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - juris Rn. 49. Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - juris Rn. 33).

    Soll einem Vertragsinhalt keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sogen. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 36).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Es ist schon zweifelhaft, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor unstreitig - als ein solches - begründet worden ist (ebenfalls kritisch dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44; zur Möglichkeit einer Verwirkung des Rechts, sich auf die Entstehung eines nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF fingierten Arbeitsverhältnisses zu berufen BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; dies bezweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59) .
  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Das Revisionsgericht hat deshalb über die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts von Amts wegen zu entscheiden und sie bei Fehlerhaftigkeit von Amts wegen aufzuheben (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 52; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 406/13 - Rn. 32 mwN, BGHZ 205, 249) .
  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 682/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Dies hat der Senat in einem von zahlreichen Parallelverfahren für einen nahezu wortgleichen Arbeitsvertrag angenommen und ausführlich begründet (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 21 bis 31) .

    Parallelverfahren ausführlich begründet (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 32 bis 40) .

    Für die Frage der Vergütung in künftigen Zeiträumen haben die Vergleiche keine Bedeutung (so schon BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 42 für einen nahezu identischen Vergleich in einem Parallelverfahren) .

    Das Landesarbeitsgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen - ohne dass die Revisionsangriffe eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten -, das im Rahmen einer Verwirkung nach Treu und Glauben neben dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment liege nicht vor (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44 bis 47) .

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 33) .
  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 686/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Dies hat der Senat in einem von zahlreichen Parallelverfahren für einen nahezu wortgleichen Arbeitsvertrag angenommen und ausführlich begründet (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 21 bis 31) .

    Parallelverfahren ausführlich begründet (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 32 bis 40) .

    Das Landesarbeitsgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen, das im Rahmen einer Verwirkung nach Treu und Glauben neben dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment liege nicht vor (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44 bis 47) .

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 684/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Dies hat der Senat in einem von zahlreichen Parallelverfahren für einen fast wortgleichen Arbeitsvertrag angenommen und ausführlich begründet (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 21 bis 31) .

    Parallelverfahren ausführlich begründet (BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 32 bis 40) .

    Das Landesarbeitsgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen, das im Rahmen einer Verwirkung nach Treu und Glauben neben dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment liege nicht vor (vgl. dazu im Einzelnen BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 44 bis 47) .

  • ArbG Herford, 26.11.2020 - 1 Ca 1147/19
    Bei Bezugnahmeklauseln, die vor dem 01.01.2002 vereinbart worden sind, gilt im Grundsatz die widerlegliche Vermutung, dass es dem Arbeitgeber nur darum ging, durch die Bezugnahme die nicht organsierten Arbeitnehmer mit den organisierten hinsichtlich der Geltung des in Bezug genommenen Tarifwerks gleichzustellen (BAG, Urteil vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris Rn. 23 ff.; BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 4 AZR 473/12, NZA 2014, 900, 901).

    Ein deutlicher Ausdruck dafür liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (BAG, Urteil vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris Rn. 33; BAG, Urteil vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09, juris Rn. 27; BAG, Urteil vom 24.02.2010 - 4 AZR 691/08, NZA-RR 2010, 530, 532; LAG Hamm, Urteil vom 31.05.2017 - 3 Sa 31/17, juris Rn. 60 ff.).

    Dabei sind die Regelungen entsprechend dem zuvor Gesagten zum einen nicht dahingehend auszulegen, dass zunächst mit Ziffer 4. entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Auslegung von Alt- und Neuverträgen (vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris Rn. 23 ff.; BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 4 AZR 473/12, NZA 2014, 900, 901; BAG, Urteil vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09, juris Rn. 27; BAG, Urteil vom 24.02.2010 - 4 AZR 691/08, NZA-RR 2010, 530, 532) statt einer Gleichstellungsabrede nunmehr eine dynamische Bezugnahme vorliege, was im Widerspruch zur eingeschränkten Bezugnahme in Ziffer 5. liege und damit mehrdeutig sei.

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 38/21

    Zugesagtes Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21

    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • ArbG Herford, 27.10.2021 - 2 Ca 50/20
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 3/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 4/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 17 Sa 840/16

    Anspruch auf eine Theaterbetriebszulage aufgrund einer Gesamtzusage , die

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 6/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 5/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • ArbG München, 18.03.2022 - 23 Ca 9984/21

    Unbegründeter Anspruch auf Zahlung eines "13. Monatsgehalts"

  • LAG Köln, 19.05.2017 - 4 Sa 937/16

    Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1305/21

    Zahlung von Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur

  • LAG Hessen, 21.04.2017 - 14 Sa 229/16

    Art. 29 Abs. 1 Brüssel I. VO, § 1 KSchG, § 21 TzBfG

  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 919/21

    Zusatzgeld nach § 2 Abs. 2 TV T-ZUG; Auslegung einer Zusatzvereinbarung

  • LAG Hamm, 19.01.2022 - 10 Sa 1307/21

    Zusatzgeld nach TV T-ZUG; Auslegung der Zusatzvereinbarung zur Zahlung von

  • LAG München, 22.11.2022 - 6 Sa 275/22

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 17 Sa 1873/15
  • LAG Hamm, 31.05.2017 - 3 Sa 31/17

    Tariflohnerhöhung; einzelvertragliche Bezugnahme; dynamische Bezugnahme.

  • ArbG München, 29.03.2022 - 20 Ca 11062/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer,

  • ArbG Gera, 26.10.2022 - 7 Ca 466/22

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Abschluss eines

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