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   BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95   

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https://dejure.org/1996,13210
BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95 (https://dejure.org/1996,13210)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1996 - 2 AZR 660/95 (https://dejure.org/1996,13210)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 (https://dejure.org/1996,13210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers als Vorausssetzung des Annahmeverzuges seines Arbeitgebers - Zuweisung eines Arbeitsplatzes und ordnungsgemäße Ausübung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95

    Klage einer Hausangestellten auf Auszahlung des Arbeitslohnes nach unwirksamer

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis, wie es hier im Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 14. Oktober 1993 - 1 Ca 600/93 - für die Zeit vom 7. August bis zur letzten mündlichen Verhandlung rechtskräftig festgestellt wurde, hat der Arbeitgeber nicht nur unter der Voraussetzung der damals einschlägigen §§ 1, 3, 5 LFZG Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, sondern ist nach der Senatsrechtssprechung bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers auch gemäß § 296 BGB kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; zuletzt Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - n.v.).

    Die Besonderheit der unwirksamen Eigenkündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Unanwendbarkeit von § 296 BGB im fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wenn die Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers später gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich bekundet wird oder von ihm - wie hier - aus einer entsprechenden Feststellungsklage des Arbeitnehmers entnommen werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - n.v.).

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
    Die Beklagte befand sich für die Zeit nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Klägerin bis Januar 1994 im Annahmeverzug, weil sie wegen der Feststellungsklage der Klägerin von deren Leistungsbereitschaft ausgehen mußte und deshalb gemäß § 296 BGB kalendertäglich gehalten war, ihr einen funktionstüchtigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis, wie es hier im Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 14. Oktober 1993 - 1 Ca 600/93 - für die Zeit vom 7. August bis zur letzten mündlichen Verhandlung rechtskräftig festgestellt wurde, hat der Arbeitgeber nicht nur unter der Voraussetzung der damals einschlägigen §§ 1, 3, 5 LFZG Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, sondern ist nach der Senatsrechtssprechung bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers auch gemäß § 296 BGB kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; zuletzt Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - n.v.).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
    Annahmeverzugslohn schuldet der Arbeitgeber allerdings solange nicht, wie der Arbeitnehmer nicht arbeitswillig ist (im Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 552/94 - RzK I 13 b Nr. 25, zieht der Senat aber in Erwägung, ob vom Arbeitgeber nicht jedenfalls zu verlangen ist, daß er die Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers durch Zurverfügungstellung eines funktionstüchtigen Arbeitsplatzes testet).
  • LAG Hessen, 14.06.1995 - 1 Sa 989/94

    Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bis zur Verkündung der gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Juni 1995 - 1 Sa 989/94 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Urteilsformel wie folgt neu gefaßt wird:.
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Nach einer unwirksamer Kündigung müsse deshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle, die Arbeit wieder zuweisen (BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu II 5 b der Gründe; vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; vom 21. Januar 1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. Ramrath; vom 21. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31; vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 496/97 - n.v.).
  • LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03

    Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des

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  • LAG München, 12.06.2007 - 6 TaBV 58/07

    Betriebsratswahl

    Nach einer unwirksamen Kündigung müsse deshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle, die Arbeit wieder zuweisen (BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu II 5 b der Gründe; vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; vom 21. Januar 1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. Ramrath; vom 21. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31; vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 496/97 - n.v.).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will (ständige Rechtsprechung, u.a. BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - RzK I 13 b Nr. 30 für eine angebliche, tatsächlich nicht vorliegende Eigenkündigung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31 für den Fall einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers).
  • LAG Hamburg, 20.07.2010 - 2 Sa 24/10

    Wirksamkeit der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses durch fristlose

    Im Gegensatz zur Auffassung des Arbeitsgerichts ist daher auch ein Feststellungsinteresse des Arbeitgebers bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers anzunehmen (BAG vom 20.3.1986, a.a.O.; BAG vom 21.11.1996, 2 AZR 660/95; LAG Rheinland-Pfalz vom 23.6.1998, LAGE § 4 KSchG Nr. 42; Zöller(-Greger), ZPO, 28. Auflage, § 256 Rnr. 11a; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 46 Rnr. 68; Staudinger(-Preis), BGB, § 626 Rnr. 237).
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