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   BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01   

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https://dejure.org/2001,31096
BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01 (https://dejure.org/2001,31096)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2001 - 1 AZR 11/01 (https://dejure.org/2001,31096)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2001 - 1 AZR 11/01 (https://dejure.org/2001,31096)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Aus der insoweit bestehenden Zweckidentität folgt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, die im Schrifttum weitgehende Zustimmung erfahren hat, die Anrechenbarkeit einer Sozialplanabfindung auf den gesetzlichen Nachteilsausgleich (BAG 13.6.1989 - 1 AZR 819/87, BAGE 62, 88 m.w.N.; Fabricius, GK- BetrVG, § 113 Rn. 95 ff., §§ 112, 112a Rn. 110; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 113 BetrVG Rn. 37; Richardi § 113 BetrVG 1972 Rn. 64, § 112 BetrVG 1972 Rn. 170 ff.; a.A. DKK- Däubler §§ 112, 112a Rn. 59 ff.; ErfK/Hanau/Kania, § 113 BetrVG Rn. 2).

    Auch wird der Anspruch auf Nachteilsausgleich durch einen späteren Sozialplan nicht beseitigt (BAG 13.6.1989 - 1 AZR 819/87, BAGE 62, 88).

  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Die rechtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und nicht gegen Rechtsvorschriften oder Denkgesetze verstoßen hat (BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96, AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 32).

    Bei der Festsetzung der Höhe des Nachteilsausgleichs ist das Gericht nicht an die Grenzen des § 112 Abs. 5 Satz 2 BetrVG gebunden und hat die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers außer Acht zu lassen (BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96, AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 32 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 34).

  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Vielmehr sollen die Arbeitnehmer eine gewisse Entschädigung dafür erhalten, dass eine im Gesetz vorgesehene Beteiligung unterblieben und damit eine Chance nicht genutzt worden ist, einen Interessenausgleich zu finden, der Entlassungen vermeidet oder wirtschaftliche Nachteile abmildert (BAG 29.11.1983 - 1 AZR 523/82, BAGE 44, 260).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Das folgt nach der st. Rspr. des BAG aus dem Schutzzweck des § 113 Abs. 3 BetrVG (BAG 18.12.1984 - 1 AZR 176/82, BAGE 47, 329; BAG 9, 7.1985 - 1 AZR 323/83, BAGE 49, 160).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Das folgt nach der st. Rspr. des BAG aus dem Schutzzweck des § 113 Abs. 3 BetrVG (BAG 18.12.1984 - 1 AZR 176/82, BAGE 47, 329; BAG 9, 7.1985 - 1 AZR 323/83, BAGE 49, 160).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Der Arbeitgeber bleibt dem Anspruch selbst dann ausgesetzt, wenn die Betriebsänderung nicht sozialplanpflichtig ist (BAG 8, 11.1988 - 1 AZR 687/87, BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87]).
  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Sinn und Zweck dieser Beratungen sind, sich nach Möglichkeit auf eine Maßnahme zu verständigen, die für die betroffenen Arbeitnehmer keine oder nur geringere Nachteile mit sich bringt als die Betriebsänderung in der zunächst vom Arbeitgeber geplanten Form (BAG 17.9.1991 - 1 ABR 23/91, BAGE 68, 277; BAG 20.4.1994 - 10 AZR 186/93, BAGE 76, 255).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 186/93

    Sozialplan und Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Sinn und Zweck dieser Beratungen sind, sich nach Möglichkeit auf eine Maßnahme zu verständigen, die für die betroffenen Arbeitnehmer keine oder nur geringere Nachteile mit sich bringt als die Betriebsänderung in der zunächst vom Arbeitgeber geplanten Form (BAG 17.9.1991 - 1 ABR 23/91, BAGE 68, 277; BAG 20.4.1994 - 10 AZR 186/93, BAGE 76, 255).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Der Anspruch soll die vorgeschriebene Beteiligung des Betriebsrats an einer unternehmerischen Maßnahme sicherstellen (BAG 24.1.1996 - 1 AZR 542/95, BAGE 82, 79, 87 m.w.N.).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

    Auszug aus BAG, 21.11.2001 - 1 AZR 11/01
    Dazu müssen ihre Art und ihr Umfang bekannt sein (vgl. BAG 19.1.1999 - 1 AZR 342/98, AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 37 = EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 28 [= ZInsO 1999, 544]).
  • BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58

    Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch

  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98

    Streit über die Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen, welche durch

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