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   BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17   

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BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17 (https://dejure.org/2017,43900)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2017 - 9 AZR 141/17 (https://dejure.org/2017,43900)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 (https://dejure.org/2017,43900)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 81 Abs. 2 SGB IX, § 236a Abs. 1 Satz 2 SGB VI, § 7 Abs. 2 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 1 AGG, § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 3 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG, § 236a Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 559 Abs. 2 ZPO, § 3 Abs. 2 AGG, § 5 AGG, §§ 8 bis 10 AGG, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 242 BGB, § 15 Abs. 4 AGG, § 15 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 15 Abs. 6 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 15 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 554 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 566 ZPO, § 554 Abs. 1 ZPO, § 554 Abs. 2 ZPO, § 554 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung bei Schwerbehinderten wegen vorzeitigem Vorruhestandsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • rewis.io

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestandsvereinbarung - Vorruhestandsverhältnis; unmittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • rechtsportal.de

    Verknüpfung der Laufzeit eines Vorruhestandsverhältnisses mit einem Anspruch auf vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen als unzulässige Benachteiligung des schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGG-Entschädigung - und die Frist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorruhestandsverhältnis - und die Benachteiligung wegen Behinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschlussrevision - und ihre Begründung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Verkürzung des Vorruhestandsverhältnisses - Benachteiligung wegen Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 786
  • BB 2018, 628
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Kenntnis von der Benachteiligung hat der Beschäftigte daher dann, wenn er Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 60) .

    Ein Entschädigungsanspruch besteht nach § 7 Abs. 1 AGG aber nur dann, wenn die Benachteiligung wegen eines Grundes im Sinne von § 1 AGG erfolgt ist (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 62) .

    Aufgrund ihrer Tatsachenkenntnis konnte sie eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose (nicht notwendig zu beziffernde) Entschädigungsklage erheben (vgl. dazu BAG 15. März 2012 - 8 AZR 160/11 - Rn. 64) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    b) Weist ein vorformulierter Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke auf, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, und beruht eine solche Lücke - wie hier - nicht auf AGB-rechtlichen Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken, ist nach allgemeiner Meinung eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 152, 82) .

    So sind die Vertragsparteien vor einer mit dem Grundsatz der Privatautonomie nicht zu vereinbarenden Auswahl der Möglichkeit der Lückenschließung durch das Gericht nach dessen eigenen Kriterien geschützt (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - aaO mwN) .

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der begehrten Feststellung, nachdem über den Zeitpunkt der Beendigung des Vorruhestandsverhältnisses zwischen den Parteien Streit besteht (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 10) .

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin bereits gemäß § 7 Abs. 2 AGG als Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34, BAGE 153, 234 [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift]; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11 [bei einer Tarifvorschrift]) .

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 29, BAGE 155, 88; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 234) .

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin bereits gemäß § 7 Abs. 2 AGG als Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34, BAGE 153, 234 [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift]; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11 [bei einer Tarifvorschrift]) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2017 - 26 Sa 1565/15 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.

    Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2017 - 26 Sa 1565/15 - wird als unzulässig verworfen.

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger eines Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23; BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 23, BAGE 155, 88; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46 mwN, BAGE 147, 60) .

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 29, BAGE 155, 88; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 234) .

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 608/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügt hierfür nicht (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 AZR 608/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Die Ausschlussfrist ist - auch in ihrer Kombination mit der für den Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG maßgeblichen Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG - mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar (BAG 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 30 ff. mit ausf. Begründung) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 17 mwN) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17
    nur auf Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche und damit nicht auf Ansprüche auf eine Vertragsanpassung Anwendung (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 64) .
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    Maßgeblich ist, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Parteien vereinbart hätten (BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 35; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 152, 82) .
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - quartalsweise Übermittlung der abgerechneten

    Von einem widersprüchlichen Verhalten der Klägerinnen (venire contra factum proprium), das nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die anhängig gemachte Leistungsklage zur Folge haben könnte (vgl BAG Urteil vom 21.11.2017 - 9 AZR 141/17 - Juris RdNr 37; BPatG Urteil vom 28.11.2017 - 6 Ni 32/16 (EP) - Juris RdNr 39) , kann hier keine Rede sein.
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

    b) § 17 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw bewirkt keine unmittelbare Diskriminierung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG (vgl. hierzu EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Ingeniørforeningen/Danmark] Rn. 23; BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 21; 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 23, BAGE 155, 88) wegen einer Behinderung.

    Vor diesem Hintergrund befinden sich Beschäftigte, die entweder schon bei Abschluss der Ruhensregelung behinderte Menschen sind oder bei denen wie im Fall der Beklagten während des Anspruchszeitraums eine Behinderung eintritt, in Bezug auf den Wegfall des Arbeitsplatzes und ihren Besitzstand in einer vergleichbaren Situation wie nicht behinderte Beschäftigte (vgl. für den Fall einer Vorruhestandsvereinbarung BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 28) .

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    aa) Weist ein vorformulierter Vertrag unter Zugrundelegung des Regelungskonzepts der Parteien eine Lücke auf, die geschlossen werden muss, um den Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, und beruht eine solche Lücke nicht auf AGB-rechtlichen Einbeziehungs- oder Inhaltskontrollschranken, ist nach allgemeiner Meinung eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig (BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 35; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 39 mwN, BAGE 152, 82) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2018 - 8 Sa 26/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - vorzeitige Altersrente - Ausgleichszahlung

    Im Einzelnen gelten hierzu nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX die Regelungen des AGG (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 19).

    Eine solche ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, dass jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger eines Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 21; 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 23; zum Begriff auch Schaub/Linck 17. Aufl. § 36 Rn. 40 mwN).

    75 Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nichtschwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 29; LAG Hamm 28. März 2017 - 14 Sa 312/16 - Rn. 60, wohl auch EuGH 6. Dezember 2012 - C 152/11 - [Odar] Rn. 62; aA zur Überbrückungsbeihilfe nach § 8 Nr. 1 Buchst. c 1. Alternative TV SozSich BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 11).

  • LAG Düsseldorf, 24.07.2018 - 3 Sa 257/17

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages mit einem schwerbehinderten

    Da die Beklagte hier kein echtes Vorruhestandsmodell zur Umsetzung ihrer Ziele gewählt hat (vgl. dazu etwa BAG vom 21.11.2017 - 9 AZR 141/17, juris, Rz. 20 ff.), sondern sich für die Fortsetzung der betroffenen Arbeitsverhältnisse mit inhaltlichen Änderungen und einer Befristungsregelung entschieden hat, ist eben dieses gewählte Mittel - die Befristungsregelung - im Rahmen der Befristungskontrolle rechtlich zu prüfen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 7 Sa 503/20

    Altersdiskriminierung - freiwillige Betriebsvereinbarung - Herausnahme

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (BAG Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - AP Nr. 9 zu § 7 AGG; 12. Mai 2016 - 6 AZR 365/15 - Rn. 29, BAGE 155, 88; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 234).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und Lebensalter - Urlaubsabgeltung -

    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund im Sinne von § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; er muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund im Sinne von § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2017, 342; BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 22, juris = NZA 2017, 43).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 393/20

    Mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Tarifvertrag;

    Diese Ansicht des Arbeitsgerichts widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wie auch des Bundesarbeitsgerichts, wonach der schwerbehinderten Arbeitnehmern gewährte Vorteil, der darin besteht, dass sie ab Erreichen eines Alters, das niedriger ist als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen können, sie gegenüber diesen Arbeitnehmern nicht in eine besondere Situation bringt (EuGH vom 19.09.2018 - C-312/17 [Bedi], juris, Rz. 56; EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 [Odar], juris, Rz. 62; BAG vom 28.07.2020 - 1 AZR 590/18, juris, Rz. 20 f.; BAG vom 21.11.2017 - 9 AZR 141/17, juris, Rz. 29).
  • ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
    Dagegen liegt ein Dauerzustand dann nicht vor, wenn die für die Benachteiligung maßgeblichen Vorgänge bereits abgeschlossen sind und lediglich nachwirken (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 141/17 -, Rn. 48, juris; vgl. Hess. LAG, Urteil vom 07. Februar 2012 - 2 Sa 1411/10 -, Rn. 51, juris - "einheitlicher Tatentschluss").
  • ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
  • ArbG Düsseldorf, 19.06.2020 - 7 Ca 176/20
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