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   BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17   

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https://dejure.org/2018,38272
BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17 (https://dejure.org/2018,38272)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2018 - 7 AZR 394/17 (https://dejure.org/2018,38272)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 (https://dejure.org/2018,38272)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG, § 17 Satz 1, § 21 TzBfG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, 17 Satz 2 TzBfG, § 6 KSchG, § 7 Halbs. 1 KSchG, 17 Satz 1, Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG, 17 Satz 1 TzBfG, 15 Abs. 2 TzBfG, §§ 305 ff. BGB, § 24b der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), § 24e Abs. 4 LuftVZO, § 24e Abs. 3 LuftVZO, Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Verordnung (EG) Nr. 216/2008, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 93 SGB IX, § 167 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 3 Abs. 1 EFZG, § 559 ZPO, Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, § 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 5 Abs. 1 EFZG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • bag-urteil.com

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer

    Beginn der dreiwöchigen Klagefrist bei Bedingungskontrollklagen; Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen; Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im ...

  • rewis.io

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der dreiwöchigen Klagefrist bei Bedingungskontrollklagen

  • datenbank.nwb.de

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fluguntauglichkeit des Piloten - als auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fluguntaugliche Pilot - und das betriebliche Eingliederungsmanagement

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingungskontrollklage - und die Klagefrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösende Bedingung - und die vorsorgliche Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fluguntauglichkeit eines Piloten ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klagefrist bei Bedingungskontrollklagen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BEM steht auch Piloten zu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fluguntauglichkeit eines Piloten aufgrund Feststellung durch flugmedizinisches Zentrum oder flugmedizinischen Sachverständigen - Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit setzt Durchführung eines betrieblichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 309
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 60; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 36, BAGE 135, 361) .

    Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX aF ist auch dann durchzuführen, wenn keine betriebliche Interessenvertretung iSv. § 93 SGB IX aF gebildet ist (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 62; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 60; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 36, BAGE 135, 361) .

    Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX aF ist auch dann durchzuführen, wenn keine betriebliche Interessenvertretung iSv. § 93 SGB IX aF gebildet ist (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 62; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 150, 117) .

    Besteht jedoch eine Verpflichtung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), trifft den Arbeitgeber die Obliegenheit, detailliert darzulegen, dass keine Möglichkeit bestand, die Kündigung durch angemessene mildere Maßnahmen zu vermeiden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 27, BAGE 150, 117) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    aa) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung als eingetreten, wenn der Arbeitnehmer den Nichteintritt der auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 38 mwN) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Der Gesetzgeber hat mit der Verwendung des Begriffs "arbeitsunfähig" in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF auf die zu § 3 Abs. 1 EFZG ergangene Begriffsbestimmung Bezug genommen und wollte keinen vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichenden eigenen Begriff mit anderen Merkmalen schaffen (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 42) .
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Es mag viel dafür sprechen, dass die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 5 Abs. 1 EFZG) den Arbeitnehmer im ungekündigten Arbeitsverhältnis auch während solcher Zeiten trifft, für die er nach § 3 Abs. 1 EFZG keine Entgeltfortzahlung (mehr) beanspruchen kann (vgl. BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 29 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 4 Sa 900/16

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit - Nichtdurchführung eines betrieblichen

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2017 - 4 Sa 900/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 144/17

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Entgegen der Ansicht des Klägers genügt die Revisionsbegründung den gesetzlichen Anforderungen (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, zu den Anforderungen vgl. BAG 29. August 2018 - 7 AZR 144/17 - Rn. 11; 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Deshalb ist der gegen die Kündigung gerichtete Klageantrag regelmäßig auch nur für den Fall des Obsiegens mit dem Bedingungskontrollantrag gestellt (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 46, BAGE 159, 267; 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 333) .
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 22; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 21, BAGE 136, 270; 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 23 f. mwN, BAGE 126, 198) .
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 931/08

    Tarifvertragliche Regelung der verlängerten Gewährung von Krankenbezügen im Fall

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 185/07

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 38; 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 27, 39, aaO) .
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13, juris Rn. 24; BAG 21.11.2018 - 7 AZR 394/17, juris Rn. 36).

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 20.11.2014 a.a.O. Rn. 27; BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14, juris Rn. 28; BAG 21.11.2018 a.a.O. Rn. 38).

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Wirksamkeit und dem Eintritt der auflösenden Bedingung ist auch der Nichteintritt einer auflösenden Bedingung Gegenstand einer Bedingungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 16; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 13 mwN) .

    aa) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung eingetreten, wenn der Arbeitnehmer den Nichteintritt der auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 20; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 38 mwN) .

  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 1/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattungsverfahren - zuständiger

    Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 4 EntgFG dient darüber hinaus dem Zweck, einem Missbrauch im Entgeltfortzahlungsrecht entgegenzuwirken (vgl BT-Drucks 12/5263 S 14; BT-Drucks 12/5798 S 26; s hierzu auch BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 28 ff; BAG Urteil vom 21.11.2018 - 7 AZR 394/17 - NZA 2019, 309 - juris RdNr 43) .

    cc) Zwar haben auch Arbeitnehmer im Einzelfall ein privatwirtschaftliches Interesse an der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, um eine Entgeltfortzahlung zu sichern (vgl § 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG) oder vor unberechtigter Kündigung geschützt zu sein (vgl BAG Urteil vom 21.11.2018 - 7 AZR 394/17 - NZA 2019, 309 - juris RdNr 43) .

  • ArbG Nürnberg, 22.07.2019 - 3 Ca 4080/18

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Zwar stellt hinsichtlich des durch die Beklagte zu 1) geltend gemachten, durch die Klägerin nicht wahrgenommenen Termins am 18.07.2018, die Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, so dass ggf. der Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn aufgrund der schuldhaften Verletzung der Mitteilungspflicht ein Schaden entstanden ist (BAG v. 21.11.2018, NZA 2019, 309).
  • ArbG Düsseldorf, 07.07.2020 - 5 Ca 1108/20

    Krankheitsbedingte Kündigung unwirksam - milderes Mittel

    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 36) .

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, weshalb weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können (BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 38) .

  • LAG Hessen, 25.02.2021 - 17 Sa 1435/19

    Sicherheitsbedenken als Kündigungsgrund Darlegungslast des Arbeitgebers bei

    Dabei ist zu prüfen, ob ein milderes Mittel zur Wiederherstellung des Vertragsgleichgewichts von Leistung zur Verfügung steht, insbesondere eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers durch eine Beschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Vertragsbedingungen vermieden werden kann ( vgl. BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 36 mwN., NZA 2019, 309) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

    Zu berücksichtigen ist des Weiteren, ob bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (BAG, Urteil vom 18. November 2021 - 2 AZR 138/21 - Rn. 12, juris = NZA 2022, 253; BAG, Urteil vom 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 36, juris = NZA 2019, 309).
  • ArbG Aachen, 27.09.2022 - 2 Ca 1346/22

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - vorläufige

    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen ( BAG , Urteil vom 21.11.2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 36, juris).
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