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   BAG, 21.12.1972 - 5 AZR 310/72   

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BAG, 21.12.1972 - 5 AZR 310/72 (https://dejure.org/1972,1987)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1972 - 5 AZR 310/72 (https://dejure.org/1972,1987)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 310/72 (https://dejure.org/1972,1987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heuerverhältnis - Vertretungsverhältnis - Seeschiffahrt

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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

    § 164 Abs. 2 BGB verlangt nicht, daß der Stellvertreter in der von ihm abgegebenen Willenserklärung den Geschäftsherrn namentlich bezeichnet (RGZ 140, 335, 338; BAG AP SeemG § 24 Nr. 1; RG Urteil vom 25. Januar 1923 - VI ZR 256/22 - SeuffArch 78, 104; vom 7. April 1936 - III ZR 210/35 - JW 1936, 1952; BGH Urteil vom 16. April 1957 - VIII ZR 216/56 - LM BGB § 164 Nr. 10 = WM 1957, 710; vgl. auch Urteil vom 13. Juni 1960 - II ZR 245/59 - NJW 1960, 1667, 1668); es genügt vielmehr, daß sich aus den Umständen entnehmen läßt, der Erklärende wolle nicht im eigenen Namen handeln.
  • BFH, 13.07.2011 - VI R 84/10

    Lohnsteuerprivileg des Arbeitgebers in der Schifffahrt - Verweildauer von 183

    Die Beteiligten an einem Heuerverhältnis ergeben sich aus dem Heuerschein, weil dieser gemäß § 24 des Seemannsgesetzes alle wesentlichen Inhalte des Vertragsverhältnisses enthält (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Dezember 1972  5 AZR 310/72, Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht, § 164 BGB Nr. 1).
  • FG Niedersachsen, 30.09.2010 - 11 K 84/08

    Kürzung einbehaltener Lohnsteuer bei Einschiffsgesellschaften; Abziehbarkeit von

    Auch ist die Frage, zwischen welchen Parteien das Heuerverhältnis abgeschlossen ist, entscheidend nach den Angaben des Heuerscheins zu beurteilen (BAG-Urteil vom 21. Dezember 1972 5 AZR 310/72, juris).

    Insoweit sind auch für diesen Zeitraum die Angaben des Heuerscheins maßgeblich für die Frage, zwischen wem ein Heuerverhältnis begründet wurde (BAG-Urteil vom 21. Dezember 1972 5 AZR 310/72, juris).

  • BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
    Das gilt vielmehr nach § 16 M Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob der Erklärende im eigenen oder im fremden Namen gehandelt hat, oder für welche Partei ein Vertreter aufgetreten ist (BGH Urteil vom 17. November 1975 - II ZR 120/71 - BB 1976, 15; Mayer-Maly, aaO, § 16U R2 19; vgl. auch BAG Urteil vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 310/72 - AP Nr. 1 zu § 21 SeemG).
  • LAG Berlin, 23.08.1988 - 3 Sa 43/88

    Kündigungsschutzklage; Zulässigkeit; Nachträgliche Zulassung; Vollmacht;

    Die genaue Bezeichnung des vertretenen Arbeitgebers ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG Urteil vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 310/72 = Nr. 1 zu § 24 SeemannsG; vgl. auch Urteil des BGH vom 16. April 1957 - VIII ZR 216/56 - LM Nr. 10 zu § 164 BGB).
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