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   BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82   

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BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82 (https://dejure.org/1983,16587)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1983 - 7 AZR 131/82 (https://dejure.org/1983,16587)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 131/82 (https://dejure.org/1983,16587)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    b) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - (zur Veröffentlichng bestimmt) grundsätzlich zu der Frage Stellung genommen, ob und gegebenen falls unter welchen Voraussetzungen das Tragen einer Polit-Plakette im Betrieb während der Arbeitszeit einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen kann.

    c) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts verstößt nicht gegen die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 9. Dezember 1982 (aaO) aufgestellten Grundsätze, denen sich der erkennende Senat anschließt.

    Sowohl eine parteipolitische als auch eine politische Betätigung eines Arbeitnehmers kann kündigungsrechtlich in der Regel erst dann erheblich werden, wenn das Arbeitsverhältnis im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter (Betriebsfrieden), im personellen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich konkret gestört wird (vgl. BAG Urteil vom 9. Dezember 1982, aaO, unter II 3 der Gründe, m.w.N.).

    Selbst wenn man zugunsten der Beklagten sowohl von der Wirksamkeit des in der "Betriebsordnung" vom 24. April 1963 enthaltenen Verbots der parteipolitischen Betätigung als auch davon ausgeht, daß damit dem einzelnen Arbeitnehmer untersagt wird, den Betriebsfrieden durch parteipolitische Betätigung zu gefährden, zu beeinträchtigen oder gar zu stören, so stellt ein Verstoß gegen derartige Verhaltenspflichten in der Regel nur dann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, wenn der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf konkret gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht beeinträchtigt wird (vgl. BAG Urteil vom 9. Dezember 1982, aaO, unter II 3 der Gründe).

  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Das muß noch in der Revisionsinstanz beachtet werden und führt insoweit zur Verwerfung der Berufung als unzulässig (BAG Urteil vom 20. Juli 1971 1 AZR 31V70 - AP Nr. 25 zu § 519 ZPO, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Die Anwendung des § 1 Abs. 2 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob der Rechtsbegriff der sozialwidrigen Kündigung verkannt ist, ob das Landesarbeitsgericht bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 20. Oktober 1959 - 3 AZR 279/56 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55

    Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Zu einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung hätte jedoch eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Weiterbeschäftigungsantrag gehört (vgl. BAG Beschluß vom 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP Nr. 6, Urteile vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 21. Juni 1958 - 2 AZR 15/58 -, 1. Juli 1967 - 3 AZR 393/66 - und 20. Juli 1971 - 1AZR 314/70 - AP Nr. 4, 9, 18 und 25 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 30.06.1967 - 3 AZR 393/66

    Ordnungsmäßigkeit der Berufungsbegründung - Durchlesen des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Zu einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung hätte jedoch eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Weiterbeschäftigungsantrag gehört (vgl. BAG Beschluß vom 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP Nr. 6, Urteile vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 21. Juni 1958 - 2 AZR 15/58 -, 1. Juli 1967 - 3 AZR 393/66 - und 20. Juli 1971 - 1AZR 314/70 - AP Nr. 4, 9, 18 und 25 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 21.06.1958 - 2 AZR 15/58

    Berufungsbegründung - Berufungskläger - Einwendungen gegen Urteil - Durchlesen

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Zu einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung hätte jedoch eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Weiterbeschäftigungsantrag gehört (vgl. BAG Beschluß vom 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP Nr. 6, Urteile vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 21. Juni 1958 - 2 AZR 15/58 -, 1. Juli 1967 - 3 AZR 393/66 - und 20. Juli 1971 - 1AZR 314/70 - AP Nr. 4, 9, 18 und 25 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 16.12.1957 - 1 AZB 36/57

    Schriftsatz - Fehlender Bezug zu Streitpunkten - Ausreichende Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Zu einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung hätte jedoch eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Weiterbeschäftigungsantrag gehört (vgl. BAG Beschluß vom 16. Dezember 1957 - 1 AZB 36/57 - AP Nr. 6, Urteile vom 6. April 1957 - 2 AZR 19/55 21. Juni 1958 - 2 AZR 15/58 -, 1. Juli 1967 - 3 AZR 393/66 - und 20. Juli 1971 - 1AZR 314/70 - AP Nr. 4, 9, 18 und 25 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß der unterlegene Rechtsmittelführer sich auch insoweit inhaltlich mit dem angefochtenen Urteil in seiner Rechtsmittelbegründung im einzelnen auseinandersetzt (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 und BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Die Anwendung des § 1 Abs. 2 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob der Rechtsbegriff der sozialwidrigen Kündigung verkannt ist, ob das Landesarbeitsgericht bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 20. Oktober 1959 - 3 AZR 279/56 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
    Aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß der unterlegene Rechtsmittelführer sich auch insoweit inhaltlich mit dem angefochtenen Urteil in seiner Rechtsmittelbegründung im einzelnen auseinandersetzt (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 und BAG Beschluß vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.1981 - 7 Sa 385/81
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 21 Sa 113/03

    Verhaltensbedingte Kündigung - freie Meinungsäußerung - Loyalitätspflicht -

    Eine solche Zuwiderhandlung ist gegeben, wenn durch die Meinungsäußerung das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird (BAG, Urteil vom 28.09.1972, 2 AZR 469/71, NJW 1973, 77; BAG, Urteil vom 26.05.1977, 2 AZR 632/76, NJW 1978, 239; BAG, Urteil vom 09.12.1982, 2 AZR 620/80, NJW 1984, 1142; BAG, Urteil vom 21.12.1983, 7 AZR 131/82, n.v., über JURIS abrufbar).
  • BGH, 01.06.2023 - III ZR 73/22

    Kündigung des Lehrgangsvertrags aus wichtigem Grund hinsichtlich

    Ein Dauerzustand, vor dessen Beendigung die Frist nicht beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 18/03, NJW 2005, 3069, 3070; BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 357/20, juris Rn. 42), ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegeben, wenn fortlaufend neue Tatsachen eintreten, die für die Kündigung maßgebend sind, nicht aber, wenn ein bereits abgeschlossener Tatbestand nur noch fortwirkt (vgl. BAG, Urteile vom 15. März 1984 - 2 AZR 159/83, juris Rn. 66 und vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 131/82, juris Rn. 21).
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