Rechtsprechung
   BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49324
BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 (https://dejure.org/2017,49324)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 (https://dejure.org/2017,49324)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 (https://dejure.org/2017,49324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 3 S 2 TVÜ-L, § 29a Abs 3 S 1 TVÜ-L, § 29a Abs 2 S 1 TVÜ-L, § 17 Abs 4 S 3 TV-L, § 12 TV-L
    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • IWW

    § 29a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Länder, § 17 Abs. 4 TV-L, § 29a TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Satz 3, Abs. 5 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 3 S... atz 1 TVÜ-Länder, § 17 Abs. 4 Satz 1 bis Satz 3 TV-L, § 12 TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT, § 29a Abs. 3 Satz 3 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 4 Satz 1 TVÜ-Länder, § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L, § 29a Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder, Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Länder, § 16 Abs. 2 TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L, § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 16 TVöD-AT, § 17 Abs. 4 TVöD-AT, § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L, § 29a Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder, §§ 12, 13 TV-L, § 29a Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Länder, § 29a Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Systematik der Stufenzuordnung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Neubeschäftigte; Vergleich der Stufenzuordnungen im alten und im neuen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes; Einschlägige Berufserfahrung als Kriterium für die Zuordnung einer ...

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • rewis.io

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • ra.de
  • stotax-portal.de

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst - Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L; Benachteiligung bereits vor dem Inkrafttreten der Entgeltordnung beschäftigter Techniker gegenüber neu eingestellten Technikern

  • rechtsportal.de

    Tarifliche Systematik der Stufenzuordnung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Neubeschäftigte

  • datenbank.nwb.de

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung in der EG 9 TV-L - Benachteiligung bereits vor dem Inkrafttreten der Entgeltordnung beschäftigter Techniker gegenüber neu eingestellten Technikern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    § 29a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Länder verweist im Klammerzusatz dabei ausdrücklich auf § 17 Abs. 4 TV-L. Folglich kommen die Vorgaben zur Stufenzuordnung bei Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 Satz 1 bis Satz 3 TV-L zur Anwendung, obwohl die Einordnung in eine höhere Entgeltgruppe nicht auf eine Veränderung der Tätigkeit zurückzuführen ist (zum Normalfall der Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; vgl. auch 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .

    Nach dem Verständnis der Tarifvertragsparteien des TV-L hat der höhergruppierte Beschäftigte keine Berufserfahrung, die ihm in der Entgeltstufe, der er nach seiner Höhergruppierung zugeordnet worden ist, noch zugutekommen könnte (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21 mwN; zu § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15 ff., BAGE 148, 312) .

    aa) Nach dem dargestellten Konzept der Tarifvertragsparteien folgt die Stufenzuordnung neu eingestellter Arbeitnehmer grundsätzlich anderen Regeln und beruht auf anderen Voraussetzungen und Grundannahmen als die Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung nach § 29a TVÜ-Länder (zur Abgrenzung von § 16 TVöD-AT (Bund) und § 17 Abs. 4 TVöD-AT vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 14 ff.; zu § 16 Abs. 2 TV-L und § 17 Abs. 4 TV-L vgl.: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 29 ff.; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 19 ff.) .

    Im Falle der Antragstellung schützt ihn § 29a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Länder iVm. § 17 Abs. 4 TV-L durch eine Einstufung mindestens in Stufe 2 und eine betragsbezogene Stufenzuordnung vor Einkommensverlusten (vgl. hierzu BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Dies sieht § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L ausdrücklich vor (zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L vgl.: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 230; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 15 ff.; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 24, BAGE 148, 1; zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 16 ff.; bzgl. der besonderen Stufenlaufzeit von fünf Jahren vgl. allerdings nunmehr die seit 1. März 2017 geltende Protokollerklärung Nr. 4 zu § 16 Abs. 2 TV-L) .

    Soweit sich der Senat in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 3. Juli 2014 (- 6 AZR 1088/12 - Rn. 22) mit dieser Problematik befasst hat, betraf dies nur § 16 Abs. 2 TV-L und nicht das Überleitungsrecht des § 29a TVÜ-Länder.

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen die Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14, BAGE 135, 313) .

    Die erstmalige Stufenzuordnung bei der Einstellung regelt § 16 Abs. 2 TV-L und berücksichtigt nach den jeweiligen Voraussetzungen eine etwaige einschlägige Berufserfahrung, welche dem Beschäftigten bei der Tätigkeit, für die er eingestellt wird, zugutekommt (zur Unterscheidung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L vgl.: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn.   48, BAGE 158, 230; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, BAGE 135, 313) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen die Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14, BAGE 135, 313) .

    aa) Nach dem dargestellten Konzept der Tarifvertragsparteien folgt die Stufenzuordnung neu eingestellter Arbeitnehmer grundsätzlich anderen Regeln und beruht auf anderen Voraussetzungen und Grundannahmen als die Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung nach § 29a TVÜ-Länder (zur Abgrenzung von § 16 TVöD-AT (Bund) und § 17 Abs. 4 TVöD-AT vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 14 ff.; zu § 16 Abs. 2 TV-L und § 17 Abs. 4 TV-L vgl.: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 29 ff.; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 19 ff.) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Dies sieht § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L ausdrücklich vor (zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L vgl.: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 230; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 15 ff.; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 24, BAGE 148, 1; zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 16 ff.; bzgl. der besonderen Stufenlaufzeit von fünf Jahren vgl. allerdings nunmehr die seit 1. März 2017 geltende Protokollerklärung Nr. 4 zu § 16 Abs. 2 TV-L) .

    Die erstmalige Stufenzuordnung bei der Einstellung regelt § 16 Abs. 2 TV-L und berücksichtigt nach den jeweiligen Voraussetzungen eine etwaige einschlägige Berufserfahrung, welche dem Beschäftigten bei der Tätigkeit, für die er eingestellt wird, zugutekommt (zur Unterscheidung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L vgl.: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn.   48, BAGE 158, 230; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, BAGE 135, 313) .

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Die Stufenzuordnung wurde dabei durch § 29a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 sowie Abs. 5 TVÜ-Länder detailliert ausgestaltet (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 27) .

    Das Ziel des Schutzes der erreichten Eingruppierung zeigt sich zudem in § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder, welcher die Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit anordnet (zur Fortgeltung der besonderen Stufenregelungen nach § 29a Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Länder vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 22 ff.; zu den besonderen Entgeltbestandteilen vgl. § 29a Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Nach dem Verständnis der Tarifvertragsparteien des TV-L hat der höhergruppierte Beschäftigte keine Berufserfahrung, die ihm in der Entgeltstufe, der er nach seiner Höhergruppierung zugeordnet worden ist, noch zugutekommen könnte (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21 mwN; zu § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15 ff., BAGE 148, 312) .

    a) Den Tarifvertragsparteien ist es grundsätzlich freigestellt zu bestimmen, welche Zeiten welcher Tätigkeiten sie tariflich in welcher Form berücksichtigen wollen (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 29, BAGE 148, 312) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 37; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 37; 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16
    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte jedoch, Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheits- und sachwidrigen Differenzierungen führen und deshalb Art. 3 Abs. 1 GG verletzen (BAG 22. März 2017 - 4 ABR 54/14 - Rn. 25; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 27) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

  • BAG, 22.03.2017 - 4 ABR 54/14

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung einer Leitenden Redakteurin nach

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 457/15

    Eingruppierung einer in einer Mensa tätigen Küchenhilfe in Teil IIEntgeltO TV-L

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2016 - 12 Sa 353/16

    Berücksichtigung bei anderen Arbeitgebern erworbener einschlägiger

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Als selbständigen Grundrechtsträgern kommt den Tarifvertragsparteien aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (zu der fehlenden unmittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien etwa BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 23; 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28 f.) .
  • LAG München, 16.12.2019 - 3 Sa 462/19

    Überleitung in neue Entgeltordnung, Stufenordnung, Benachteiligung bereits vor

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze, denen sich die erkennende Kammer anschließt, sind § 29 b Abs. 2 TVÜ-VKA i.V.m. § 17 Abs. 4 Satz TVöD-VKA in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung dahin auszulegen, dass im Fall einer rückwirkenden Eingruppierung bei unveränderter Tätigkeit im Sinne des § 29 b Abs. 1 TVÜ-VKA die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe am Tag der Höhergruppierung neu beginnt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2018 - 6 Sa 336/18 - Rn. 36 ff.; für die im wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 29 a TVÜ-L i.V.m. § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L siehe BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16 ff.).

    Nach dem Wortlaut des § 29 b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA richtet sich die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe "nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TVöD-VKA in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung)." Mit dieser Formulierung haben die Tarifvertragsparteien ohne Einschränkung auf § 17 Abs. 4 TVöD-VKA Bezug genommen und damit auch auf § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-VKA (so BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 17 für den inhaltsgleichen § 29 a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-L).

    Es handelt sich damit um eine tarifvertragliche Regelung mittels Verweisung, wodurch die Tarifvertragsparteien entschieden haben, dass auch bei der Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe nach § 29 b Abs. 1 TVÜ-VKA i.V.m. § 12 TVöD-VKA die vorher in der bisherigen Entgeltgruppe zurückgelegten Zeiten ("Restlaufzeiten") nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 17 für den inhaltsgleichen § 29 a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-L).

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen die Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 23 m.w.N.).

    Mit der Rückwirkung des Antrags nach § 29 b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA auf den 01.01.2017 unabhängig von der Antragstellung sollte vermieden werden, dass Beschäftigte mit der Antragstellung bis zum Ablauf einer Stufenlaufzeit in der bisherigen Entgeltgruppe im Jahr 2017 abwarten, um von dem dann erhöhten Tabellenentgelt nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-VKA in der Fassung ab 01.03.2017 zu profitieren (vgl. zu dieser Begründung der inhaltsgleichen Regelung in § 29 a Abs. 3 Satz 1 TVÜ-L, BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 17).

    bb) Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht insbesondere auf neu eingestellte Mitarbeiter abhob, die bei derselben Tätigkeit wie er nach Entgeltgruppe 9 a Stufe 3 vergütet würden, liegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur inhaltsgleichen Regelung des § 29 a Abs. 3 TVÜ-L keine vergleichbaren Sachverhalte vor, die gleichbehandelt werden müssten (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 24 ff.).

    In diesem Zusammenhang hebt das Bundesarbeitsgericht hervor, dass diese Stufenzuordnung auch von Bedeutung für die Attraktivität des Arbeitgebers bei der Gewinnung neuer Kräfte ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 26).

    Im Fall der Antragstellung schützt ihn § 29 b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA i.V.m. § 17 Abs. 4 TVöD-VKA in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung durch eine Einstufung mindestens in Stufe 2 und eine betragsbezogene Stufenzuordnung vor Einkommensverlusten (zu allem in Bezug auf die inhaltsgleiche Regelung in § 29 a TVÜ-L, BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 27).

    Die Tarifvertragsparteien haben diesem Umstand mit eigenständigen Regelungen Rechnung getragen und die bisherige Berufserfahrung auf unterschiedliche Weise auch hinsichtlich des Interesses des öffentlichen Arbeitgebers, neues Personal zu gewinnen, gewürdigt (erneut BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 28).

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 506/17

    Insolvenzanfechtung - Inkongruenz durch Forderungspfändung

    Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 31) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht