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   BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16   

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https://dejure.org/2017,49325
BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16 (https://dejure.org/2017,49325)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 6 AZR 803/16 (https://dejure.org/2017,49325)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 6 AZR 803/16 (https://dejure.org/2017,49325)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bag-urteil.com

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz

  • rewis.io

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrereingruppierung; Eingruppierungserlass Niedersachsen; Anforderungen an das erste und das zweite Unterrichtsfach; AGB-Kontrolle; Intransparenz; einseitiges Leistungsbestimmungsrecht

  • rechtsportal.de

    Intransparente Regelungen als Verstoß gegen das Gebot der Abschlusstransparenz

  • datenbank.nwb.de

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrereingruppierung in Niedersachsen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Anforderungen an das erste und das zweite Unterrichtsfach - AGB-Kontrolle - Intransparenz - einseitiges Leistungsbestimmungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Das hat der Senat für inländische Hochschulabschlüsse hinsichtlich der inhaltlich gleichlautenden Bestimmung in Ziff. 32.1 der Anlage iVm. Ziff. 2.3 Unterabs. 3 Satz 1 des Erlasses bereits entschieden (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 19 ff., BAGE 158, 81) .

    Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts und der Parteien beziehen sich die Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2017 (- 6 AZR 671/15 - BAGE 158, 81) nicht nur auf korrigierende Rückgruppierungen wie in dem dort entschiedenen Fall.

    Auch die für das zweite Unterrichtsfach geltende Anforderung eines Bildungsstands "nach einer Vor- oder Zwischenprüfung" genügte dem Gebot der Abschlusstransparenz nicht (ausführlich zu den insoweit zu stellenden Anforderungen BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 81) .

    Insbesondere konnten sie dem unverändert weiter geltenden Erlass weder die seitdem erfolgende Orientierung des beklagten Landes an der Nds. MasterVO-Lehr für inländische Abschlüsse noch an dem ECTS bzw. an SWS für ausländische Abschlüsse auch nur andeutungsweise entnehmen (vgl. bereits BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 25, BAGE 158, 81) .

    Sie wussten darum bei Vertragsschluss nicht, welches Entgelt sie vom beklagten Land nach ihrer Einstellung erhalten würden und konnten ihre Verhandlungsmöglichkeiten und Marktchancen nicht wahrnehmen (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 22, BAGE 158, 81) .

    Es konnte die verlangten Anforderungen und Kriterien je nach Bewerber- und Haushaltslage unerkennbar ändern (vgl. bereits BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 25, BAGE 158, 81) .

    Ob und welche Weiterqualifikation möglich und sinnvoll war, um den verlangten Bildungsstand zu erreichen, war nicht erkennbar (vgl. bereits BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 25, BAGE 158, 81) .

    Bei dieser Änderung hätte es die von ihm zum Prozessvortrag gemachten Kriterien, an denen es sich seit 2007 orientiert, ohne Weiteres einbeziehen und so Bewerbern deutlich machen können (vgl. bereits BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 26 ff., BAGE 158, 81) .

    Eine Verletzung des Gebots der Abschlusstransparenz führt zwingend zu der von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangten unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 30, BAGE 158, 81) .

    Dies hatte gemäß der in Bezug genommenen Anlage 4 Teil B zum TVÜ-Länder (Überleitungstabelle) bis zum 31. Juli 2015 ihre Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L zur Folge (zu den Anforderungen an das Vorliegen von Gesamtklauseln und zur Abgrenzung vom Verbot der geltungserhaltenden Reduktion BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 33 ff., BAGE 158, 81) .

    Die dieser Anknüpfung zugrunde liegende Grundannahme, eine wissenschaftliche Ausbildung ermögliche es der Lehrkraft, die Arbeit inhaltlich besser zu gestalten, traf für Lehrkräfte mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss auch dann zu, wenn dieser keinen Bezug zur konkreten Unterrichtstätigkeit hatte (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 38 ff., BAGE 158, 81) .

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Das unterliefe die gesetzliche Sanktion der Unwirksamkeit (vgl. BAG 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 24) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht genügt dem Transparenzgebot nur, wenn zumindest die Richtung der Gründe angegeben wird, aus denen es ausgeübt werden kann (vgl. für den Widerrufsvorbehalt BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Eine Vertragslücke, die einer Schließung durch den Rückgriff auf dispositives Gesetzesrecht oder einer ergänzenden Vertragsauslegung bedurft hätte (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 31, BAGE 157, 284) , bestand nicht.
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10

    Gewerberaummietvertrag: Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters bei einer

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Geht es wie vorliegend um die Eingruppierung und damit um die Höhe des Entgelts als Hauptteil der vom Verwender geschuldeten Gegenleistung, ist darüber hinaus erforderlich, dass nicht nur die Voraussetzungen, sondern auch die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung angegeben werden (vgl. BGH 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - Rn. 20 ff. für eine Mietanpassungsklausel; 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99 - zu II 3 der Gründe für ein Recht zur einseitigen Entgeltbestimmung in Banken-AGB) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 350/10

    Stufenzuordnung - tarifliches Schlechterstellungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Die AGB-rechtliche Überprüfung des Eingruppierungserlasses begründete ein normales Prozessrisiko, das das beklagte Land nicht entlastet (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 350/10 - Rn. 25) .
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Geht es wie vorliegend um die Eingruppierung und damit um die Höhe des Entgelts als Hauptteil der vom Verwender geschuldeten Gegenleistung, ist darüber hinaus erforderlich, dass nicht nur die Voraussetzungen, sondern auch die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung angegeben werden (vgl. BGH 9. Mai 2012 - XII ZR 79/10 - Rn. 20 ff. für eine Mietanpassungsklausel; 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99 - zu II 3 der Gründe für ein Recht zur einseitigen Entgeltbestimmung in Banken-AGB) .
  • BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Erforderlich ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses, die das Festhalten am Vertrag für den Verwender unzumutbar macht (BGH 9. Mai 1996 - III ZR 209/95 - zu VI 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Ziel der AGB-Kontrolle ist es, den Verwender an der einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit zu seinen Gunsten zu hindern (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; BGH 27. Januar 2017 - V ZR 130/15 - Rn. 17) .
  • BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15

    Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16
    Ziel der AGB-Kontrolle ist es, den Verwender an der einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit zu seinen Gunsten zu hindern (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; BGH 27. Januar 2017 - V ZR 130/15 - Rn. 17) .
  • LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13

    Eingruppierung einer als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik

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