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   BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21   

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https://dejure.org/2022,44313
BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21 (https://dejure.org/2022,44313)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2022 - 7 AZR 448/21 (https://dejure.org/2022,44313)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 7 AZR 448/21 (https://dejure.org/2022,44313)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 110 Abs. 1 ArbGG, § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 110 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 167 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 66 Abs. 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unwirksame Nichtverlängerungsmitteilung bei unterbliebener Anhörung des Bühnenmitglieds; Mitteilung der Gründe für eine beabsichtigte Nichtverlängerung; Anforderungen an das Begründetheitserfordernis im Anhörungsgespräch; Formelle Einladung des Bühnenmitglieds zum ...

  • rewis.io

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds

  • Betriebs-Berater

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds - Mitteilung von Gründen - Bezugnahme auf vorherige Gespräche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bühnenarbeitsrecht - Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung des Bühnenmitglieds; Mitteilung von Gründen; Bezugnahme auf vorherige Gespräche

  • rechtsportal.de

    Bühnenarbeitsrecht - Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung des Bühnenmitglieds; Mitteilung von Gründen; Bezugnahme auf vorherige Gespräche

  • datenbank.nwb.de

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtverlängerungsmitteilung - und die Anhörung des Schauspielers

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Nichtverlängerungsmitteilung - Mitteilung des Grundes für die Nichtverlängerung bei Anhörung ( § 61 Abs. 4 NV Bühne)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1484
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (st. Rspr., vgl. zuletzt zu § 69 Abs. 5 NV Bühne BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 49 mwN, BAGE 161, 179) .

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 61 Abs. 4 bis 6 NV Bühne zu beachten (vgl. zu § 69 Abs. 4 bis 6 NV Bühne BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 42, BAGE 145, 142) .

    Es bedarf vielmehr einer auf die Person des betroffenen Bühnenmitglieds konkret bezogenen und nachvollziehbaren Begründung für die beabsichtigte Nichtverlängerung, damit der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunkts auf sie eingehen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 50, BAGE 161, 179; 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 55, BAGE 157, 44; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 51, 375) .

    Da ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis allein aufgrund der vereinbarten Befristung endet und die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben, ist die Nichtverlängerungsmitteilung nicht darauf zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - aaO mwN).

    bb) Zu einer ordnungsgemäßen Anhörung gehört, dass diese durch die beim Arbeitgeber entscheidungsbefugte(n) Person(en) oder entsprechend der maßgeblichen Vertretungsregelung erfolgt (vgl. zu den Einzelheiten BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 51 mwN, BAGE 161, 179) .

    Im Ladungsschreiben müssen die Gründe für die Nichtverlängerung allerdings noch nicht mitgeteilt werden (vgl. zu § 69 Abs. 4 Satz 2 NV Bühne BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 53 mwN, aaO) .

    aa) Die Anhörung im Anhörungstermin beginnt mit der Mitteilung der Gründe durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 53, BAGE 161, 179) .

    Die Anhörung soll dem Bühnenmitglied Gelegenheit geben, zu den mitgeteilten Gründen für die Nichtverlängerung Stellung zu nehmen und die aus seiner Sicht für die Vertragsverlängerung sprechenden Umstände anzugeben, so dass der Arbeitgeber seine Entscheidung zum Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung unter Berücksichtigung der von dem Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente überdenken und überprüfen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 53, BAGE 161, 179; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 61 Abs. 4 bis 6 NV Bühne zu beachten (vgl. zu § 69 Abs. 4 bis 6 NV Bühne BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 42, BAGE 145, 142) .

    Die Anhörung soll dem Bühnenmitglied Gelegenheit geben, zu den mitgeteilten Gründen für die Nichtverlängerung Stellung zu nehmen und die aus seiner Sicht für die Vertragsverlängerung sprechenden Umstände anzugeben, so dass der Arbeitgeber seine Entscheidung zum Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung unter Berücksichtigung der von dem Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente überdenken und überprüfen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 53, BAGE 161, 179; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142).

    Nur dann, wenn der Arbeitgeber gezwungen wird, im Rahmen der Anhörung die Gründe für seine Entscheidung dem Bühnenmitglied im Einzelnen offenzulegen, wird er wirklich veranlasst sein, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente zu überdenken bzw. zu überprüfen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 4 der Gründe, BAGE 39, 1) .

    Das Bühnenmitglied hat das Recht, zu der Anhörung eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen, soweit durch deren Teilnahme der Zweck des Gesprächs nicht gefährdet wird bzw. berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 46, BAGE 145, 142).

    Anderenfalls ergäbe sich für die Vertrauensperson nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit, über welche Nichtverlängerungsgründe überhaupt gesprochen wird, was dem Zweck des Hinzuziehungsanspruchs - dem Ausgleich einer potentiellen Unterlegenheit des Bühnenmitglieds in einer den Bestand seines Arbeitsverhältnisses anbelangenden Gesprächssituation (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - aaO) - nicht gerecht würde.

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Für das Bühnenmitglied ist daher die Kenntnis der Gründe für die in Aussicht genommene Nichtverlängerungsmitteilung erforderlich, um dazu Stellung nehmen und seine Gegenargumente vorbringen zu können (vgl. zur nahezu wortgleichen Regelung in § 2 Abs. 5 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977 BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 2 der Gründe, BAGE 39, 1).

    Nur dann, wenn der Arbeitgeber gezwungen wird, im Rahmen der Anhörung die Gründe für seine Entscheidung dem Bühnenmitglied im Einzelnen offenzulegen, wird er wirklich veranlasst sein, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente zu überdenken bzw. zu überprüfen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 4 der Gründe, BAGE 39, 1) .

    (b) Eine Parallelwertung von § 102 Abs. 1 BetrVG und § 61 Abs. 4 NV Bühne ist entgegen der Ansicht der Revision auch nicht deshalb angezeigt, weil der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung der Anhörungspflicht der mit § 61 Abs. 4 NV Bühne vergleichbaren Regelung in § 2 Abs. 5 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977 neben anderen Gesichtspunkten den "Grundsatz der Systemkonformität" - im Sinn einer wortgleichen Verwendung des Ausdrucks "zu hören" sowohl in der Tarifregelung als auch in § 102 Abs. 1 BetrVG (bzw. § 66 Abs. 1 BetrVG 1952) - herangezogen hat (vgl. BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 3 der Gründe, BAGE 39, 1; 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 - zu IV 3 der Gründe) .

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    (a) Zwar kann der Arbeitgeber seiner Pflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG - den Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören und ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen - dadurch genügen, dass er auf Kündigungsgründe Bezug nimmt, über die er den Betriebsrat bereits vor Beginn des Anhörungsverfahrens erschöpfend unterrichtet hat (so BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu III 1 der Gründe, BAGE 73, 151) .
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    (b) Eine Parallelwertung von § 102 Abs. 1 BetrVG und § 61 Abs. 4 NV Bühne ist entgegen der Ansicht der Revision auch nicht deshalb angezeigt, weil der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung der Anhörungspflicht der mit § 61 Abs. 4 NV Bühne vergleichbaren Regelung in § 2 Abs. 5 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977 neben anderen Gesichtspunkten den "Grundsatz der Systemkonformität" - im Sinn einer wortgleichen Verwendung des Ausdrucks "zu hören" sowohl in der Tarifregelung als auch in § 102 Abs. 1 BetrVG (bzw. § 66 Abs. 1 BetrVG 1952) - herangezogen hat (vgl. BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 3 der Gründe, BAGE 39, 1; 23. Januar 1986 - 2 AZR 111/85 - zu IV 3 der Gründe) .
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Mit der Regelung in § 61 Abs. 8 NV Bühne haben die Tarifvertragsparteien die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (vgl. zu § 96 Abs. 8 NV Bühne BAG 20. März 2019 - 7 AZR 237/17 - Rn. 15 mwN, BAGE 166, 202) .
  • LAG Köln, 22.04.2021 - 6 Sa 1065/20

    Bühnenschiedsgericht; Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. April 2021 - 6 Sa 1065/20 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Sie ist nach § 110 Abs. 1 ArbGG statthaft (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Es bedarf vielmehr einer auf die Person des betroffenen Bühnenmitglieds konkret bezogenen und nachvollziehbaren Begründung für die beabsichtigte Nichtverlängerung, damit der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunkts auf sie eingehen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 50, BAGE 161, 179; 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 55, BAGE 157, 44; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 51, 375) .
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21
    Es bedarf vielmehr einer auf die Person des betroffenen Bühnenmitglieds konkret bezogenen und nachvollziehbaren Begründung für die beabsichtigte Nichtverlängerung, damit der Arbeitnehmer bei der Darlegung seines Standpunkts auf sie eingehen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 50, BAGE 161, 179; 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 55, BAGE 157, 44; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 51, 375) .
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

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