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   BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78   

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https://dejure.org/1981,21234
BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78 (https://dejure.org/1981,21234)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1981 - 2 AZR 988/78 (https://dejure.org/1981,21234)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 2 AZR 988/78 (https://dejure.org/1981,21234)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    Weiterhin ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Täuschung und abgegebener Willenserklärung erforderlich (vgl. BGH NJW 1957, 988; Münchner Kommentar-Kramer, BGB, § 123 RdNr. 7).

    Darüber hinaus hat der Kläger auch nicht dargelegt, woraus sich ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung ergeben soll (vgl. dazu: BGH NJW 1957, 988 f.).

  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 258/75

    Anspruch eines Verlagsunternehmens auf Bezahlung und Abnahme von monatlich zu

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    Selbst dann, wenn ein Rechtsgeschäft durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, sind die Voraussetzungen des § 138 BGB erst dann erfüllt, wenn weitere Umstände zu aer unzulässigen Willensbeeinflussung hinzukommen (vgl. BGH vom 9.2.1977, DB 1977, 766 [767]).
  • BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 60/62

    Ende des Arbeitsverhältnisses - Außergewöhnliches Verhältnisse -

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht hierzu dargelegt, die Geschäftsgrundlage seien die beim Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestehender Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH vom 23.10.1957 und 12.12.1963, BGHZ 25, 390 [392] und 40, 334 [335 f.]; BAG vom 12.3.1963, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63

    Geschäftsgrundlage im Höferecht

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht hierzu dargelegt, die Geschäftsgrundlage seien die beim Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestehender Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH vom 23.10.1957 und 12.12.1963, BGHZ 25, 390 [392] und 40, 334 [335 f.]; BAG vom 12.3.1963, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht hierzu dargelegt, die Geschäftsgrundlage seien die beim Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestehender Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH vom 23.10.1957 und 12.12.1963, BGHZ 25, 390 [392] und 40, 334 [335 f.]; BAG vom 12.3.1963, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    Er ist zu gleich Prozeßhandlung und privatrechtlicher Vertrag (BAG vom 10.11.1977, AP Nr. 24 zu § 794 ZPO, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BGHZ 16, 388; Münchner Kommentar-Pecher, BGB, § 779 RdNr. 46 m.w.N.).
  • RG, 02.12.1939 - II 74/39

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Nichtigkeit eines Prozeßvergleichs, der

    Auszug aus BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 988/78
    Eine Anfechtung wegen Irrtums über den durch den Vergleich bereinigten Streitstoff ist ausgeschlossen, weil der Vergleich das Inkaufnehmen dieser Unsicherheit gerade voraussetzt (RGZ 162, 198; RGRK/Krüger-Nieland, BGB, 12. Aufl., § 119 Rdn. 88; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 119 Rz 85).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2019 - 2 Sa 164/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung

    Die Darlegungs- und Beweislast für die eine vorsätzliche Täuschung begründenden Umstände sowie deren Ursächlichkeit für die angefochtene Willenserklärung trägt der Anfechtende; das gilt auch, soweit es um eine Täuschung durch arglistiges Verschweigen geht ( BAG 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96 - Rn. 19, NZA 1998, 33; BAG 22. Januar 1981 - 2 AZR 988/78 - Rn. 30, juris ).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99

    Abfindungsanspruch auf Grund eines Vergleichs nach betriebsbedingter Kündigung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Urteilen des BAG v. 16.10.1969 (-2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO), 22.01.1981 (-2 AZR 988/78 - n.v.), 11.11.1981 (- 5 AZR 613/79 - n.v.), 29.11.1984 (- 2 AZR 588/83 - n.v.), 25.06.1987 (- 2 AZR 504/86 - NZA 1988, 466), 29.01.1997 (- 2 AZR 292/96 - a.a.O.) und 26.08.1997 (- 9 AZR 227/96 - a.a.O.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 6 Sa 187 öD/22

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - arglistige Täuschung

    Die Darlegungs- und Beweislast für die eine vorsätzliche Täuschung begründenden Umstände sowie deren Ursächlichkeit für die angefochtene Willenserklärung trägt der Anfechtende; das gilt auch, soweit es um eine Täuschung durch arglistiges Verschweigen geht (BAG 15.05.1997 - 2 AZR 43/96 - Rn. 19; BAG 22.01.1981 - 2 AZR 988/78 - Rn. 30).
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